der artikel stimmt so nicht. die mutter hätte anspruch auf 3 jahre betreuungsunterhalt. vorrangig ist aber erstmal kindesunterhalt. wenn dann noch etwas übrig ist, muss betreuungsunterhalt gezahlt werden.

der selbstbehalt gegenüber dem ex bei betreuungsunterhalt ist ca. 1200 euro. also höher als beim kindesunterhalt. die frau muss beweisen nach dem 3. lebensjahr dass der persönliche betreuungsbedarf noch immer gegeben ist. in gegenden mit sehr geringem kitaanteil ist das sicher noch möglich, aber im verhältnis sehr wenig.

ich kenne es nicht anders: ein kind kommt mit spätestens 1 jahr in die einrichtung  und mutti geht arbeiten. der artikel bezieht sich mehr auf die rückständige lebensweise im westen deutschlands. im osten ist es seit einem jahrhundert selbstverständlich das frauen selbst für sich sorgen. selbst meine großmütter waren schon immer arbeiten. baujahr 1919/1914. ein leben in der sozialen hängematte war ihnen unbekannt.

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nein - es gibt kindesunterhalt nach düsseldorfer tabelle. die frau kann sich gefälligst selbst um ihren unterhalt kümmern und arbeiten gehen. die großeltern werden erst dann zum unterhalt rangezogen wenn er nicht kann. dann aber nicht nur seine eltern, sondern auch ihre eltern. sprich dann zahlen beide großelternpaare unterhalt. in der regel passiert das sehr selten.

wenn er nicht zahlen kann geht die km leer aus und muss noch mehr sich selbst fordern arbeiten zu gehen. oder sie gibt das kind zum vater oder er nimmt es mit und sie zahlt unterhalt. nur weil er gerade bei den eltern ist, heißt es ja nicht das die kinder dauerhaft bei der mutter verbleiben.

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du bist der vater der nicht angegeben wird? dann wäre ich schon längst beim jugendamt und hätte das angegeben. gerade wenn sie sozialleistungen empfängt  begeht sie seit jahren betrug.

geh zum jugendamt und gib an du glaubst das du der vater von kind xy bist. erzwinge einen vaterschaftstest. geht sie darauf nicht ein erwzinge das per gericht. beratungshilfe kannst du beim amtsgericht beantragen für einen guten anwalt für famlienrecht.

ist die vaterschaft erstmal durch, kannst du umgangsrecht und sorgerecht problemlos beantragen.

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Vorausleistung für Bafög, trotz dann Unterhaltsansprüche seitens Amt an Vater? (Eigentumswohnung)

Hintergrund: Ich studiere im 2. Semester Informatik und arbeite nebenbei als studentische Teilzeit ca 77std im Monat = ~670€ plus Kindergeld = ca. 850€ Habe eine eigene Wohnung (in NRW) die schon allein 350€ kostet

Allerdings bekomme ich nun kein Kindergeld mehr da ich am 3.April meinen 25. Geburstag habe. Damit schaffe ich es nicht mehr über den Monat

Leider habe ich noch keine Ausbildung plus 2 Jahre gearbeitet. So muss leider mein Vater für den Unterhalt ankommen, sein anrechenbares Einkommen ist 900€ laut fragwürdiger Berechnung (lebt in der Schweiz= hohe Lebenskosten).

Ich müsste neben meinem Studium 136std arbeiten um über den Monat zu kommen (pflichtige teilzeit = 96std + minijob 40std) Und ich glaube das schaffe ich nicht.

So nun überlege ich Vorausleistung zu beantragen. Und meinem Vater zu sagen, er solle das Geld nicht bezahlen, da er in der schweiz nicht antastbar ist. Jedoch bezahlt er in NRW eine Eigentumswohnung ab (mit der Miete der darin lebenden Person) Ich bin mir unsicher ob die Wohnung in irgendeiner Weise belastet werden kann.

Ich habe vor später, die Schulden meines Vaters abzuzahlen, wenn ich fertig studiert habe und evtl. meinen überschuss an Geld für ihn an das Amt zu zahlen. Denn mit Bafög, würde ich mit dem 400€ Job 1100€ zur verfügung haben (wenn nicht mehr)

Ich weiß nicht was ich machen soll, im Notfall muss ich das Studium abbrechen und mir eine Ausbildung für nächtes Jahr suchen und bis dahin Vollzeit irgendwo arbeiten. Das depremiert mich echt total.

