Hey, einen langen Text schreibe ich jetzt nicht, Infos findest du auf:

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/grundlagen-buchfuehrung/buchfuehrung-grundlagen.php

Hat mir auch immer geholfen!!

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Ich schätze bei Rewe kann man sich bestimmt zum Einzelhandelskaufmann/-frau ausbilden lassen oder auch als Bürokaufmann/-frau.

Empfehlen würde ich dir erstmal ein Praktikum zu absolvieren, so dass du danach nicht in etwas "völlig" neues reinkommst, sondern erstmal testen kannst, ob dir der Beruf gefällt!

Infos zu Berufen gibt es hier: berufenet.arbeitsagentur.de

Im Rewe selbst würde ich erstmal einen Angestellten fragen, ob der Geschäftsführer im Moment im Haus ist und dann mit dem sprechen. Oder gleich mit dem Personalleiter.

Hoffe ich konnte helfen.

P.S. Ich finde nicht, dass man mit Realschulabschluss für Einzelhandelskaufmann/-frau (oder auch Bürokaufmann/-frau) überqualifiziert ist!

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Hallo!

Am besten solltest du dir bei einem Gewerbe - wenn du dich eben nicht auskennst - einen Steuerberater suchen, der dir das alles macht.

Die Antwort an sich: Du musst in deiner Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit die Anlage N ausfüllen, für Einkünfte aus Gewerbebetrieb entweder die Anlage G oder/und die Anlage EÜR.

Bitte bringe alle deine Unterlagen zu einem Steuerberater und lasse dich beraten - Elster hilft nicht so gut, wenn man sich nicht auskennt.

Übrigens brauchst du für dein Gewerbe, solltest du Umsatzsteuer einbehalten haben auch eine Umsatzsteuererklärung.

Hoffe ich konnte helfen.

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Hallo!

Eine Einkommensteuererklärung musst du abgeben, wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung und ähnliche Einkünfte hast.

Eine Einkommensteuererklärung kannst du abgeben, wenn du Einkünfte auf nichtselbstständiger Arbeit hast, d.h. normal Angestellter bist und Arbeitslohn erhältst.

Keine Einkommensteuer ist abzugeben, wenn du kein Einkommen hast, das der Steuer unterliegt.

Übrigens kannst du nur Lohnsteuer vom Finanzamt zurückbekommen, Steuern auf Tabak, Alkohol oder die Mehrwertsteuer sind nicht erstattungsfähig.

D.h. nur wenn du gearbeitet hast und Lohnsteuer bezahlt hast (sieht man auf der Lohnabrechnung) bekommst du auch durch eine Steuererklärung etwas erstattet. So wie du deine Lage schilderst trifft nichts auch dich zu - also nichts tun und falls du irgendwann mal wirklich eine Steuererklärung abgeben willst/musst, frag deine Eltern oder Bekannte wie die das machen und "wurschtel" nicht alleine rum!

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Wenn er Raucher ist würde ich ein schönes Feuerzeug schenken (So ein silberes, schweres, vielleicht auch ein Sturmfeuerzeug! Gibt es auch schon ab 15 €!)

Ansonsten, wenn er z.B. einen Betrieb selbst hat ein Kugelschreiber-Set (gibts auch schöne silbere oder so für wenig Geld)

Oder auch einen Gutschein von einem Restaurant für ein Abendessen (so 25 - 30 € reichen ja)

Ansonsten im Angebot hätte ich ein Buch (vielleicht interessiert er sich für bestimmte Dinge, Autos oder Eisenbahnen oder sowas) oder ein Rasierwasser.

Mehr fällt mir aber leider nicht ein, vielleicht sagst du noch wie viel du Ausgeben möchtest.

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kannst du musst dich dafür aber registrieren!! Die Seite dazu: www.elster.de

Dort findest du auch alle weiteren Informationen!

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So pauschal wie Joseph3 dass sagt, ist es nun aber nicht. In einigen Dingen hat er jedoch recht: Solltest du Steuerklasse 5 gewählt haben, könnte es gut sein, dass du nachbezahlen musst. Wenn du aber schon sagst, dein Mann verdiente sehr viel weniger als du, denke ich du hast Klasse 3 und dein Mann Klasse 5. Bei Scheidung liegt der Fall nämlich so:

Ihr könnt im Jahr der Scheidung wählen zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. Da dein Mann schätzungsweise die Zusammenveranlagung auch für 2010 nicht mehr will (wenn er sie schon 2009 nicht mehr wollte), bleibt dir nur die Einzelveranlagung.

An deiner Stelle würde ich mir von einem günstigen Steuerprogramm (WISO o.ä.) ausrechnen lassen, ob du was raus bekommst.

Im übrigen gebe ich dir den Tipp: Wenn du nur Arbeitnehmerin bist, mach deine Steuererklärung selbst. Es gibt gute Programme, die dich unterstützen und Foren, in denen man nachfragen kann.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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was ich noch vergessen habe zu schreiben, komischerweise wird sein Einkommen mit zum familieneinkommen dazugerechnet, aber für ihn bekommen sie kein Geld, d.h. bei der Aufstellung wie viel Geld wem zusteht steht er nicht dabei!

