hallo, solche probleme entstehen, wenn man nicht mit dem sachbearbeiter spricht und den sachverhalt erklärt. der jobcenter weiß, dass einkünfte vorhanden sind, aber nicht wie viel, also wird nichts bezahlt, weil es sonst garantiert zu einer überzahlung kommt und damit zu rückforderungen und erneutem ärger. ich kann immer nur empfelen mit den leuten zu reden alle unterlagen möglichst persönlich und umgehend einzureichen. vor allem dann wenn der monatsletzte auf einen freitag fällt. also am montag mit allen unterlagen persönlich zum amt und um eine barauszahlung bitten.

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hallo, solche probleme entstehen, wenn man nicht schon im vorfeld mit dem sachbearbeiter spricht und den sachverhalt darstellt. der jobcenter weiß, dass einkommen vorliegt, aber nicht wie viel, also wird nichts bezahlt, weil es sonst garantiert zu einer überzahlung und damit zu rückforderungen kommt. oder es stellt sich nach einreichung der unterlagen heraus, dass ihr überhaupt keinen anspruch habt. jetzt ist natürlich wochenende und es geht gar nichts. ich würde am montag persönlich mit den bereits vorliegenden unterlagen hin gehen und um eine vorläufige barauszahlung bitten. das nächste mal gleich mal sprechen s.o. und nicht warten, vor allem wenn der letzte des monats auf einen freitag fällt.

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Also, das ist doch ganz einfach, beide geben schriftlich eine Eidesstattliche Versicherung ab wie die Wohn- bzw. Meldeverhältnisse zustande gekommen sind und gut ist es. Ach ja, manchmal geht es mir echt auf den Keks wie häufig hier über Arge-Mitarbeiter herum geätzt wird. Meine Kunden sind größtenteils sehr mit mir zufrieden und kommen gern, weil sie wissen, dass ich ihnen helfe wenn es irgendwie geht.

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Also, man könnte sich bemühen, dass Dein Sohn einen Fallmanager bei der Arge bekommt. Es hört sich weiterhin so an als wäre es sinnvoll, dass er unter Betreuung gestellt wird, dies sollte nicht von den Eltern wahrgenommen werden, wobei die Auswahl des Betreuers sehr wichtig ist - Menschlichkeit und professionelle Kompetenz. Das Jugendamt wird sich hier nicht mehr berufen fühlen. Weiterhin möglich durch einen Betreuer oder auch durch den Fallmanager ein psychologisches Gutachten, das ihn vielleicht erstmal aus dem normalen Betrieb nimmt und ihm damit Zeit verschafft zu sich selbst zu finden > Therapie z.B.

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danke für eure antworten. ich hatte es schon befürchtet, dass ich ein externes laufwerk brauche, na dann werde ich mich mal auf die suche machen was günstiges zu kriegen. muss ich denn auf irgendwas besonders achten?

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hallo,

guckst du hier > http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

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also, natürlich kann die neue frau einziehen, ob sie miete bezahlt kann dir auch egal sein. wichtig ist nur tilgt dein ex-mann noch die bestehenden kredite. wenn du bürgin bist, stellt sich die frage ob das bei deinem einkommen bzw. deinem vormögen angemessen war. wenn nicht, hat das kreditinstitut möglicherweise gegen die guten sitten verstoßen und der vertrag ist ungültig. vermutlich wird es darauf hinaus laufen, dass das haus verkauft wird. davon werden dann die schulden getilgt und der rest wird zu gleichen teilen aufgeteilt. wenn einer von euch das haus behalten möchte muss er den anderen auszahlen. weiterhin wichtig, nicht unbesehen unterschreiben, vor allem nicht seine steuererklärung, wenn du unterschreibst musst du auf jeden fall ankreuzen, dass du ebenfalls ein exemplar des bescheides möchtest.

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sorry, aber ein bisschen eigeninitiative ist manchmal schon sinnvoll und die suche ist nicht besonders kompliziert. trotzdem hier eine seite wo sie alle aufgelistet sind.

http://www.kliniken.de/kliniken/a-z/kliniken/Krankenhaeuser-Nuernberg-2216.htm

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Ja, man Einstiegsgeld bekommen und einen Zuschuss für Betriebsmittel (2000 €). Weiterhin könnte man ein Darlehn beantragen. Allerdings wird das Konzept/Geschäftsplan auf Tragfähigkeit geprüft und sollte natürlich zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit führen. Es gibt eine Menge ARGEN, die in diesem Bereich eigene Spezialisten haben die das Konzept prüfen und die auch Weiterbildung anbieten. Ich kann nur raten danach zu fragen. Ich muss sagen die Rahmenbedingungen sind oft sehr ungünstig und Selbständigkeit birgt in vielen Fällen ein hohes finanzielles Risiko.

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sicher weiß es natürlich nicht, aber ich glaube schon und zwar aus den gründen die du dir schon selbst überlegt hast. ich hatte vor etwa einem jahr ein date mit einem ganz netten typen, ist aber trotzdem nix geworden. er hat mir erzählt, dass er bereits gekündigt hat. vor ein paar wochen habe ich bei einer freundin die ebenfalls mitglied bei ep ist mal geschaut. sein profil ist immer noch sichtbar obwohl er sich schon seit ca 11 monaten nicht mehr eingeloggt hat und sicher auch nicht mehr mitglied ist. ich habe den verdacht, dass alle profile stehen bleiben um bei potenziellen neukunden mit der mitgliederzahl zu protzen. ich glaube die profile werden nur gelöscht, wenn der kunde sich mit nachdruck darum kümmert.

