Ob es gehen würde, höchst wahrscheinlich. Ob es legal ist, NEIN.

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Der Händler dürfte Recht haben, wenn er den Schaden im Sinne des §276 BGB nicht zu vertreten hat, wovon wohl auszugehen sein dürfte (keine Garantiehaftung).

Das Zauberwort heißt PRODUKTHAFTUNG, welche du gegenüber dem Hersteller geltend machen kannst.

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Grundsätzlich ist es nicht verboten aber an der Kinokasse werden bestimmt schön AGBs ausliegen, welche du beim Kauf /Schenkung der Kinofreikarten akzeptiert hast.

Also mal in die AGBs des Kinos schauen ob ein Weiterverkauf verboten ist

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Kündigung, Minusstunden, Resturlaub...ich weiß nicht weiter

Hallo

ich habe folgendes Problem, ich habe einen Arbeitsvertrag mit festgelegten Sollstunden pro Monat, ein festes Grundgehalt und festgelegten Urlaubanspruch. Es gibt kein Arbeitszeitkonto, keine Regelung im Arbeitsvertrag wie Minus-,oder Plusstunden ausgeglichen werden sollen. Ich habe seit Jahresanfang bis jetzt an die 90 Minusstunden angesammelt, diese kamen durch eine Unterplanung im Dienstplan zustande. Ich habe nie "Wunschzettel" eingereicht, somit kann auch nicht damit argumentiert, es wäre unmöglich gewesen den Dienstplan für mich zu gestalten. Ich habe nun gekündigt, habe dies auch schon zu Anfang des Jahres transparent für meinen Arbeitgeber gemacht, es wäre also Zeit gewesen die Minusstunden auszugleichen. Die Kündigungsfrist dort beträgt 4 Wochen und diese habe ich eingehalten (habe jetzt mehr als 6 Wochen vorher gekündigt). Nun ist es so, dass einzige was mein Arbeitgeber anbietet ist, die Minusstunden mit dem Resturlaub zu verrechnen oder Gehalt zu kürzen. Beides käme letztendlich aufs gleiche raus, weil ich dann erst später umziehen und somit eine neue Arbeitsstelle später annehmen kann. So oder so wären es finanzielle Einbußen, die für mich zum Nachteil wären. Da so ein Umzug ziemlich viel kostet, könnte ich mir auch keinen Anwalt so locker leisten, der meine Rechte durchboxt. Vernünftig reden kann ich mit meinem Arbeitgeber auch nicht, weil da einige Dinge sehr "locker" gehandhabt werden.Ich weiß einfach nicht, was ich jetzt tun soll. Was würdet ihr machen?

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Minusstunden sind in der Regel Annahmeverzug des Arbeitgebers. Erst Recht wenn diese durch "Unterplanung" des Arbeitgebers entstehen.

Bedenke, dass vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht und dem Fall dass du verlierst, auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite nicht zu zahlen brauchst.

Kostenrisiko bei einem Prozess wären für dich also nur die (recht überschaubaren) Gerichtskosten.

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Dass es sich hierbei um einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Nr. 2 handelt, welcher bereits bei Gefahrenübergang (§446) vorlag, dürfte unstrittig sein.

Der Käufer hat aber in der Realität das Problem, dass es sich hierbei nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach §474 handelt, da ihr bei Verbraucher nach §13 seit, und somit keine Beweislastumkehr im Sinne des §476 gilt.

Der Käufer müsste dir also den Nachweis erbringen, dass der Sachmangel bei Gefahrenübergang schon vorlag, was ziemlich aussichtslos sein dürfte.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, er ist lediglich als meine persönliche Meinung zu dieser Thematik anzusehen.

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Ne stinknormale zivilrechtliche Klage

Hat er aber nix schaust du in die Röhre und musst Prozess, Vollstreckung usw. selber zahlen, wobei du dann 30 Jahre versuchen kannst deine Kohle einzutreiben.

