Hallo zusammen,
ich hatte letztes Jahr mit ca. 75km/h einen Zusammenstoß mit einem Dachs - meine erste Begegnung mit einem Dachs in freier Wildbahn...! Der Schaden war erst beim genauen hinsehen ersichtlich. Ein kleiner Riss in der Frontschürze und das Gitter vor dem Ladeluftkühler war eingedrückt. Bei der Versicherung gemeldet, Selbstbeteiligung bezahlt und reparieren lassen. Dabei wurde großzügig die Frontschürze, der Ladeluftlühler und ein weiterer Kühler getauscht, da dort Lamellen verbogen waren. Laut dem Werkstattleiter (Vertragswerkstatt) ist das Auto durch diesen Wildschaden nicht zum Unfallwagen geworden, da kein Rahmenschaden vorlag. Wie ich jetzt aber gelesen habe, ist der Begriff Unfallwagen sehr dehnbar und ich bin verunsichert. Ich hatte vor die Schäden beim Verkauf anzugeben, das Auto jedoch als Unfallfrei zu deklarieren. Habt ihr da eine andere Meinung? Habe ich die Möglichkeit mir eine offizielle Bescheinigung o.Ä. zu holen, dass es sich um keinen Unfallwagen handelt?
Vielen Dank für die Antworten!