Hallo liebe Community,
ich habe mit einem Freund eine GbR gegründet (Wir sind uns der Nachteile bewusst und diese ist auch nur als Vorgesellschaft für eine UG anzusehen, was hier aber nichts zur Sache tut), mit der wir Auftragsarbeiten im IT- und Softwareentwicklungsbereich leisten.
Da wir beide jeweils zu sehr variablen Anteilen an der Erfüllung der verschiedenen Aufträge (Arbeitseinsatz) beteiligt sind und dies je nach Auftragsart anders aussieht, können wir nicht einfach einen Prozentsatz unserer Gewinnanteile im Fragebogen angeben.
Im Gesellschaftervertrag haben wir es so geregelt, dass wir beim "Kostenvoranschlag" für jeden Auftrag eine interne Aufstellung erstellen, in der die jeweiligen Anteile für uns sowie ein gemeinsamer Gewinn festgestellt werden. Zum Beispiel:
- Projekt A: Ich 7000€, Er 3000€, Gewinn 1500€.
- Projekt B: Ich 5000€, Er 2500€, Gewinn 1000€
- usw...
Der gemeinschaftliche Gewinn wird dann 50/50 aufgeteilt bzw. dient als Rücklage für die spätere Umfirmierung. (wir wissen das interessiert das FA nicht bei einer GbR und es wird uns persönlich trotzdem als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet, damit können wir leben). Es wird auch fast immer so sein, dass mein Anteil bei den Aufträgen größer ausfällt (er kann/will/braucht nicht so viel da raus ziehen, während ich faktisch meinen Lebensunterhalt davon bestreite), es ist aber im vorraus unbekannt wie viele und welche Aufträge wir an Land ziehen und wie die Arbeitsteilung ausfällt und demzufülge ist auch keine exakte prozentuale Aufteilung alá 76:24 möglich.
Wie sollen wir nun die entsprechenden Felder im Fragebogen ausfüllen? Es gibt ja den Schlüssel 0 für "sonstiger Verteilungsschlüssel", der dann auf einem Beiblatt erläutert werden soll... wäre das die geeignete Antwort und wenn ja, wie erläutern? Bis wann müssten wir in diesem Falle dann die genaue Aufteilung dem FA mitteilen?
Eine weitere Sorge von meinem Freund ist, dass wir bei dieser Vorgehensweise eventuell vorgeworfen bekommen könnten, dass wir uns selbst Lohn zahlen, der dann auch Sozialabgabenpflichtig wäre, was ich zwar nicht glaube aber er gerne auf Nummer sicher gehen will, was kann ich Ihm dahingehend "beweisen", dass er sich keine Sorgen machen braucht?
Vielen Dank für eure Hilfe,
High-End
:)