Freelancing Nebenbei sofort bekanntgeben oder erst in der nächsten Steuererklärung?

Hallo!

Folgendes fiktives Szenario wird erfragt und um eventuelle Hilfe/Aufklärung gebeten:

Person X arbeitet hauptberuflich Vollzeit in einem Angestelltenverhältnis und verdient jährlich ca. 45000€ Brutto.

Ende des Jahres 2021 hat Person X ein Angebot bekommen, gegen Bezahlung eine künstlerische Tätigkeit per PC für Person/Firma Y zu erstellen.

Diese Tätigkeiten hat Person X eigentlich als Hobby in ihrer Freizeit, allerdings macht Person X diese Tätigkeiten verantwortungsvoll und toll, und kann damit sogar Geld verdienen wie es vorerst scheint.

Anfangs war das ganze noch ungewiss, sprich hier und da kamen 2021 vereinzelt Aufträge gegen Bezahlung an - sodass unter Abzug der Benötigten Ausgaben für das Hobby/die Tätigkeit die zu versteuernde Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Seit 2022 hat diese Nebentätigkeit allerdings zugenommen, sodass es absehbar ist, dass die Einkünfte im Jahr 2022 definitiv die Einkommensgrenze überschreiten und die Einnahmen versteuert werden müssen.

Person X erkannte das und hat sich umgehört - ihr wurde gesagt, es ist kein Problem, die gestellten Rechnungen aufzubewahren und im nächsten Steuerausgleich (welcher 2023 wäre), bekanntzugeben und zu versteuern - diese Anweisungen kamen von einer Privatperson von Person X, welche auch die jährlichen Steuerausgleiche für Person X in der Vergangenheit gemacht hat.

Person X dachte das sei alles korrekt, aber nach erneuter Recherche im Internet fand Person X raus, sie hätte angeblich bereits bis max. 1 Monat nach Tätigkeitsbeginn eine "freiberufliche Tätigkeit" anmelden müssen - und die davon erhaltene Steuernummer in den gestellten Rechnungen angeben müssen

(wobei die ersten 2-3 Monate eben nicht konkret erkannt wurde, dass es sich um wiederholte Aufträge derselben Firma Y handeln würde bzw tatsächlich eine zu versteuernde Einkommensgrenze überschritten werden würde).

Person X hat halt ihrer Privatperson beim Finanzamt vertraut und das Ganze nun viel zu spät herausgefunden.

Was kann denn nun auf Person X zukommen, wenn es sich um Zusatzeinkünfte von sagen wir mal 5000€ im Jahr 2022 handelt?

Reicht es aus, den Gesamtjahresbetrag des Zusatzverdienstes bei der Steuererklärung 2023 (mit Rechnungen ohne Steuernummer) anzugeben, oder muss nun doch auf schnellstem Wege die Freiberuflichkeit angemeldet werden und die Steuernummer in den Rechungen angegeben bzw wenn möglich sogar rückwirkend in bereits geschriebene Rechnungen übernommen werden?

Mit lieben Grüßen

Ein herzhafter, fiktiver Schreiber

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Hmm, also ich würde sagen ehrlich wärt am längsten. Entweder einfach mal beim zuständigen Finanzamt anrufen oder vorbeigehen (die sind meist viel netter als man denkt) und den Fall erklären. Ja, eigentlich muss man das ja schon vorher machen. Ich denke aber nicht dass da eine Strafe oder ähnliches auf einen zukommt. Einzig halt wahrscheinlich eine steuernachzahlung wenn du Gewinn gemacht hast. Viel wird das auch nicht sein. 100-1.000€? Das ganze einfach mal z.b. in das steuersparbuch App bzw Programm von buhl Data eingeben. Das stimmt meist sehr genau.

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Kann man pauschal nicht sagen. Es gibt aber eine Liste auf der Website des Landratsamts, da steht es genau. Bei mir waren es ca. 350€. Hast du einen Notausgang bzw 2. Ausgang, Fluchtweg? Das wollen sie meist auch sehen.

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Kannst du machen wie du willst. Hans Wurscht Wurschtladen. Oder nur Hans Wurst.

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Der Kunde geht davon aus dass du noch Mwst berechnen MUSST. Bist du von dieser als Freiberufler befreit schreibst du 40€. Dann darfst du die Mwst gar nicht aufführen, darfst aber (zum Beispiel beim Autokauf) auch keine Mwst ABziehen! Also du bezahlst auch immer mit Mwst. Gewerbetreibende dürfen ja zum Beispiel Autos zum Nettopreis kaufen. Das geht dann bei dir nicht.

Du kannst einen Steuerberater fragen, aber mein Rat: Die wissen leider auch oft nicht alles und kennen nur Schema F.

