Mietrecht Kündigung Monatsmitte
Hallo, meine Frage bezieht sich auf Kündigungsfristen beim Mietrecht. Mein Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Wohnung bewohne ich seit Mitte 2008. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Soweit ist eigentlich alles klar. Was ist aber nun, wenn ich zum 15. eines Monats die Wohnung kündigen möchte. Beziehen sich die drei Monate immer auf den Monatsletzten oder kann auch die Monatsmitte als Kündigungsdatum herangezogen werden. Als konkretes Beispiel. Ich kündige fristgerecht. Das Schreiben bekommt mein Vermieter vor dem 15. April. Ich kündige zum 15. Juli. Geht das? Leider habe ich über Google da nicht wirklich was aussagekräftiges gefunden. Vielen Dank für die Hilfe!