das must du bei deinem Örtlichen TÜV prüfen bzw. Anfragen einerseits wenn das Fahrzeug eine LKW Zulassung hat bezahlst du nach Gewicht (sehr günstig)
Ist das Fahrzeug normal oder als Camping Fahrzeug kann es Teuer aber auch billiger werden, aber als reines Camping Fahrzeug gibt es Versicherungen bei denen kannst du keine Prozente runterfahren d.h. du wirst mit 100% Versicherungsprämie belastet und kannst nicht höher aber auch nicht niedriger in der Versicherung kommen.
Meine Empfehlung zu erst mal beim TÜV Vorfahren und klären was Sache ist, ob oder nicht. Danach unbedingt mit deiner Versicherung sprechen !
Die Aussage es muss eine Betriebsänderung vorgenommen werden ist Falsch ! Selbst ein Wohnwagen oder Transportanhänger ist vor dem TÜV gleich beide müssen Verkehrssicher sein, die Ladung sicher Verstaut sein !
Bei einem Wohnmobil mit Heizung und oder Kochstelle mit Gas muss eine Gasprüfung bei der HU vorliegen bei einem Wohnwagen ist dies nicht erforderlich. Nur auf einem Campingplatz kann es passieren das du bei einer Anmeldung deine Gasprüfbescheinigung vorzulegen hast !
Es kommt immer auf das Bundesland wo du Wohnst darauf an wie dein Fahrzeug eingestuft wird, als Bus, Kastenwagen oder kleiner LKW, Campingmobil oder als Wohnmobil es ist immer Ländersache !
wenn unter LKW zugelassen wird ist es besonders Lustig, weil LKW haben Sonntags und in Urlaubszeiten ein Fahrverbot ! aber jetzt kommt der Witz an der Sache,
Als Wohnmobil (mit LKW Zulassung) Verkäufer der sein Wohnmobil Sonntags ausfährt also auf Urlaub Fahrt darf dies ohne weiteres durchführen ! macht er jedoch mit seinem WoMo eine Fahrt zu einem Kunden zum Ausleihen oder zum Verkaufen begeht er eine Straftat …