Ein Verweis bedeutet, dass man von der Schule fliegt.

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Nein, das ist nicht regelkonform. Denn § 11 des JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) besagt folgendes: Bei 4,5 bis 6,0 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause. (Die gleiche Aufgabe hatten wir auch in der Berufsschule)

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Normalerweise liegt dem Paket ein Lieferschein/Rechnung bei. Darauf steht, was geliefert wurde. Wenn die nicht bestellten Sachen nicht aufgelistet, dann behalten. Wenn es aufgelistet ist, muss man es zurückschicken.

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Am besten den Mieter bitten, mitzuteilen, wann eine Besichtigung möglich ist. Das hat mein Vermieter damals so gehandhabt. Dann sollte es auch keine Schwierigkeiten geben.

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Keine Sorge, das ist in Ordnung. Aber schau selbst:

https://www.family-blogger.de/alter-gewicht-groesse-von-kindern-1-17-jahre/

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Einen Teil kann ich beantworten: Watt-Angaben beziehen sich immer auf eine Stunde

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Fachgeschäfte     945.000

Warenhaus     1.260.000

Stadt     315.000

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Vielleicht ist ja da etwas dabei:

https://schuelerjobs.de

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Ja, man kann es normal einscannen und dann mit einem OCR-Programm bearbeiten.

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