Bagatellschaden bezieht sich nicht auf die Sachwerthöhe sondern ob es sich in Bezug der Ordnungswidrigkeit um einen geringeren Vorwurf -also Bagatelle -handelt. (s.OwiG)
Bei einem geringen Schuldvorwurf einer Ordnungswidrigkeit ist der Schaden nicht maßgeblich. (sonst müsste man ja klassenmäßig vorgehen - z.B. Motorhaube VW 500,-- aber Bugatti o.ä 30 tsd. und nur weil ein Reicher Bugatti fährt, muss die Polizei kommen- das ist nicht so !!)
Verpflichtet zum kommen ist die Polizei nur bei Straftaten : wie Verletzte, Unfallflucht, Fahren ohne FS, Alkohol/Drogen u.a.
Wenn Mietwagenvermieter o.Arbeitgeber Hinzuziehung der Polizei verlangen, langt ein Nachweis, dass man dort angerufen hat, das müssen die dann akzeptieren, wenn die Polizei nicht kommt.(Handydokumentation kann doch heutzutage jeder mit seinem Smartphone)
Also möglichst selbst Beweise sichern, Fotos machen, Zeugen notieren und Personalien austauschen.
(Was anderes würde die Streife auch nicht machen)