müsstest deine Ansprüche näher erläutern. 

soll es oft mitgeschleppt werden und ist displaygröße nicht so wichtig, würde ich dir ein notebook der zenbook reihe von asus mit ssd empfehlen. am besten gebraucht auf ebay kl. oder so. 

so habe ich es auch gemacht und mit dem teil bin ich höchst zufrieden seit langer Zeit. bezahlt habe ich 280€ es läuft top hat nen i7 und 256 Gb SSD 

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Nein, es beginnt nicht ab diesem Moment das Fasten. Fasten beginnt ab Beginn der Morgendämmerung. Und endet beim Sonnenuntergang.

Niyyet ist lediglich die Absicht. Das muss man auch nicht aussprechen. Man muss die Absicht haben, weil es könnte sein, dass du zum Beispiel für einen Tag gar nicht die Absicht hattest zu fasten, du aber ziemlich lange geschlafen hast und du denkst dir dann "ach ihn 2 Stunden ist ja schon Sonnenuntergang und ich kann essen, somit fasste ich heute einfach mal". In diesem Fall ist dein Fasten ungültig, weil du nicht die niyyet hättest für den Tag zu fasten.
Niyyet muss man haben bevor die Fastenzeit beginnt. Also vor morgendämmerung. Kannst aber auch am vorigen Tag einschlafen und die niyyet haben morgen zu fasten.

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Ich habe beim Vorstellungsgespräch aus Angst gelogen - trotzdem Probearbeiten?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Riesenproblem ich versuche mich kurz bzw. verständlich zu fassen:-) :

Ich habe vor 10 Jahren eine Ausbildung zur RA-Fachangestellten absolviert, habe aber leider die Prüfung nicht bestanden. Zum einen war ich damals abgelenkt durch meinen damaligen Lebenspartner. Zum anderen hatte ich nur einen Abschluss von der Volks-/ Hauptschule und hinzukam dass ich keine schnelle Auffassungsgabe habe und auch sehr schlecht in Mathematik bin. Meine Aufgaben in der Kanzlei damals waren einfach, ich durfte Akten sortieren und die Post öffnen, die Angestellten hatten mich vermutlich für dumm gehalten und waren froh dass ich die kleinen einfachen Tätigkeiten erledige, Kostenrechnungen habe ich nur sehr schwer verstanden und hier liegt mein Problem.

Ich war seit 10 Jahren nicht mehr in dem Job tätig. Letzte Woche hatte ich ein Stellengesuch aufgegeben und mich als Büromitarbeiterin beworben. Ein netter erfolgreicher Rechtsanwalt hatte sich gemeldet und mich eingeladen zum VG. Das Gespräch war gut, allerdings sagte ich zu ihm dass ich keine Kostenrechnungen gelernt hatte, daraufhin fragte er mich ob es am Fleiß lag oder am Verständnis. Ich hatte ehrlich plötzlich Angst und sagte dass es am Fleiß lag, was leider gelogen war.

Tatsächlich bin ich sehr schlecht in Mathe und hatte damals schwere Probleme Kostenrechnungen in der Berufsschule und in der Kanzlei zu erlernen.

Dies ist allerdings sehr wichtig für Anwälte, sie müssen ja Ihre Dienstleistungen berechnen.

Fakt ist, ich habe ab kommenden Montag Probearbeitstage und er möchte mich prüfen also beschnuppern.

Ich wäre für ihn alleine zuständig, was eine sehr hohe Verantwortung bedeutet, die ich mir leider überhaupt nicht zutraue.

Dazu kommt noch dass ich viele Jahre depressiv war und ich selbst von mir denke, dass ich mich vermutlich nicht 8 Stunden lang konzentrieren könnte.

Jetzt weiss ich nicht ob ich am Montag anfangen soll, da ich bei einer sehr wichtigen Frage gelogen habe, oder ob ich anrufe und ihm die Wahrheit sage und ich meine Bewerbung zurück nehmen soll?!

Bin total verzweifelt, falls sich jetzt jemand denkt warum ich mich beworben habe, ganz einfach: die Arbeit damals in der Kanzlei fand ich damals super und auch wenn es einfache Dinge waren, ich hatte Spass daran und der 2. Grund ist dass ich ein Fünkchen Hoffnung und ein klein wenig Selbstvertrauen habe da er ein netter Mann ist.

Aber dennoch habe ich bei einer wichtigen Frage aus Panik gelogen:(

Was würdet Ihr machen??????:(

Sorry, für den langen Text lg

Sunstrawberry

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Aber er weiß ja, dass das alles nun 10 Jahre zurückliegt, somit wird er zu Beginn keine Top Leistung von dir erwarten. Du kannst ihn ja such sagen, dass du noch erst reinkommen musst.

