"Kleingewerbe" ist kein formeller Begriff. Stattdessen meldest du ein Gewerbe an und gibst im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, dass du die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen möchtest.
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
Zur eigentlichen Anmeldung:
Du musst beim Gewerbeamt (dies kann auch bequem online erfolgen) einen Antrag ausfüllen. Normalerweise erhältst du den Gewerbeschein sofort.
Nach maximal 2 Monaten bekommst du eine Aufforderung vom Finanzamt, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen . Erst dort entscheidest du dich, ob du ein normales Gewerbe, oder eben das Kleingewerbe bzw die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchtest. Der Unterschied liegt einzig und allein in der Abführung der Umsatzsteuer.
Steuererklärung wirst du je nach angegebenem Umsatz ausfüllen müssen.
Einkommenssteuererklärung: Jährlich (Später wird quartalsweise im Voraus bezahlt und jeweils zum 10. der Monate März, Juni, September und Dezember fällig.)
Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich, Quartal oder Jährlich je nach Umsatz.
Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
Ob dir die oben genannten Leistungen gestrichen werden, kann ich nicht sagen.
Solltest du jedoch nicht über einen Arbeitgeber oder ähnliche Einrichtungen krankenversichert sein, musst du dich selbständig versichern. Eine Familienversicherung ist in diesem Fall nicht ausreichend; du müsstest dich selbst versichern.