Das könnte der Überlauf eines Heizkessels sein. Wird der Druck beim Aufheizen zu hoch, öffnet sich ein Sicherheitsventil und lässt etwas Wasser ab, um den Druck zu reduzieren. Dieses Wasser wird dann mit einem Rohr wie auf deinem Foto zu einem Abfluss (Spüle oder Dusche) geleitet.
Für die Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeitengelten Verjährungsfristen zwischen 6 Monaten und drei Jahren, abhängig von der Höhe der angedrohten Geldbuße. Einzelheiten kannst du in § 31 OWiG nachlesen. Lediglich VERKEHRS-Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Allerdings können nach § 33 OWiG die Verjährungsfristen durch eine Vielzahl behördlicher Maßnahmen (z.B. Absendung des Anhörungsbogens, Erlass des Bußgeldbescheids, Abgabe an das Gericht; § 33 OWiG nennt 15 Unterbrechungshandlungen) unterbrochen und dadurch mehrfach verlängert werden
Geniale Idee: Man kaufe Schrottautos für 500 € und verkaufe sie für 2.000 € - von den 15 % Gewinn (Brüll!!!) kann man gut leben. Kleiner Tipp: Lass dir die Karren schenken oder verlange Abwrack-Kosten, dann ists noch lukrativer, Noch genialer ist die Idee des Hobbyhändlers. Wenn alle, denen ihre Arbeit Spaß macht, diese als Hobby "verkaufen" würden, um keine Steuer zahlen zu müssen -paradiesisch. Fragt sich nur, woher du die Käufer nehmen willst...
Ich finde es unverschämt. seine (Haus-)Aufgaben von Anderen erledigen zu lassen, ohne zuvor auch nur den Versuch zu machen, das selbst zu tun. Und ich wundere mich immer wieder, dass es Leute gibt, die sich von diesen Faulenzern ausnutzen lassen...
Die Antwort von uwghh ist (sorry!) absoluter Schwachsinn. Richtig ist zwar, dass Hersteller, Händler umnd Verkäufer frei entscheiden können, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen sie Garantie leisten. Diese Garantie hat aber nicht den geringsten Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung, vor allem hat sie keinen Einfluss auf deren Dauer. Wäre es anders, könnte der Verkäufer im Extremfall eine nur eintägige Garantie geben und müsste ab dem zweiten Tag nach dem Kauf nicht mehr für Mängelfreiheit Gewähr leisten.Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes mängelfrei war. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird fingiert, dass der Mangel beim Verkauf bereits vorhanden war; wenn der Verkäufer diese gesetzliche Vermutung nicht widerlegen kann (Beweislastumkehr!), haftet er. Werden ab Beginn des 7. Monats ab Übergabe des Kaufgegenstands Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand.
Wenn ich den Beitrag lese, frage ich mich ernsthaft, wer heute alles studieren kann/will - er wimmelt vor Orthographie-, Zeichensetzungs- und Grammatikfehlern, die Ausdrucksweise ist katastrophal. Nur einige Beispiele: Du möchtest EIN VisUM (Singular) bzw. MEHRERE VisA (Plural); es heißt kurz und BÜNDIG und nicht kurz und schlüssig; sprichwörtlich riecht man nicht den Fisch (der stinkt vom Kopf her), sondern den BRATEN; Studien Platz muss korrekt Studienplatz (allenfalls, wie auch student-visum, mit Bindestrich, also Studien-Platz) geschrieben werden... Und Kommata zur Satzgliederung scheinst du weitgehend für überflüssig zu halten...
Das Laminat ist verfärbt, weil das Material aus den Füßen des Laufbands mit der Folie des Laminats reagiert hat. Diese chemische Reaktion wird man kaum rückgängig machen können. Fragt mal bei dem Hersteller des Laminats nach! Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, die verfärbten Dielen oder den gesamten Belag auszutauschen - oder mit den Verfärbungen zu leben; evtl. deckt man sie mit einem Teppich o.ä. ab (aber vorher die Verträglichkeit prüfen!).
*Ironie an*
Oder das Laufband so oft umstellen, bis der gesamte Boden gleichmäßig verfärbt ist. Erfolgreich begonnen habt ihr mit dieser Methode ja schon.
