http://www.ausbildungspark.com/einstellungstest/steuerfachangestellter/

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Finger weg! Es handelt sich nur um einen Vermittlervertrag für einen Kredit, nicht um den Kredit selbst. Ob jemals ein Kredit zustande kommt, ist ungewiss! Auf jeden Fall berechnet die Firma für die Vermittlung Gebühren. Sofern noch keine Unterschrift geleistet wurde, würde ich alle Schreiben und Emails ignorieren. Und im Internet nach dieser Firma recherchieren. Kredite lieber über seriöse Banken im Internet oder bei der Hausbank abschließen!

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Das talmudische Prinzip Dina-de-Malchuta-Dina (»das Gesetz des Landes ist Gesetz«) schreibt vor, dass Juden grundsätzlich verpflichtet sind, die Gesetze des Landes, in dem sie leben, zu respektieren und zu befolgen. Das bedeutet auch, dass diese in bestimmten Fällen sogar der Halacha, dem jüdischen Gesetz, vorzuziehen sind.

Anstatt "Landes" wird manchmal auch Königreich benutzt.

Also: eher malchuta statt malkuta

LG

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http://de.wikipedia.org/wiki/Anekdote und bei Wiki noch Heinrich von Kleist und JPH eingeben Viel Spaß beim Lesen :-)

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Ich leide ebenfalls an Muskelschwund. An dieser Stelle sei gesagt: "Gute Besserung" zu wünschen (user Guenterpfeiffer) finde ich beschämend. Denn egal welche Art von Muskelschwund: Die Krankheit ist nach dem Stand der heutigen Medizin leider unheilbar. Es gibt mehrere Arten von Muskelschwund. Welche hast Du denn? Ich habe HMNS Typ 2 (2i genauer gesagt, mein Neurologe hat da Tabellen) Leider gibt es auch schlimme Formen, die tatsächlich tödlich enden.

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Ein Krankenversicherungsschutz besteht nicht. Rentenversicherungspflicht nur bei einer freiwilligen Aufstockung der Beiträge. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung würde mehr Vorteile mit sich bringen.

Zum Thema Schwarzlohn: Sollte während einer Überprüfung durch den Zoll oder bei einer Überprüfung durch den Sozialversicherungsträger herausstellen, das Schwarzlohn gezahlt wurde, werden Schadensberechnungen angestellt. Danach werden vom Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung gefordert und ein Strafverfahren eingeleitet (§ 266a StGB). Bei Mitwisserschaft des Arbeitnehmers wird es auch für diesen unangenehm.

Da ich beruflich mit diesen Sachen zu tun habe, empfehle ich die ehrliche Variante. Denn der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht....

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Hallo Sabrinia,

wenn Sie 2 Tätigkeiten im Rahmen eines "Minijobs" auf jeweils 400 Euro Basis ausüben, werden beide Verdienste zusammengerechnet. Kommen Sie insgesamt auf über 400 Euro, sind beide Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig (ggf. im Rahmen eines Gleitzonenarbeitsverhältnisses) und somit sind Sie versicherungspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und KRANKENversicherung. Das gilt unabhängig vom "Willen" des Arbeitgebers. Sofern dieser die Versicherungspflicht verneint, wäre es besser sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Herzliche Grüße

magic75

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Bei 400 Euro monatlich sind Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für den Arbeitgeber fällig, 28%, zzgl 2% Steuern, sofern nicht auf Steuerkarte gearbeitet wird.

Im Rahmen eines Praktikums ist die Arbeit nur möglich, sofern dieses in der Studienordnung vorgeschrieben ist.

Ansonsten gelten bei Praktikanten generell sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten. Ist Ihr "Praktikum" nicht vorgeschrieben und wird vergütet, unterliegt es der kompletten Sozialversicherungspflicht.

Das wären dann ca. 40% Sozialabgaben die Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber teilen.

Sofern die Beschäftigung auf Dauer angelegt wird und Sie regelmäßig mehr als 400 Euro verdienen wollen, gilt die Werkstudentenregelung (Stundengrenzen beachten!). Dann wären 19,9% Rentenversicherungsbeiträge fällig, die Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber teilen würden.

Eien kurzfristige Beschäftigung ist möglich, wenn diese bis zu 2 Monate ausgeübt wird. Sie ist sozialversicherungsfrei. Entweder zahlt der Arbeitgeber dann pauschal 25% Steuern oder lässt Sie auf Steuerkarte arbeiten. Die von Ihnen zu zahlende Steuer wird am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt rückvergütet (ich unterstelle dabei keine weiteren Einkünfte)

Herzliche Grüße!

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Verjährungsfrist ist 2 Jahre nachdem (!) der Anspruch entstanden ist.

Rechnung aus 2005 verjährt am 31.12.2007

LG

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