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wenn die einladung nicht angekommen ist passiert dir überhaupt nichts. wenn es allerdings öfter vorkommt wenn das natürlich häufig vorkommt werden die dich fragen warum briefkasten nicht ordentlich beschriftet etc. dann kommt die post in zukunft per einschreiben.

dann wollte ich noch mal was sagen. die mitarbeiter von den argen sind doch nicht alle böse monster. meine kunden kommen in der regel und sie kommen durchaus auch gern, weil sie wissen, dass ich mir was überlege um ihnen zu helfen, nicht um sie zu triezen.

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also so einfach ist das nicht. wenn einer alg2 bezieht und mit jemandem anderen zusammen wohnt, dann seit ihr entweder eine bg oder wg. da stellen sich viele fragen von seiten der arge: wer steht im mietvertrag, wie ist die wohnung geschnitten, wirtschaften die beiden bewohner wirklich konsequent getrennt usw. das wird in jedem fall ein kampf und lange wird es auch nicht gut gehen. so wie du es beschreibst, seit ihr ein paar und wenn ihr zusammen zieht, seit ihr auch eine bg.

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hallo,

es gibt keinen grund sich zu fürchten. was kann außer einem hoffentlich wohlwollenden gespräch groß passieren. bis zum sommer gar nichts, denn kinderbetreuung geht vor arbeitsaufnahme. ich denke 2 dinge werden im vordergrund stehen. 1. bist du erwerbsfähig, um dies zu klären wird der SB vermutlich den ärztlichen Dienst einschalten wollen. 2. kümmerst du dich um kinderbetreuung ab dem sommer (3. geburtstag). wg schulabschluss kommt es auf dein alter an, aber im grunde ist das fast immer privatvergnügen, allerdings wirklich begrüßenswert finde ich.

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man kann es natürlich auf diesem weg versuchen, aber die chance ist nicht wirklich besser als auf dem realen markt. die großen auf dem markt parship und elite versuchen mitglieder mit zahlen zu ködern. ich fürchte nichts davon ist wahr. ich glaube, dass bei den marktführern nicht einmal 50 % zahlende und somit aktionsfähige mitglieder sind. es wird ja mit kostenloser schnuppermitgliedschaft geworben, davon hat man nichts und wieder nichts, dies dient nur dazu kunden anzulocken. und auch wenn sie es anders verkaufen wollen, die profile bleiben ewig und drei tage stehen, vor allem wenn bei einer testmitgliedschaft jemand ein foto hochgeladen hat. der service ist bescheiden, und zwar bei allen. es wäre technisch kein problem die suchkriterien besser zu staffeln, aber das ist nicht gewünscht, denn dann würden die vielen doofen die sich dort angemeldet haben feststellen, dass in ihrem suchspektrum online nichts besser ist als im richtigen leben. da werden so unsinnige punkte wie prefered member verkauft und dann klicktst du auf so ein profil und siehst, dass sich diese person schon seit einem halben jahr nicht mehr eingelogged hat. damit ist doch eigeintlich schon alles gesagt.

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hallo, ich glaube das ist jacke wie hose, ein jahrmarkt der eitelkeiten. es ist wie im katalog zu blättern, die meisten denken vermutlich, ach mal weiter gucken vielleicht kommt noch was besseres. außerdem abzocke, die agb's genau lesen, sonst verlängert sich das abo automatisch um ein jahr.

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du bekommst die EGV per vVrwaltungsakt zugestellt, damit gilt sie dann auch. wenn du dich nicht daran hältst musst du nach einer Anhörung mit einer Sanktion von 30% wg Verstoß gegen die EGV rechnen.

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leider sind deine infos etwas ungenau. also bei ehelichem kind, regelfall gemeinsame elterl. sorge. das ja bestimmt nicht sondern gibt eine fachkundige stellungsnahme f. das fam.gericht ab, dort entscheidet dann der fam.richter was dem wohl des kindes am besten entspricht. dazu gehört das aufenthaltsbestimmungsrecht und das umgangsrecht. das kind soll wenn möglich gehört werden. ab 14 j. muss das kind gehört werden und eine entscheidung gegen den willen des kindes muss wirklich sehr gute gründe haben. keine eheliches kind, keine gemeinsame elterl. sorge (ist aber auch in diesem fall mögl.). alleinige elterl. sorge bei der mutter, diese muss dem kindsvater bzw. dem kind den umgang ermöglichen, außer dies würde nicht dem wohl des kindes entsprechen. auch hier gibt das ja eine stellungsnahme ab und das fam.gericht entscheidet. natürlich ist in beiden fällen auch eine außergerichtliche lösung möglich und im sinne des kindes auch wünschenswert.

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naja, manche wirtschaft würde wohl schon von einer erhöhung von alg2 profitieren :-) ok, spaß beiseite. die dafür zusätzliche staatsverschuldung muss irgendwann irgendwer mal bezahlen und das werden unsere kinder und enkel auslöffeln müssen. viel ist alg2 natürlich nicht, aber man kann damit auskommen. viele alg2 empfänger erbringen täglich den beweis dafür. natürlich gibt es auch welche die es nicht schaffen. aber hallo, wir sprechen hier über steuergelder.

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bemühe dich trotzdem um ein girokonto, vielleicht ist dir die ARGE bzw. dein fallmanager sogar dabei behilflich. denn die banken haben eine selbstverpflichtung abgegeben, das allen bürgern die möglichkeit f. ein girokonto auf guthaben basis zugänglich sein sollte - auch bei schufaeintrag.

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rechtzeitiger anruf oder mail mit dem genannten grund und der bitte um einen neuen termin, würde mir genügen. zur absoluten sicherheit noch eine best. vom arztbesuch geben lassen.

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