*Ironie aus*
Dämliche Frage! Sich entweder an die Vorschriften halten oder sich nicht erwischen lassen.
siehe § 164 BGB und http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/offenkun.htm
Kommt darauf an, wofür du den Zahlungsnachweis brauchst. Das Finanzamt wird den Kontoauszug nicht als "Rechnungsersatz" anerkennen. Wenn du Geld ausgelegt hast und erstattet haben willst, könnte es sein, dass sich die Erstattungspflichtigen mit dem Kontoauszug zufriedengeben oder sogar im Vertrauen auf die Richtigkeit deiner bloßen Behauptung ihren Anteil an dich zahlen.Im Übrigen kannst du vom Leistungserbringer/Zahlungsempfänger auch nachträglich eine spezifizierte Rechnung/Quittung verlangen.
Für ergänzende Ausführungen bemühe dich zu
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
Kaum zu glauben, dass du aufs Gymmi gehst - solch infantiles Benehmen, wie du es schilderst, wäre im Kindergarten zu vermuten. Zunächst solltest du mal nachlesen (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing oder ausführlicher http://www.psychokrieg.de/artikel/www.psychokrieg.de), was Mobbing ist; ganz sicher etwas Anderes als ab und zu eine flapsige Bemerkung, die du durch dein offensichtlich °aufgeblasenes" Verhalten vermutlich selbst provozierst (Zitat: "... eine Lederjacke, welche meiner Breite perfekt angepasst ist, aber es auch vom Aussehen meine Breite etwas pusht. ... Bin nicht der schmalste, sportlich und relativ stark. ...") Wenn du daherkommst wie ein Kraftsportler (und tatsächlich vielleicht gar nicht so "breit" bist, wie du das meinst), musst du dich über die spöttische Reaktion einiger Mitschüler nicht wundern. Wenn du ihnen "das Mundwerk EINSCHLAGEN" willst (ist dir auch nur ansatzweise klar, was das heißt???), erwirbst du dir bestimmt nicht den Respekt deiner Mitschüler; allenfalls haben sie Angst vor dir. Dafür nimmst du die schulischen (Schulverweis), strafrechtlichen (vorsätzliche, evtl. schwere oder gefährliche Körperverletzung) und finanziellen (Schadensersatz und Schmerzensgeld) Konsequenzen sicher gern in Kauf.
Jeder hat eines, aber mancher ist auch eines, und zwar ein großes - ungeachtet seiner vorgeblichen Bildung. Was soll man dir wünschen, damit du kapierst, dass akademisches Wissen nicht alles ist und insbesondere kein Maßstab für menschlichen Wert darstellt? Eine ausgefallene Heizung im Winter? Eine Autopanne um Mitternacht mitten in der Prärie? Eine verstopfte Toilette? Und wer soll deinen Rollstuhl schieben, wenn du dir den Hals verrenkst, weil du die Nase gar so hoch trägst?
Wenn du Glück hast, bekommst du einen Platzverweis, musst also die Sportstätte verlassen. Es kann allerdings durchaus auch eine Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OwiG; Geldbuße nach § 17 OwiG bis zu 1.000 €) oder Erregung öffentlichen Ärgernisses ( § 183a StGB, bis zu 12 Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) folgen.
Schwarzfahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die nach § 265 a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird - wobei das sog. erhöhte Beförderungsentgelt als privatrechtliche Vertragsstrafe natürlich nicht angerechnet wird. § 265a Erschleichen von Leistungen (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. Bezahl also schön brav die 60 € und sei froh, wenn du von dem Verkehrsunternehmen nicht angezeigt wirst! Schon seltsam, zu meinen, eine Straftat liege nicht mehr vor, sobald die Tat beendet ist. Sollte es keine Körperverletzung mehr sein, wenn der Täter aufhört, auf sein Opfer einzuprügeln, und keine Tötung mehr, wenn das Opfer tot am Boden liegt und der Täter deshalb nicht weiter auf es einsticht?
