Mit einem Bekannten habe ich eine Meinungsverschiedenheit wegen der Frage, ob ich mit einem motorisierten Fahrzeug über einen Waldweg zwischen Deutschland und Frankreich fahren darf.
Konkret geht es um Folgendes: Im Grenzgebiet zwischen Pfälzer Wald und dem angrenzenden Elsass (Nordvogesen) kann man als Wanderer problemlos zwischen Deutschland und Frankreich wechseln. Viele Wanderwege führen über die Grenze hinweg. Diese Grenzübertritte sind ja heute kein Problem mehr. Wie schaut es aber aus, wenn jemand mit dem Auto durch den Wald fährt und mit dem Auto nun diese Grenze überquert? Es handelt sich dabei natürlich nicht um einen offiziellen Grenzübergang und damit kann auch kein kleiner Grenzverkehr vorliegen, denn der kann nur über einen offiziellen Grenzübergang erfolgen. Hat jemand eine Ahnung, ob das Überqueren der Grenze mit motorisierten Fahrzeugen durch den Wald illegal ist? Ob es also eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellt? Das Befahren der Waldwege mit dem Auto ist natürlich eigentlich nicht erlaubt, aber dabei soll es hier nicht gehen, sondern lediglich um das Überqueren der Staatsgrenze.