der artikel stimmt so nicht. die mutter hätte anspruch auf 3 jahre betreuungsunterhalt. vorrangig ist aber erstmal kindesunterhalt. wenn dann noch etwas übrig ist, muss betreuungsunterhalt gezahlt werden.
der selbstbehalt gegenüber dem ex bei betreuungsunterhalt ist ca. 1200 euro. also höher als beim kindesunterhalt. die frau muss beweisen nach dem 3. lebensjahr dass der persönliche betreuungsbedarf noch immer gegeben ist. in gegenden mit sehr geringem kitaanteil ist das sicher noch möglich, aber im verhältnis sehr wenig.
ich kenne es nicht anders: ein kind kommt mit spätestens 1 jahr in die einrichtung und mutti geht arbeiten. der artikel bezieht sich mehr auf die rückständige lebensweise im westen deutschlands. im osten ist es seit einem jahrhundert selbstverständlich das frauen selbst für sich sorgen. selbst meine großmütter waren schon immer arbeiten. baujahr 1919/1914. ein leben in der sozialen hängematte war ihnen unbekannt.