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Anwalt einschalten traum-kleider.com

Hallo,

ich habe mir vor 1 Monat ein Kleid bei www.traum-kleider.com" anfertigen lassen mit dem ich auch sehr zufrieden bin. Mein Problem ist allerdings, dass ich zuerst per "Sofortüberweisung.de" den Betrag bezahlen wollte. Kurz vor der Auftragsbestätigung der Überweisung leuchtete eine kleine Anzeige auf, worin stand, dass die Daten während der Übertragung teilweise unverschlüsselt gesendet werden und 3. mitlesen könnten. Also habe ich die Sitzung beendet und mich danach entschlossen per Kreditkarte zu bezahlen. Soweit so gut. Einige Tage später sehe ich, dass jeweils von meinem Girokonto als auch von meiner Kreditkarte der Betrag abgebucht wurde. (Girokonto und Kreditkarte habe ich bei verschiedenen Kreditinstituten). Also habe ich bei deiden Banken angerufen und mir wurde der gleiche Empfänger bestätigt, welche unmittelbar mit dieser Traumkleider-Fabrik zu tun hat. Auch "Sofortüberweisung.de" hat es mir, auf meine Nachfrage hin, schriftlich bestätigt, dass es sich um diesen Empfänger handelt. Also habe ich mittlerweile schon ca. 50x versucht die deutsche Kundenbetreuerin anzurufen, die anscheinend seit 3 Wochen im Urlaub ist, denn nie nahm jemand ab. Also begann ich sie per Mail zu kontaktieren und da kamen dann nur Antworten wie: "Unser System zeigt, dass Sie Zahlungen nicht doppelt. Bitte überprüfen Sie es sorgfältig auf Ihr Konto." Und so geht das nun schon seit 3 Wochen. Kann mir jemand von euch sagen, ob ich rein rechtlich Anspruch auf eine Rückerstattung habe?

Vielen lieben Dank Heidi

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Nach deutschem Recht hättest du einen Anspruch nach §812 BGB aber ob dir das was bringt bei einer Firma die in Hong Kong ansässig ist,? Eine Gerichtsstandsvereinbahrung evtl. in den AGBs?

Da juristisch etwas in die Wege zu leiten wäre viel zu kostspielig, du kannst nur hoffen dass der Irrtum noch auffällt und du es mit einem ehrlichen Geschäftspartner zu tun hast.

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Ein Schornsteinfeger kommt bestimmt nicht einfach so, also war ein Termin abgesprochen.

Was meinst du den wer die z.B. Anfahrt bezahlt? Siehe hierzu §304 BGB

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Das sind genau 1672€ Netto wenn du im Jahr nicht über 8130€ an Einkommen kommst (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG).

Das Finanzamt zieht allerdings Lohnsteuer ab, welche du am Ende des Jahres über eine Einkommenssteuererklärung wieder bekommen kannst.

Sinnvoller ist hier eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, dann WIRD DIR GAR NICHTS ABGEZOGEN.

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http://lmgtfy.com/?q=Bei+so+einer+Vernichtung%2C+was+tust+du+da+schon%3F+Du+hast+nur+dagestanden+und+vorgelesen+bei+Sodom+und+Gomorra%2C+ich+hab%27+die+Drecksarbeit+gemacht!+

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Lies dir mal das durch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nutzung-eines-Stellplatz-auf-Gemeinschaftseigentum-Gewohnheitsrecht---f246660.html

Fazit: Kommt auf euren Mietvertrag drauf an; Gewohnheitsrecht ist schwierig unter den Umständen

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Bedenke das du enweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst. Solltest du/ihr vom Einkommen her nicht im Bereich jenseits der 60.000€ sein spielt der Kinderfreibetrag für dich also keine Rolle ...

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ähh, google liefert beim ersten Treffer schon einen ...

http://www.philips.de/c/haarpflege/salondry-travel-2000-w-einklappbar-mit-spannungsanpassung-hp4829_00/prd/

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ja, betriebssystem evtl. nicht kompatibel. Könntest einfach paralell zu deinem jetzigen ein altes Betriebssystem installieren.

Aber bitte nur wenn du was davon verstehst, sonst löscht du schnell mal den ganzen Inhalt deiner Festplatte.

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kurz und knapp: JA!

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