Das sind interessante Fragen.
Zum Handy:
Der Ladendetektiv darf euch in keinster Weise das Handy einziehen. Das Handy ist Privates Eigentum. Ein Unterschied wäre es wenn ihr den Detektiv aufnimmt auf Foto, Video oder Audio, denn dan darf er sein Recht am sogenannten "eigenen Bild" beschützen.
Zum grob anfassen:
Personen festzuhalten ist erlaubt durch §127 doch da gibt es auch Definitionen die sagen das man die Person nicht nötigen darf.
Übrigens gibt es im Festhalten auch ein kleines Schlupfloch. Wenn ihr euren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein dabeihabt, und dem Ladendetektiv den zeigt damit er die Daten notieren kann, muss er euch gehen lassen.
Das festhalten von Personen durch die Jedermann Festnahme, dient im eigentlichen dazu das die Personalien der Person aufgenommen werden können. Vorallem sollte man den Ladendetektiv auch nach Beweisen fragen, oder wie er auf diese Theorie kommt, denn die Sätze "Ich vermute" oder "Du siehst mir nach einem Dieb aus" reichen nicht aus. Es muss ein begründeter Verdacht genannt werden können, der im Auge des Gesetzes als begründet erscheint.
Kann der Ladendetektiv dies nicht begründen, so darf er euch nicht festhalten, ansonsten macht er sich der Freiheitsberaubung schuldig.
Außerdem ihr müsst nach so einer Tat eigentlich nur immer Recht zügig das Einkaufszentrum verlassen, denn in der Öffentlichkeit, ist die Polizei dafür zuständig.
Außerdem kann man dann gegen die Sätze argumentieren "Ich hab dich erkannt"
indem man darauf hinweist das viele Menschen zimlich ähnlich aussehen können.
Ein Hilfsmittel gegen alles: Sorg beruflich dafür das du einen gelben Ausweis der Regierung bekommst, dann ist es vom feinsten :D