Und hier:

http://www.heizkostenverordnung.de/par2.html

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Habe selbst noch einmal recherchiert. Die Sache ist recht eindeutig. Hier die Infos:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/strategie/laut-bgh-mieter-kann-bei-zu-spaeter-nebenkostenabrechnung-zahlung-stoppen/2669424.html

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Ein Tipp von mir, da man doch nie richtig weiß, stimmt das nun mit dem Gewinn oder stimmt das nicht, einfach ein sog. Prepaid-Master-Card-Konto eröffnen. Bei diesem Konto sind Abbuchungen oder Lastschrifteinzug nicht möglich.

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