Ich wollte eigtl zwei 400€ Jobs nebenbei machen, aber das geht versicherungstechnisch nichtm bzw die Abgaben sind dann so hoch das ich weniger als mit einem studentischen Teilzeitjob habe.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen eine Entscheidung zu treffen.

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ok wenn du deinen bedarf von 670 euro bereits selbst trägst, dann wirst du schauen müssen deine kosten der unterkunft zu senken.

wenn dein vater nur 900 euro einkommen hat, dann hat er keines das für bafög interessnat wäre. er kann dir erstmal keinen unterhalt zahlen. frage ist was mit seinem vermögen wird. dies muss er verwenden um für dich aufzukommen. wo ist deine mutter, warum zahlt sie nicht?

wenn bafög nicht mehr in frage kommt, dann solltest du versuchen ergänzende leistungen nach alg2 zu beantragen. das wäre möglich, ob dabei was rumkommt, musst du herausfinden.

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es passiert garnichts. das arbeitsamt hat geprüft ob du betreuungsunterhalt zahlen kannst, sprich leistungsfähig bist. durch vorlage diener bafögunterlagen, hast du nachgewiesen das nichts kommt und du nicht leistungsfähig bist. das jugendamt zahlt unterhaltsvorschuss und schreibt glaub jährlich an, wie dein einkommen des zeitraums x war. solange du nichts zahlen kannst, wird auch nichts zurückgefordert von dir.

bleib ganz ruhig und gehe in ruhe den umgang mit deinem kind nach. studiere zügig fertig und genieß dein leben.

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Bitte um Hilfe/Rat zum Thema Auszug mit 17

Ein leidiges Thema. Unter 18 wird man leider zum größtem Teil nicht ernstgenommen, sondern in eine Schublade gesteckt. So, wie bereits gesagt bin ich 17 und muss von Anfang an sagen: Ich kann mit einer eigenen Wohnung definitiv klar kommen. Ich bin Eigentständig und Veratnwortungsbewusst. Ich bin gut in der Schule (1.6), verdiene mein Geld als Promoterin und stehe kurz davor Teamleiterin zu werden. Haushalt und Einkaufen ist das geringste Problem.

Mit 17 eine Wohnung zu bekommen ist ohnehin schwer. Wenn man aber mit einem Menschen zusammenlebt mit dem man absolut nicht zurecht kommt und dieser sich absolut nicht für die Gefühle oder Sonstiges interssiert, ABER sich selbst als guter Vater verkauft (ist nicht umsonst Immobilienmarkler) gestaltet sich das alles anders.

Bevor es zu lang wird: Ich werde "zu Hause" tyranisiert, aber in einem Maß, sodass ich nicht ernstgenommen werde von Ämtern, sobald er dort vorspricht (schonmal passiert- 1 Jahr Familientherapie ohne Sinn, da er sich ständig verstellte).

Meine Mutter unterstützt mich in der Hinsicht und will auch das ich da raus komme, wohnt aber weit weg, KANN nicht in meine Nähe ziehen und lebt von Hartz 4.

Was kann ICH also tun um mit 17 auszuziehen, vielleicht auch ohne seine Zustimmung (er will das ich bleibe- hat so mehr Geld). Was muss ich dabei beachten und an WEN wende ich mich am besten? MUSS er Unterhalt zahlen, auch wenn bei ihm platz zum "wohnen" ist?

Ich freue mich auf ERNST GEMEINTE Ratschläge/Erfahrungen, weil DAS alles nicht aus einer pupatären Laune entstanden ist- Ich brauche Hilfe.

Danke im Vorraus und freundliche Grüße UND Frohe Ostern!

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wenn du gegen seinen willen ausziehst, mit 18, dann wirst du auf eigenen füßen stehen müssen. sprich genug geld für miete, schulsachen, klamotten strom etc. er wählt die form des unterhaltes und wenn er sagt dass er den unterhalt in naturalform zahlt, dann kannst du gegen die wand laufen und erhältst garnichts.

wenn deine mutti so toll ist, warum lebst du dann nicht bei ihr? warum interessiert sie nicht was du tust? warum  zahlt sie keinen unterhalt - das wäre unterstützung? was genau ist dein problem mit deinem vater. ich glaube garnicht das er sich verstellt,sondern du verstehst das problem nur akut nicht. wie wäre es wenn du ihn mal fragst was du machen sollst: wann zu hause sein, was sind deine täglichen hauspflichten: abwaschen, abtrocknen, müll raus etc, 18 uhr abendbrot machen, tgl. zimmer aufräumen (dauert keine 10 min. wenns tgl. gemacht wird) - was also sind seine vorgaben? was wolltest du bei einer familientherapie? ihm deinen willen aufzwingen? wie sieht die tyranei aus?

nimm deine h4-mutti nicht so doll in schutz. wenn sie es wollte könnte sie umziehen. wenn sie es wollte, wäre sie für dich da und würde auch zahlen mtl. warum ziehst du dann also nicht zu ihr?

