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http://www.helpster.de/telefonwerbung-melden-so-gehen-sie-gegen-die-belaestigung-vor_14882
Machen Sie den Belästigungen durch Telefonwerbung ein Ende
Wenn Sie sicher sind, dass keine Einwilligung Ihrerseits vorliegt (im Zweifel nachfragen), sollten Sie Anzeige erstatten. Denn unerlaubte Telefonwerbung ist eine Ordnungwidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft wird.
- Die Anzeige richten Sie in diesem Fall an eine Behörde, nämlich an die Bundesnetzagentur. Deren Anschrift lautet: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eienbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn.
- Auch eine Email an "verbraucherservice@bnetza.de" ist bereits sinnvoll, damit die Agentur der Sache auf den Grund gehen kann. Allerdings ist es bei vielen Werbeanrufen schwierig, herauszufinden, von wem sie überhaupt stammen. Beliebt, jedoch verboten, ist es, die eigene Rufnummer zu unterdrücken.3
- Daher sollten Sie nach dem Namen des Anrufers und nach dessen Auftraggeber fragen. Oft werden solche Werbemaßnahmen von den Firmen an Werbeagenturen oder Callcenter übergeben.
- Notieren Sie sich auch Datum, Uhrzeit und Inhalt des Anrufes(welche Produkte, welche Sparte). Auch diese Angaben können bereits für eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur gegen Telefonwerbung genügen.
- Die Anrufer aus dem Callcenter sind natürlich entsprechend instruiert und versuchen, so wenig wie möglich preiszugeben. Dann sollten Sie auf jeden Fall sehr deutlich und nachhaltig sagen, dass Sie solche Werbeanrufe nicht wünschen und rechtliche Schritte einleiten werden. In den meisten Fällen bleibt zumindest für diesen einen Fall das Telefon dann still.
Die Robinsonliste gilt nur bei schriftlicher Werbung, also per Post.
LG murkeltimo