Was soll denn das? Sein Geld zählt dazu, aber er kriegt nichts?

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Nein, musst du eigentlich nicht mehr.

Seit dem 01.01.2011 ist es geregelt, dass man wenn man seine erste Berufsausbildung beginnt, keine Lohnsteuerkarte mehr beantragen muss, sonder der Arbeitgeber muss nur noch Geburtsdatum und Sozialversicherungs-Nr. wissen und darf dir Lohnsteuerklasse 1 unterstellen.

Solltest du allerdings verheiratet sein, bzw. ein Kind haben etc. sieht das anders aus.

Lg

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Bruttolohn 2450,00 €+ 20 € VWL Arbeitgeber

= Steuer und Sozialversicherungspflichtiges Einkommen : 2470,00 €

Steuer und Sozialversicherungspflichtiges Einkommen : 2470,00 €

-9,95 % Rentenversicherung :245,76 €

-1,5 % Arbeitslosenversicherung: 37,05 €

-7,9 % Krankenversicherung: 195,13 €

-0,975% Pflegeversicherung: 24,08 €

-Lohnsteuer : 210,00 €

-VWL 40,00 €

= Nettolohn 1.717,98 €

Ich hoffe mal das es so stimmt, wenn nicht dann bitte wer verbesssern!!

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bitte nicht unter der 110!!

einfach hingehen, sagen, dass du ein Praktikum machen möchtest und dann sagt der Beamte schon wie du weiter vorgehen sollst!

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Was für einen Antrag hast du denn da gemacht? Geh dort persönlich hin, da gibt es meist einen Info-Point bzw. einen Empfang. Dort sagt man, was man benötigt und die neue "Lohnsteuerkarte" ist nur ein Zettel, den kann man normalerweise nach kurzer Wartezeit sofort mitnehmen!

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Was hältst du von einem Praktikum bei der Polizei?

Nein im Ernst, ruf da mal an (bitte nicht die 110!!!) und frag nach ob das einfach so möglich ist oder ob man da was bestimmtes machen muss. Wenn die dich nicht nehmen (keine Termine frei oder so) kannst ja immer noch ein Praktikum woanders machen. Aber wenn du schon unbedingt Polizist/in werden willst, wär das doch die optimale Lösung. Deine Eltern helfen dir sicher auch gerne!

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Ich finde, dass du das nicht melden solltest - vielleicht gibt sie es ja brav an. Und erzählt es dir nur nicht??

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Hallo, viel helfen kann ich dir da leider nicht, aber da du deinen Wohnort und gewöhnlichen Aufenthalt dann im Ausland haben wirst, fällst du dann unter die sogenannte "beschränkte Steuerpflicht". Da wirst du eventuell doch Steuern bezahlen müssen.

Bei so etwas ist es sicher ratsam, kurz einen Steuerberater zu fragen, denn soviel ich weiß, ist es bei beschränkter Steuerpflicht notwendig, eine Einkommensteuererklärung zu machen. Ausserdem musst du diese so oder so machen, da deine Einkünfte unter die Rubrik "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" fallen und man bei Einkünften dieser Art Einkommensteuererklärungspflichtig ist!

Aber ich rate dir trotzdem - suche einen Steuerberater auf, der kann dir das genau anhand deiner Umstände erläutern und sagen was zu tun ist und dieser haftet auch, falls etwas falsch läuft dafür. Hier zu fragen ist bei solchen Fragen immer schwierig - wenn du dich auf etwas falsches verlässt bist du derjenige, der büßen muss!

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Die Kinderbetreuungskosten gibst du - sofern du oder dein Mann selbstständig seit - als Werbungskosten an. Seit ihr nur Arbeitnehmer - bitte in der Anlage Kind auf Seite 3 unter Kinderbetreuungskosten eintragen!

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Also, ich gehe davon aus, dass ihr beide Steuerklasse 1 habt? Die werdet Ihr auch weiterhin behalten, da sowohl du als auch dein Freund nicht als alleinerziehend geltet (schreibt man das so?). Und jeder von euch bekommt - auf Antrag - 0,5 Kinder auf die (ab 2012 nur noch elektronische) Lohnsteuerkarte gesetzt.

Sollte einer von euch NICHT arbeiten, wäre es sinnvoll, zu überlegen ob bei dem arbeitenden Elternteil das volle Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen soll.

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Am einfachsten wäre es, wenn du mal erzählst was deine Eltern denn so machen, sind sie nur Arbeitnehmer, haben sie selbst ein Gewerbe etc.

Dann wäre es interessant, wie viel sie bezahlt haben. Und dann kann man dir entweder weiterhelfen, oder sagen, dass das so in etwa schon in ordnung ist.

Eine weitere Lösung wäre, wie schon von blackleather gesagt, die Rechnung anonymisiert einzustellen.

Oder einfach den Steuerberater fragen wieso die Rechnung so hoch ist?

Liebe Grüße mellifranziska

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