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deine ex will also noch betreuungsunterhalt haben. schön. der selbstbehalt gegenüber dem kind beträgt 1080 euro. das hast du nun ja schon bemerkt und zahlst daher abzg. kindergeld (92euro) den satz der zweiten stufe an unterhalt für 0-5 jährige.

der selbstbehalt gegenüber deiner ex ist erstmal höher, glaube das waren 1200 euro, die dir selbst zustehen. nach allem was du bis dato zahlst, geht kindesunterhalt vor. angenommen also du verdienst 1600 euro - 241 euro kindesunterhalt und wärest damit bei 1341 euro, dann könnte sie die verbleibenenden 141 euro als betreuungsunterhalt einfordern. so in der größenordnung könntest du ausrechnen, was du also ca. abdrücken könntest.

betreuungsunterhalt solltest du von einem anwalt rechnen lassen. dass ist ein komplexes thema. frage hierbei ist ob du bereits einen titel zum betreuungsunterhalt hast oder ob du nur rückständigen unterhalt des kindes abzahlst an das arbeitsamt, weil diese in vorkasse gegangen sind. dahingehend müsstest du einen bescheid oder irgendwas schriftliches bekommen haben. wende dich an einen anwalt für familienrecht. leite die forderungen der kindesmutter interessanterweise auch irgendwann mal an das jobecenter weiter.

sollte die km mal angenommen wirklich betreuungsunterhalt in höherer summe deinerseits erhalten, dann würde sie dieses weniger vom jc bekommen und müsste sich das einfordern. sollte dich das irgendwie beeinträchtigen finanziell irgendwann, steht es auch dir offen aufgrund von bedürftigkeit alg2 zu beantragen, egal wie paradox es klingt. die zahlungen von unterhalt mindern dein einkommen. es gibt also auch väter die rechnerisch zahlen müsseen, dann aber zahlungsunfähig wären und dafür leistungen vom alg2 bekommen.

sollte dein einkommen nicht reichen beantrage beratungshilfe beim amtsgericht. lass prüfen ob du die kosten des anwaltes vielleicht erstattet bekommst oder ob du beim anwalt wenigstens in raten zahlen kannst. nichts unterschreiben von der gegenseite bis dein anwalt oder wer auch immer ein prüfendes auge darauf geworfen hat.

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wenn die andere mutti es möchte, dann wirst du deine halbschwester kennenlernen. wenn sie kein interesse daran hat, dann wirst du warten müssen bis das andere kind 18 ist. was sagt denn dein vater dazu?

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Als Vater das Baby nehmen - Mutter kein Interesse

Hallo.

Ich stecke im Moment in einer Familienkriese..

Meine Partnerin und ich haben vor kurzen Nachwuchs bekommen, der Kleine ist jetzt 6 Wochen alt.

Während der Schwangerschaft war die Mutter schon unausstehlich geworden. Das habe ich allerdings den Hormonen in die Schuhe geschoben und mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Nach der Geburt wird schon alles besser werden..

Dies ist leider nicht eingetreten - Im Gegenteil.. Ständig heftiger Streit.

Schon kurz vor der Geburt hatte sie schon kein Intresse mehr am Kind und wollte sogar nicht einleiten lassen, sondern lieber im Bauch sterben lassen. Das war ihre Aussage - Ich hatte da sogar ein Gespräch für sie mit einer Psychologin über´s Telefon eingefedelt, dass die mit ihr spricht.

Die Mutter kümmert sich kaum um´s Kind und steht nicht einmal auf, wenn der Kleine Früh´s seine wichtigen Medikamente bekommen muss - Er hatte einen sehr schwierigen Start in´s Leben..

Nun möchte sie, dass ich ausziehe - Ich auch.

Den Kleinen möchte ich aber nicht bei ihr lassen, da sie sich einen Sche*ß um den Kleinen kümmert.

Allerdings würde sie den Kleinen auch nicht freiwillig hergeben, da ich ja sonst "gewonnen" hätte.. Sie hat zwar Mal gesagt, dass ich mich mit dem Kleinen zusammen "verpissen" soll, aber das würde sie leugnen.

Geteiltes Sorgerecht habe ich.

