Die Antwort von uwghh ist (sorry!) absoluter Schwachsinn. Richtig ist zwar, dass Hersteller, Händler umnd Verkäufer frei entscheiden können, ob, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen sie Garantie leisten. Diese Garantie hat aber nicht den geringsten Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung, vor allem hat sie keinen Einfluss auf deren Dauer. Wäre es anders, könnte der Verkäufer im Extremfall eine nur eintägige Garantie geben und müsste ab dem zweiten Tag nach dem Kauf nicht mehr für Mängelfreiheit Gewähr leisten.Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes mängelfrei war. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird fingiert, dass der Mangel beim Verkauf bereits vorhanden war; wenn der Verkäufer diese gesetzliche Vermutung nicht widerlegen kann (Beweislastumkehr!), haftet er. Werden ab Beginn des 7. Monats ab Übergabe des Kaufgegenstands Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand.

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Grundsätzlich ist es Dein Pech, wenn ein Gerät nach Ablauf der Gewährleistung streikt - egal, ob ein Geräte- oder Bedienungsfehler schuld ist. Vielleicht geht was auf Kulanz. Fragen kostet nix! Nomalerweise hält eine Waschmaschine 10 Jahre und länger. Sogar die Billig-Matura meiner Mutter (von Quelle) wurde ohne jegliche Reparatur 15 Jahre alt. Meine Miele Baujahr 1982 war vor kurzem, also im Alter von 28 Jahren, erstmals defekt. Nach Einbau eines neuen Trommellagers (hat mich vier Stunden Arbeit und 30 Euro gekostet) läuft sie wieder wie Lotte - mindestens zwei Ladungen täglich. Leider gibst Du keine Info, welchen Fehler Deine Miele hat - eine Reparatur dürfte sich in jedem Fall lohnen.

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