die Nebenkostenabrechnung muss die spätestens 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Der Abrechnungszeitraum darf nur 12 Monate betragen. Wenn du sie später bekommst, muss du nichts mehr nachzahlen. Beispiel: Abrechnungszeitraum: Januar - Dezember 2015 sie hätte spätestens am 31.12.2016 bei dir sein müssen Wenn der Abechnungszeitraum allerdings von März 2015 - Februar 2016 geht, hat dein Vermieter noch bis Ende Februar Zeit
du brauchst mindestens die Länge einer Seite
oder du gibst Beispiele an
kommt auf deine Lohnsteuerklasse, Familienstand, Kirchnsteuer ... an
www.brutto-netto-rechner.net
nein ... wenn er in Deutschland keine Sozialabgaben bezahlt hat, bekommt er auch kein Arbeitslosengeld ... er kann nur Hartz4 beantragen
melde sich für einen Studiengang an, den es Sommersemester gibt und ab dem Wintersemester wechselst du in deinen Wunschstudiengang ... sonst hast du wahrscheinlich auch noch ein Problem mit der Krankenkasse
wenn dein Kollege des Schaden mit seiner Auto-Türe verursacht hat, muss die Kfz-Versicherung bezahlen
wieder ein erfundenes Problem !!!
deine Fragen der letzten Tage sind wirklich interessant, einmal eine strenger Hartz4-Vater, dann ein vermögender Schüler
wie lüftest du ? wenn die Wohnung sehr kühl ist und draußen ist es sehr heiß, darfst du auf keinen Fall die Fenster kippen, dadurch erhöht sich die Luftfeuchtigkeit !
nicht erschrecken, das war ein Krampfanfall kann viele Gründe haben, Fieber, zu wenig Schlaf, ... auf jeden Fall mit deinem Hausarzt besprechen
beim Einwohnermeldeamt bekommst du die Daten, kostet ca. 10 €
solange du in der Wohnung bist, brauchst du die Wände nicht tapezieren, dein Vermieter kann aber beim Auszug verlangen, dass du sie wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt, das gleiche ist es mit dem Holzfußboden, den musst du wieder abschleifen, wenn er das will
die Berechnung verstehe ich nicht:-( Anteil deines Vermieters sind 75% und du zahlst 25 %
die Punkte in die Funktion einsetzen, wenn die Gleichung stimmt, liegen sie auf der Parabel
hat dein Freund die Vaterschaft anerkannt ? wenn nicht, dann muss sie ihm die Vaterschaft beweisen und dann ordnet das Gericht einen Test an
Schmerztabletten nehmen und/oder wärmen, wenn du keine Wärmflasche hast, heißes Wasser in eine Flasche füllen und auf den Bauch legen
ich vor zwei Jahren das gleiche Problem, bei den betroffenen Leitungen die Absperrhähne schließen und dann die Wasserhähne offen lassen, dann passiert nichts
das Zungenbändchen kannst du bedenkenlos wegmachen lassen, es wird nicht komplett entfernt, sondern nur das Stückchen, das zuviel ist
du kannst dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern, pflichtversichert in der gesetzlichen bist du nur, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist.
natürlich kannst du gehen ... ich würde am Empfang Bescheid sagen, damit sie dich nicht suchen
ich würde erst zum Zahnarzt gehen, evtl. ist es ein entzündeter Weißheitszahn