Die Mutter war früher in einer psychiatrischen Klinik und Kinderheim. Die Gründe dafür waren Drogen, Alkohol, Stimmungsschwankungen und sie war/ist geistig labil. Manchmal habe ich auch das Gefühl einer multiplen Persönlichkeitsstörung..

Jetzt ist die Frage: Wie kann ich den Kleinen mitnehmen und mir mit ihm alleine eine Wohnung suchen?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann ..

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schmeiß die mutter raus, beantrage das alleinige abr und lass ihr zukommen dass sie umgang betreut haben kann.

wenn es ihre wohnung ist, dann such dir und den baby eine wohnung und verschwinde unter einem vorwand erstmal mit dem kind zu deiner mutti. nimm für jedes dieser szenarien einen familienanwalt ins boot. anträge auf beratungshilfe kannst du beantragen beim amtsgericht deines derzeitigen wohnortes. lass dich nicht beirren und lass sie mit dem kind nicht mehr allein. kümmere dich darum und wenn es dir zuviel wird, zieh die reißleine. das du das gemeinsame sorgerecht mit ihr erklärt hast, ist erstmal etwas sehr gutes um es in der tasche zu haben.

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der vater hätte nach deiner verunfallung das sorgerecht und würde die kinder zu sich nehmen. ob er auf dauer gesundheitlich in der lage ist oder nicht die kinder zu betreuen, wird er allein entscheiden. er legt dann fest welche hilfen er in seinem alltag installieren möchte: familienhilfe, haushaltshilfe krankenkasse oder was auch immer.

wenn er möchte das die tante involviert wird, dann holt er dies zur hilfe. wenn er das nicht will, musst du damit leben oder diese halt.

es gibt keine möglichkeit kinder zu vererben oder irgendwelche verfügungen zu erstellen. die sind rechtlich unwirksam und finden keine bedeutung. warum beziehst du kv nicht mit ein. wenn dies auch sein wille ist, dann wäre das eine ganz andere geschichte.

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hast du in den fünf jahren einmal da geseßen und überlegt was du falsch machst? warum du versagst und nichts auf die reihe bekommst? nun dein vater will dich nicht bei sich haben. dein freund wird es nicht können - das jugendamt hat keinen bedarf mehr und kann dir nicht helfen. die klare message ist: höre auf dich selbst zu bemitleiden und fang endlich an dein leben auf die reihe zu bekommen. such dir arbeit, mach deine schule, sorg für eine ausbildung und kümmer dich um dich selbst. dir hilft keiner mehr.

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nimm mehrere töpfe kochendes wasser und gieß das stück für stück rein. da kommt keiner mehr raus. so sind wir das unter unserm bungalow los geworden.

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du willst dich als kaufmann bewerben mit einem abschluss der hauptschule? mit zensuren zwischen 4 und 5? das kannst du vergessen. damit wirst du keinen kaufmännischen beruf machen  können.

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ich vermute, dass schumi nie wieder aufwachen wird. dem wird das wiederfahren irgendwann was dem hollandprinzen passierte. man wird ihn zu gegebener zeit abschalten und gehen lassen.

weiter als bis zum wachkoma wird er nicht kommen. und selbst wenn er einer von einer million ist die aufwachen, könnte er so geschädigt sein, dass er völlig behindert ist. er wird nie wieder so wie früher.

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dein geburtsname ist der name den du zur adoption bekommen hast. diesen kannst du wieder annehmen, wenn der deiner geschiedenen ehe dir nicht mehr gefällt. ansonsten gibts keine rückadoptionen oder namensänderungen oder irgendwas anderes. lass die geschichte fahren.

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warum sollte das nicht so sein? in deutschland gibts nur nicht viele kinder die adoptiert werden können. zudem müssten homosexuelle erstmal verheiratet sein. diese möglichkeit haben sie nicht in dtl da frau merkel das nicht zulässt. solange sie also nicht dieselbe rechtliche stellung in der ehe wie heteros haben, wirds auch nix mit der adoption werden.

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drei wochen pille - eine woche pause, drei wochen pille-eine woche pause. das dauernehmen der pille ist schädlich für deinen körper und kann dazu führen das du unfruchtbar wirst. wer macht denn sowas auf dauer?

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ja jesus hatte eine oder mehrere freudinnen mit denen er auch sexuell verkehrte und auch kinder hatte. es ist weiterhin bekannt, dass er nicht am kreuz starb, sondern überlebte und mit seiner sippe auswanderte und hoch betagt in indien starb.

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