Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammen zu rechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG). Die Gesamtzahl von 60 Stunden pro Woche überschreitet die nach dem ArbZG zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden dauerhaft. Zwar sind nach der Öffnungsklausel des § 7 ArbZG gewisse Abweichungen per Betriebs- oder Dienstvereinbarung zulässig. An dem Durchschnitt von 48 Wochenstunden rüttelt die Öffnungsklausel des § 7 ArbZG nicht

Ist diese Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit – wie hier im Fall – nicht Ergebnis eines einzelnen Arbeitsvertrages, sondern mehrerer Arbeitsverträge und der Zusammenrechnung nach § 2 Abs. 1 ArbZG , so ist der zuletzt geschlossene Arbeitsvertrag , der zur Überschreitung der Höchstarbeitszeit führt, nichtig. Der Arbeitnehmer kann folglich keinerlei Ansprüche daraus geltend machen. Eine Nichtigkeit liegt nur dann nicht vor, wenn davon auszugehen ist, dass die Parteien etwas anderes (also etwa einen Vertrag mit einer geringeren und damit zulässigen) Arbeitszeit gewünscht hätten.

(LAG Nürnberg 19.05.2020, Aktenzeichen 7 Sa 11/19)

Fazit: Ich meine deshalb, dass der Arbeitnehmer ein Problem hat.

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Minijob ist unproblematisch. Der Arbeitgeber muss nur einige Dinge beachten. Du selbst darfst Dich aber um solche Jobs bewerben.

In der Regel dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren arbeiten – und dann auch nicht länger als acht Stunden am Tag und nur in der Zeit zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. Sind sie jünger als 15, ist für sie eine Beschäftigung grundsätzlich verboten. Es sei denn, die Eltern erlauben eine Tätigkeit.

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Die Mitteilung ist an den Arbeitgeber zu richten. Der Arbeitgeber kann allerdings auch für derartige Mitteilungen eine Person oder Stelle innerhalb seines Unternehmens benennen, die zur Empfangnahme derartiger Mitteilungen befugt ist. Hierbei kommen insbesondere ein Personalsachbearbeiter oder die Personalabteilung in Betracht. Hat der Arbeitgeber keinen Adressaten benannt, dann soll die Mitteilung an einen Vorgesetzten oder die Personalabteilung erfolgen. Andererseits kann aber nicht in jedem Fall der unmittelbare Vorgesetzte als richtiger Adressat angesehen werden. Entscheidend ist dessen Stellung innerhalb des Betriebes. Hat der jeweilige Vorarbeiter als unmittelbarer Vorgesetzter des Arbeitnehmers nur eine untergeordnete Funktion, so ist er nicht richtiger Adressat für eine Mitteilung gem. § 5 EFZG.

Nicht als richtige Adressaten gelten auch Betriebsräte, Telefonisten, Pförtner oder Arbeitskollegen. Wendet sich ein erkrankter Arbeitnehmer an eine Person dieses Personenkreises, so ist diese Person als Erklärungsbote einzuordnen, mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer das Risiko dafür trägt, dass der Bote die Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig weitergibt .

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Obwohl sich heute wirklich viele Leute (anders also noch vor 20 - 30 Jahren) tätowieren lassen, wäre ich immer noch noch vorsichtig. Solange das Tattoo verdeckt werden kann, ist es egal, sieht ja keiner.

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Mehr als Dich zu entschuldigen kannst du erst mal nicht machen. Im Übrigen schlage ich Dir folgendes vor:

Treib viel Sport, geht vor 23.00 Uhr ins Bett, stellt Dir (wie ich) 3 Wecker und arbeite an Deiner Disziplin.

Wenn das alles nicht hilft, geh zum Arzt und lass Dich checken.

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Nein.

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als Angestellter oder Arbeiter könntest Du auf eine Bohrinsel gehen.

http://www.bohrinsel-job-portal.net/gehalt.html

Auf dem Festland wird glaube ich kein Job mithalten können, jedenfalls wenn Du als Arbeitnehmer tätig bist.

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Für mich ist das eine Freundschaft mit Geschlechtsverkehr

Also für mich auch, wobei selbstverständlich das so verstanden werden sollte, dass es nicht zwingend, gleichwohl nicht ausgeschlossen ist.

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass eine solche Freundschaften zum einen

  • - wenn Sie über längere zeit andauert ein Partner dazu tendiert, mehr zu wollen (also beziehungstechnisch)

und zu anderen

  • - wenn eine der beiden Partner sich doch dann in jemand anderen verkuckt auch die Freundschaft endet (war bei mir jedenfalls so). Sie endete zwar nicht im Streit, aber man verlor sich doch irgendwie.....

Meines Erachtens kannst Du - so versteh ich das - auch zwei Freundschaften mit entsprechenden Vorzügen führen, der andere hat meines Erachtens kein Anspruch darauf, dass es eben nur die eine Freundschaft geben darf. Denn wenn dem so wäre, dann müsste sich der eine Partner schon zugestehen, etwas mehr zu empfinden als nur Freundschaft (also wenn man etwas Exklusivität für sich beansprucht.

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du wartest ab, ob er seinen Worten Taten folgen lässt. Wenn ja, wirst Du Dich adäquat verteidigen, danach anzeigen und dann legt sich das ganze auch wieder mit der Zeit.

da muss "Mann" auch mal durch :-) - keine Panik & genieß lieber Deine Beziehung :-D immerhin hast Du den Ärger jetzt wegen ihr :-D

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 ich glaube ich muss einfach der Lust nachgehen oder sollte ich das unterdrücken ?

auf jeden Fall nachgehen :-) Ich hatte damals auch eine nette Bekanntschaft bzw. es war eine Kollegin (ich 21, sie 33, Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern) und es war eine Hammer-Erfahrung, absolut geile Zeit, die Frau hatte richtig Ahnung, ich hatte gar kein Plan so richtig und sie wusste sowas von was sie will, einfach Wahnsinn.

Mach Dein Erfahrung, wenn's klappt. Ich kann es nur empfehlen. Musst sie ja nicht heiraten.

Viel Glück

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