Wenn Du eine Lohnsteuererklärung suchst, dann kannst Du bis an Dein Lebensende suchen und wirst keine finden. Das was Du machen willst, das ist die Einkommensteuererklärung. Und die machst Du am besten und billigsten mit Elster, der Software, die der Fiskus kostenlos zur Verfügung stellt, mit der Du gleichzeitig Deine Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt schicken kannst und mit der Du auch gleichzeitig Deine Erstattung (oder Nachzahlung)berechnen kannst. www.elster.de

...zur Antwort

Das Arbeitslosengeld unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Wenn ich recht sehe, dann hast Du ungefähr 10.000 brutto verdient. Davon ab die Arbeitnehmerpauschale von 920 und Sonderausgaben von ca. 2.500 ergibt dann (aber von mir nur geschätzt) einen Steuersatz nach Progressionsvorbehalt von ca. 3.5 %. Also zieh mal ungefähr 200 Euro ab, von dem was Du an Lohnsteuer gezahlt hast, so ungefähr dürfte Deine Steuererstattung sein. Im Übrigen eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht, schau mal aufs Formular, da wirst Du Einkommensteuererklärung lesen.

...zur Antwort

Was jetzt? Erst schreibst Du, Du fährst täglich 60 Km zur Arbeit. Im nächsten Satz sagst Du, Du bist diese Fahrten aber nicht gefahren. Wenn du tatsächlich nicht gefahren bist, dann ist diese Handhabung von Deinem Chef Betrug (nicht zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen) und Steuerhinterziehung. Sowohl Du, als Steuerschuldner als auch Dein Chef machen sich also strafbar.

...zur Antwort

Jede Privathaftpflicht (und ein Hund gehört zu Deinem Privatvergnügen) kannst Du als Sonderausgaben geltend machen. Bei Deiner Einkommensteuererklärung. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es seit über 30 Jahren nicht mehr.

...zur Antwort

Die Frage zu den Vorjahren ist doch schon beantwortet. Die Steufa liest hier auch mit und da man in den Vorjahren keine Steuererklärung abgegeben hat, weil man hätte nachzahlen müssen, wird da wohl bald Post kommen vom Finanzamt. Die Nachzahlung ist, wie der gute Enno schon schrieb, kein finanzieller Schaden, sondern nur die Nachholung der Bürgerpflicht, nämlich die Einkommensteuer zu zahlen, die auch anfällt. Und das ist gut so. Die Verspätungszuschläge und die Zinsen kann man dann als "Schaden" ansehen.

...zur Antwort

Das war früher oft die reinste Abzocke. Zusammen mit den Gebühren ging oft die Hälfte für die Kreditgeber drauf. Gib Deine Erklärung jett ab, dann hast Du in 3 wochen die Kohle.

...zur Antwort

Der hat doch garnicht mehr gezahlt als die 900 Euros.

Danna ber seinen Steuerfachmann hier mies machen!!!

...zur Antwort

Alleine schon, wie Du Deinen Helfer in Steuersachen bezeichnest, sollte Dir hier keiner Auskunft geben. Deine Ausdrücke sprechen für sich!

Und Hundert Euros sind mehr als moderat. Ich würde von solchen Typen wie Du 400 Euros verlangen, nur damit sie nicht mehr kommen.

Zaubern kann keiner. Und schau mal nach, bevor Du solch einen Unsinn hier schreibst, ob Du überhaupt mehr als 900 gezahlt hast. Unglaublich!

...zur Antwort

Du hast als Zeitarbeiter wahrscheinlich Spesen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von deinem Arbeitgeber steuerfrei bekommen, aber da Du 70 Prozent Behinderung hast, kannst Du steuerlich höhere Kosten ansetzen fürs Kfz. Ansonsten Deine Versicherungen eintragen, mit Elster ja ganz einfach, wenn Du mit EDV ein bisschen umgehen kannst. So wie Du schreibst, scheinst Du Ausländer zu sein. Dann gäbs eventuell den § 33 a Einkommensteuergesetz, also Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland.