Sedes materiae sind in allen Fällen die §§ 104 - 111 bzw. 113 BGB. Anne ist geschäftsunfähig.(§§ 104, 105 BGB) Sie kann keinen Schenkungsvertrag abschließen, obwohl die Annahme des Geldgeschenks nicht mit einem rechtlichen Nachteil verbunden ist. Erst recht nicht kann Anna einen Kaufvertrag abschließen. Die Eltern können den bezahlten Kaufpreis zurückfordern, selbst wenn die Schokolade schon restlos in den Bäuchen von Anna und ihren Freund(inn)en verschwunden ist. Max darf sich das Spielzeugauto schenken lassen, weil er beschränkt geschäftsfähig ist und mit der Annahme des Geschenks kein rechtlicher Nachteil verbunden ist. §§ 106 - 111 (107) BGB Tom ist beschränkt geschäftsfähig und kann sich die Skater auch ohne Zustimmung der Eltern anschaffen, sofern das mit Geld geschieht, das ihm die Eltern selbst oder Dritte mit Einverständnis der Eltern ZU DIESEM ZWECK gegeben haben (§§ 107, 110 BGB); andernfalls ist das Geschäft schwebend unwirksam und bedarf der Zustimmung der Eltern. .
Was würden deine Eltern sagen, wenn in dem Betrieb, in dem sie aebeiten, von unbekannten Tätern etwas gestohlen oder beschädigt würde und die gesamte Abteilung mit Gehaltskürzung bestraft oder alle gar fristlos gekündigt würden? Richtig: Sie würden zum Arbeitsgericht rennen und klagen. Klar - es ist nicht in Ordnung, sich an Sachen zu bedienen, die einem nicht gehören, grundsätzlich rechtfertigt (und erfordert) solches Verhalten erzieherische Maßnahmen GEGEN DEN MISSETÄTER. Aber Kollektivstrafen sind absolut unzulässig! Und eure Eltern sollten sich klar machen, dass sie gerade dabei sind, euch zu Denunzianten und Duckmäusern zu erziehen.
Die Wohnung deines Vaters liegt in einem Haus mit insgesamt sechs Wohnungen. Wenn die Feuchtigkeit aus dem Keller stammt (oder, allgemeiner gesagt, einen Baumangel als Ursache hat), wäre zu erwarten, dass auch die anderen fünf Wohnungen Feuchtigkeits-Probleme haben. Da du diesbezüglich nichts berichtest, unterstelle ich, dass keine der anderen Wohnungen von zu hoher Luftfeuchtigkeit betroffen ist. Hinzu kommt, dass die VORmieterin eurer Wohnung ebenfalls keine überhöhte Feuchtigkeit in der Wohnung festgestellt hat. Und bei euch ist die Wohnung schon zwei Wochen nach dem Einzug plötzlich feucht - weshalb wohl??? Bei dieser Sachlage wünsche ich euch viel Spaß vor Gericht, wenn ihr beweisen wollt, dass die hohe Luftfeuchtigkeit auf Baumängeln beruht und KEINE Folge eures falschen Heiz- und Lüftungsverhaltens ist. Fangt schon mal an, für die Prozesskosten zu sparen - vom Gericht bestellte Sachverständige sind teuer!
Nach § 37 WHG erwachsen keine Ansprüche daraus, dass (Oberflächen-)Wasser natürlicherweise bergab fließt. Der Unterlieger (= Fragesteller) könnte also vom Oberlieger (= Nachbarn) keine Maßnahmen verlangen, die verhindern, dass Oberflächenwasser auf Grund der NATÜRLICHEN Gegebenheiten (z.B. bei Hanggrundstücken) vom höher gelegenen Nachbargrundstück auf das tieferliegende Grundstück des Fragestellers läuft. Umgekehrt ist es dem Nachbarn natürlich nicht erlaubt, das Gelände (z.B. durch Auffüllen oder Versiegeln) so zu verändern, dass Oberflächenwasser, das zuvor auf dem Grundstück des Nachbarn verblieben und dort versickert ist, nunmehr auf das Grundstück des Fragestellers geleitet wird. Der Fragesreller hat eindeutig einen Abwehranspruch!
Das "Impresum" "korregieren" - da ist mehr als eine Zahl falsch. Rechtschreibung Glückssache?
Soweit Personen auf den Fotos zu erkennen sind, darfst du sie nur mit rechtswirksamem Einverständnis veröffentlichen. Je nachdem, wie alt die abgebildeten "Kinder" inzwischen sind, ist (auch) deren Zustimmung erforderlich.