Für mich stellt sich als erstes die Frage, ob du den Job behalten möchtest. Gesetzliche oder regionale Feiertage müssen selbstverständlich nicht nachgearbeitet werden. Von Krankentage braucht man ja nicht sprechen. Der 24.12. und 31.12. sind aber keine Feiertage und da muss man schon Urlaub nehmen, wenn der Chef es verlangt.
Wenn du den Job behalten willst, wirst du dich beugen müssen..Recht hin oder her.
Falls dir der Job nicht am Herz liegt, würde ich es drauf ankommen lassen. Feiertage nicht nacharbeiten und die für die anderen beiden Tage eventuell Urlaub einreichen oder nacharbeiten. Parallel aber unbedingt nach einem anderen Job suchen. Wenn er dich dann feuert, würde ich eine Kündigungsschutzklage und eine Abfindung prüfen lassen. Dazu kannst du dich beim Arbeitsgericht an einen Rechtspfleger wenden.