...zur Antwort

Das könnte ohne weiteres sein. Dann die Festsetzungsverjährung für das Kalenderjahr 2004 ist noch nicht abgelaufen. Leider, aber eigentlich seid Ihr verpflichtet gewesen, soweit ihr in diesen Jahren, also 2004 bis dato, diese Steuerklassenwahrl (3 und 5) getroffen hattet.

...zur Antwort

Du bekommst doch eh die ganze Lohnsteuer wieder raus. Da brauchst Du überhaupt keine Werbungskosten. Den Arbeitnehmer pauschbetrag bekommst Du sowieso voll. Selbst Wenn Du z.B. 3.000 Brutto hattest fällt bei Deiner Einkommensteuererklärung keine Steuer an.

...zur Antwort

Dein Arbeitgeber soll diese Sonderzahlung als sogenannten "sonstigen Bezug" rechnen, dann kommt keine Lohnsteuer raus. So einfach ist es !

...zur Antwort

Ja klar, kannst Du die Mietkosten absetzen. Du musst allerdings nachweisen, dass Du Deinen Hauptwohnsitz in Österreich beibehalten hast und in dem Haushalt "Leben" herrscht. Das ist der Fall, wenn Deine Partnerin weiterhin dort wohnt, und Du die Kosten des Haushalts trägst. Für die ersten drei Monate in Deutschland kannst Du sogar Mehraufwand für Verfplegung von täglich 24 Euronen geltend machen, sowie eine Heimfahrt wöchentlich mit dem PKW. Dass im Brutto Mietkosten o.Ä. enthalten ist spielt keine Rolle, ist ja versteuert.

...zur Antwort

Wenn Du so ein Papier unbedingt willst (für Deine Unterlagen)und um Deine Einkommensteuererklärung (Anlage N)ausfüllcne zu können, dann ruf bei Deinem zuständigen finanzamt an, die schicken (faxen) Dir diese Elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu.

...zur Antwort

Welche Lohnsteuererklärung willst Du denn machen? Es gibt keine Lohnsteuererklärung, im gesamten deutschen Steuerrecht nicht.

Das was Du machen willst ist wohl die Einkommensteuererklärung, oder?

Das Fahrrad kannst Du nicht absetzen, aber die Entfernungspauschale kannst Du geltend machen, egal ob Du mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad oder per Pedes zu Deiner Arbeit gelangst.

...zur Antwort

Es wird Dir nicht gelingen, einen Jahresausgleich zu machen. Niemand gelingt es, denn es gibt keinen Jahresausgleich mehr.

Du meinst sicher die Einkommensteuererklärung. In Deinem Falle ganz leicht auszufüllen. Deine persönlichen Daten im Mantelbogen, die Anlage N mit den Daten von der elektronischen Lohnsteuerbvescheinigung und gut ist es. Du bekomst dann die Steuer, die Du gezalt hast wieder zurück.

...zur Antwort

Du kannst jederzeit von der Behörde, die Dir auch die erste Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, eine sogenannte "Ersatzlohnsteuerkarte" ausgestellt bekommen. Kostet aber ein paar Euro. In meiner Stadt 10 Euro. Der bisherige Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, Dir die Lohnsteuerkarte auszuhändigen. Ab 2011 gibts keine Lohnsteuerkarten mehr. Wie das funktionieren soll, ist mir allerdings nicht erklärlich. Mal sehen ...

...zur Antwort

Denkabr wäre vielleicht das Flurbereinigungsamt,oder das Wasserwirtschaftsamt, das Veterinäramt oder wenn es die drei nicht sind, das Eichamt.

Das Finanzamt ist es jedenfalls nicht, denn dort gibt es keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr. Und dies seit über 30 Jahren. Die haben nur die Einkommensteuerveranlagung.

...zur Antwort