Zum Thema Anforderungen: du kannst es mit sicherheit erlernen. Da wird keine höhere Mathematik erfordert, für die man mathemstisches Verständnis braucht. Wenn du dich etwas reinhängst, wirst du es erlernen, weil vieles einfach nach nem Schema abläuft.

Ich sehe einfach, dass du wenig Selbstbewusstsein hast, in Bezug auf deine mathematischen Fähigkeiten und deiner Auffassungsgabe, ich glaube das ist dein Problem.

Ich würde es an deiner stelle einfach versuchen. Wenn du es nicht machst, hast du schon viel mehr verloren als du hättest verlieren koennen, wenn du es gemacht hättest.

Zudem: wenn du dich jetzt wieder davor druückt, wird es dir bei der nächsten Gelegenheit noch schwerer fallen und du wirst dir noch weniger zutrauen.

Dass du ihn nagelogen hast, brauchst du nicht sagen. Notfalls kannst du ja einfach sagen dass du nach einer so langen Pause einfach nicht wieder reinkommst.

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Es ist in Ordnung wenn ein Mann wegen seiner Religion der Lehrerin nicht die Hand gibt. Es ist aber nicht in Orndnung, wenn er dies aus mangelndem Respekt tut.

Aber dass die Lehrerin ihm dann direkt Respektlosigkeit vorwirft und lächerlich und provokativ.

Also ja, das müssen wir so hinnehmen, dass manche einer Frau aus religiösen Gründen nicht die Hand geben, denn ihr die Hand zu geben ist keine gesetzliche Pfllicht. Mir würde nicht einfallen ihm Respektlosigkeit oder Frauenfeindlichkeit vorzuwerfen, wenn er mir erklärt dass er es aus religiösen Gründen nicht macht. Echt kranke Welt ://

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Hier einige Fakten, die für dich nützlich sein können:

1. Wenn er dich in der Probezeit kündigt, muss er dafür keinen Grund angeben.

2. für dich gilt zu 100% das Lohnfortzahlungsgesetz. Somit muss er dir für deine Krankheitstage Lohnfortzahlung zahlen.

3. wenn du krank bist, darf er dir auf keinen Fall den Urlaub für die Krankheitstage anrechnen

4. der dir zustehende Urlaub muss am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Da du diesen, solltest du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch weiter krank sein, nicht in Natur nehmen kannst.

5. Wenn der Anlass der Kündigung deine Arbeitsunfähigkeit war, so muss der Arbeitgeber auch für über das Ende des Arbeitsverhältnis hinaus anfallende Tage der Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen zahlen. Heisst: selbst wenn du bis zum 25.06 eine Arbeitsunfahigkeit erhalten solltest, muss er dir Lohnfortzahlung bis zum 25.06 zahlen. Aber der Arbeitgeber wird sicherlich abstreiten dass der Anlass der Kündigung die Arbeitsunfähigkeit ist, solltes er es nicht in die Kündigung geschrieben haben.

Aus meiner sicht: dir steht für deine Krankheitstage definitiv Lohnfortzahlung zu zu die restlichen Urlaubstage müssen ausbezahlt werden.

Was du machen kannst: dich an den vorgesetzten wenden, denn das ist hier eindeutig. Wenn das nichts bringt musst du wohl zum arbeitsgericht

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Es ist haram, sich erotische Bilder anzuschauen. Dass du noch islamische Bilder auf deinem Handy hast, macht diese Haram-Tat meines Wissens weder schlimmer noch besser.

Aber rein instinktiv würde ich sagen, diese Kombi ist besser als nur erotische Bilder auf dem privaten Handy zu haben. Das zeugt zumindest, dass du einen Funken Imam hast.

Erotische Bilder auf dem Handy zu haben, wenn du sie dir Nicht anschaust und für keinen zugänglich machst, ist meines Wissens kein Problem, da Bilder im Endeffekt nur aus Einsen und Nullen bestehen. Deshalb nehme ich mal an, dass es ums betrachten der erotischen Bilder geht.

Hinzufügen muss noch gesagt sein, dass du dieses Handy aber nicht anderen Personen zugänglich machen solltest, denn die Kombi (erotische und Islamische Bilder) passt einfach nicht und der Islam könnte ins falsche Licht bei den falschen Leuten geraten. Hier wäre es vielleicht sogar besser nur erotische Bilder auf dem Handy zu haben.

Aber ich bin kein Gelehrter, von daher gebe ich auch keine Garantie

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ich würde dir das Mi band 2 empfehlen. es kostet ca. 23 € und ist meiner Meinung nach sehr genau und gut. der größte vorteil ist die lange akkulaufzeit 

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