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Kannst du auf jeden Fall machen. Ich würde mit offenen Karten spielen und sagen wer du bist, was du kannst bzw dass du noch wenig Erfahrung im Unterrichten hast. Dann kannst du eigentlich nicht viel falsch machen. Die Bücher von Olga satzer sind sehr gut geeignet. Die einfach mit den Kindern durchmachen und immer freundlich bleiben und nicht zu viel fordern, dann ist alles cool 😎. Steuern: Mach dir keinen Kopf. Entweder du schiebst es so ein aber selbst wenn du es angibst wirst du erstmal im Freibetrag landen und keine Steuern zahlen müssen.

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Gewerbetreibender

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Das Finanzamt will nur eine Zahl von Dir um deine vierteljährlichen Vorauszahlungen zu schätzen. Ist eigentlich völlig Wurscht. Du kannst auch nur 12.000€ reinschreiben, dann bist du eh erst mal Kleinunternehmer und musst gar keine Steuern zahlen. Im schlimmsten Fall musst du eben im nächsten Jahr steuern nachzahlen. Die Vorauszahlungen kannst du auch jederzeit anpassen (eine email genügt.) Viel Erfolg !

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Ich würde in jedem Fall auf das Rathaus gehen oder einfach eine email an das Rathaus/Behörde schreiben. So spart man sich im

zweifelsfall viel Ärger!

Grundsätzlich: Wenn ihr nur innen renoviert interessiert das in der Regel niemand. Aber sobald ihr nur ein neues Fenster setzt wo z.b. noch keines wahr oder etwas an der Fassade verändert braucht ihr eine Baugenehmigung. Die kostet ein paar hundert Euro aber dann seid ihr save.

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Also wenn ich in die Schweiz eine Rechnung stelle mache ich es auch ohne Umsatzsteuer, da ebenso befreit. Warum sollte es ins EU Ausland anders sein? Garantieren kann ich nichts. Wäre aber sehr kompliziert wenn Du das für die eine Rechnung machen würdest/müsstest.

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Ich würde dir empfehlen etwas Geld in die Hand zu nehmen und Dir das Programm WISO steuersparbuch von Buhl Data zu kaufen (also Download). Es ist kinderleicht und hat bei mir immer gestimmt. Es gibt super Tipps und du siehst direkt was Du an steuern zahlen musst.

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Es ist die Frage ob Sie wirklich nur Lehren möchte. Meist arbeitet sie dann ja freiberuflich an einer oder mehrere Musikschulen oder gründet später ihre eigene.

Doch fast alle Lehrer spielen ja noch Konzerte. Sei es in einem Orchester, Kammerorchester, Bands etc.

Für das bloße Unterrichten muss man (leider) gar nicht sonderlich gut spielen können, doch auf Dauer ist das keine Befriedigung. Es ist immer ein Mix aus verschiedenen Tätigkeiten.

Also am besten einmal bei einer Musikhochschule oder mehreren vorbei gehen und vor allem auch das Niveau von einem Profi ehrlich einschätzen lassen.

Es gab auch schon viele die fanden der oder die spielt doch super, aber für einen Beruf war dann doch zu wenig Begabung oder Fleiß dahinter (4-8 Std üben täglich).

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Schau mal nach Sibelius. Das ist ein Profi Programm. Es gibt auch Rabatte für Schüler und man kann auch nur mal eine Monatslizenz erwerben.

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Hallo Christoph,

wie es in Österreich ist weiß ich nicht.

In Deutschland zieht Dir die Bank zum Beispiel bei einer Kreditvergabe für Hausbau meist pauschal 30% vom Brutto ab.

Achtung! Brutto sind nicht deine Einnahmen!

Beispiel: 100.000€ Eingenommen - 40.000€ Betriebsausgaben = 60.000€ Gewinn.

Der Gewinn ist dein Brutto.

Dann 60.000€ Minus 30 Prozent = 42.000€

Dann hast Du mal grob dein Netto.

Meist erst einmal ernüchternd.

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Normalerweise monatlich die 29,50€. Das stimmt schon. Aber es müssen eben 4 Schüler sein. Meist bezahlst Du auch in den Ferien wo kein Unterricht statt findet.

Das Angebot ist auf jeden Fall fair und in Ordnung.

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Wenn Du wirklich von Deutschland aus in die USA verkauft hast, dann würde ich bei solchen Summen auch wirklich einen Steuerberater konsultieren. Sonst hast Du am Ende Ärger.

Und deine Beiträge zur Versicherungen haben hier erst mal nichts damit zu tun.

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Geschäftskonto brauchst Du theoretisch nicht bzw wird es keiner von Dir verlangen. Dort zahlst du ja theoretisch auch wieder Gebühren.

Du gehst zum Finanzamt und meldest was du vorhast. Dann musst du einfach einen Bogen ausfüllen.

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Du kannst als Faustformel 30% abziehen. Es stimmt was die anderen schreiben. Du bist von einem Angestelltenverhältnis ausgegangen.

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