hmm gefährliches halbwissen aber icg glaube nicht, da es dann ja ein zweitstudium wäre und diese andere zulassungsvoraussetzungen haben...

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  1. Kleinunternehmen

Beschäftigt ein Unternehmer nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmer, so sieht § 10 des insoweit weitergeltenden Lohnfortzahlungsgesetzes eine Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 80 Prozent des fortzuzahlenden Entgelts vor. So soll die erhebliche wirtschaftliche Belastung ausgeglichen werden.

kommt den chef also 6 wochen lang nicht ganz so teuer...

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kindergeld gibts nur in schule, ausbildung und studium, wenn du nichts davon machst gibts auch nix oder du musst es alles zurückzahlen

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etwas schizophren deine art....bettelst du darum vergewaltigt zu werden?

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kopftuch, burka, nijab...

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ja relativ, aber da du erst 12 bist sagt das gar nichts

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Ex nutzt seinen Job bei der Arbeitsagentur aus

Hallo an alle,

ich bin seit Juli 2013 krank und zur Zeit laufen immernoch verschiedene Therapien. Seit Ende Dezember 2014 erhalte ich nun ALG I, weil ich mit dem Krankengeldbezug ausgesteuert bin.

Dazu muß ich noch sagen, das ich immer noch fest angestellt bin, also eigentlich einen Job habe, unbefristet im Öffentlichen Dienst.

Nur wegen der langen Erkrankung bekomme ich jetzt trotzdem Arbeitslosengeld.

Auch bin ich deshalb nicht vermittelbar, wegen bestehender Schwerbehinderung, und die berufliche Wiedereingliederung nach den aktuellen gesundheitlichen Möglichkeiten läuft noch. Bis dahin eben Arbeitslosengeld.

Nun zur eigentlichen Frage.

Meine älteste Tochter lebt beim Vater und er hat bisher von mir den Unterhalt bekommen. Jetzt habe ich ihm fristgerecht mitgeteilt wie mein derzeitiges Einkommen ist (822,-), alle Unterlagen hat er auch bekommen. Ich liege somit unter dem Selbstbehalt für Nichterwerbstätige von 880,-€

So und nun kommts. Er meint mir einen Tipp geben zu müssen, das ich ergänzent ALG 2 oder Wohngeld beantragen sollte.

Das hab ich schon alles im Oktober im Jobcenter berechnen lassen, Ablehnung. Wohngeldantrag im Dezember mit aktuellem Bescheid vom BA für Arbeit beantragt, bewilligt...34,-€ Liege also immer noch unter dem Selbstbehalt.

Jetzt schickte er mir eine "Überschlagsrechnung" die er laut meinen Angaben gemacht hat und ist der Meinung, das ich falsch beraten wurde.

Er ist selber Angestellter bei der Arbeitsagentur und darf meines Wissens doch garkeine Daten von mir bearbeiten oder mich beraten.

Hat er hier nun gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen?

Was ich bei der ganzen Sache viel trauriger finde, das er meint ich solle zur Berechnung meines Einkommens auch das Kindergeld und den Kindesunterhalt der beiden Kinder die bei mir leben mit berücksichtigen.

Nach den aktuellen Leitlinien zum Unterhalt von Jan. 2015, zählt Wohngeld als Sozialleistung und Kindergeld und deren Unterhalt ist Einkommen der Kinder und nicht meines. Nach seiner Rechnung sollen die Geschwister den Unterhalt für ihre Schwester zahlen.

Die Kinder bekommen das alles mit, wenig Geld macht sich eben im Alltag bemerkbar, auch wenn ich mein Bestes gebe und lieber selbst verzichte.

Um meine 14järige Tochter mache ich mir besonders Sorgen, da sie im Whatsapp-Status was bedenkliches geschrieben hat:

"Ich stehe vor einem Abgrund, um mich herum, alle Menschen, die mich angeblich lieben. Der Wind fährt sanft durchs Haar und mein Schmerz schiebt mich immer weiter in den Abgrund. Ich schreie, doch keiner hört meine Schreie. Sie schauen nicht einmal in meine Richtung. Ich falle in den Abgrund und spüre, dass mich niemand hält."

Für mich ist das ein Warnsignal oder Hilferuf. Den Vater interessiert das anscheinend garnicht, denn als ich ihm schrieb das ich mir Sorgen um sie mache, fragte er nichtmal warum.

So...das wars jetzt. Danke im Voraus

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Also mit deiner Tochter solltest du mal ernsthaft reden und ihr klarmachen dass du sie liebst...solche Sprüche können in der Pubertät aber durchaus normal sein... und wegen deinem EX: schon mal dran gedacht dass du mit ALG2 einfach besser daständest und er dir eigentlich was gutes wollte? vielleicht kann er ja sogar was für dich drehen...besser ALG2 als ALG1 und weniger Geld oder?!

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schau doch mal in der düsseldorfer tabelle nach, da siehst du was dir zusteht und was du zahlen musst...

http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

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