Hallo! Konkret kann ich die Frage nicht beantworten...aber..."austherapiert"...wie viele Anwendungen hattest Du denn? 100? Vor einige Wochen habe ich den die Ausschreibung einer Studie im Netz gesehen. Ein Link ist auch auf der "pro-info" Website zu finden. Oder such bei google+ nach "psoriasis". Dort findest Du auf einer Seite in den Nachrichten einen Link. Grundsätzlich wäre eine zweite Expertenmeinung sicher hilfreich. Bei schwerer Pso durchaus eine alternative Behandlung zu überlegen. Klar...Kosten spielen immer eine Rolle. War mehrmals auf Island in der Blue Lagoon. Dort wird komplett ohne Medikamente behandelt. Symptome auf ein Minimum reduziert. Frage ist, was löst das Ganze aus und was kann ansonsten im Alltag ausprobiert werden. Die ganzen "klugen" Ratschläge...bestimmt schon vielfach gehört. Dennoch: einiges ist auch hier möglich. Schau Dir die Seite psoriasis-therapie.net mal an....oder/und die der Blue Lagoon (Esther, eine Krankenschwester mit sehr gutem "Deutsch", beantwortet bestimmt gern Deine Fragen.

Biol. können durchaus erhebliche Nebenwirkungen auslösen...kenne einige Personen. Aber...manchmal geht daran -je nach Schwere- vielleicht kein Weg vorbei.

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Grundsätzlich ist die Ausbildung Gesundheits-und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder ( auch in einigen Bundesländern möglich) die Ausbildung Altenpfleger/In. Pflegefienstleitung ist nicht in jedem Bundesland erforderlich, wenn überhaupt. I.d.R ist es die Ausbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (460 oder mehr Stunden). Ebenfalls wird eine Berufserfahrung vorausgesetzt. Empfehlung: Landesverband der kranken- und Pflegekassen anrufen und die für dein Bundesland erforderlichen Vorausetzungen erfragen. Jedes Bundesland hat eigene "Regeln".

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Wachkoma! Wie können wir unseren Freund und seine Familie finanziell unterstützen?

Hallo!

Ich habe einen Freund (26 Jahre), der seit einem dreiviertel Jahr im Wachkoma liegt. Inzwischen gehen die Ärzte davon aus, dass er „austherapiert“ ist und eine weitere intensive Reha zwecklos ist. Aus diesem Grund ist seine Familie gezwungen, ihn in ein Pflegeheim zu verlegen; intensivere, zur Rehabilitation betragende Maßnahmen, werden von der Kasse nicht mehr bezahlt. Ferner werden die Kosten für das Pflegeheim nicht vollständig übernommen, so dass seine Familie eigenes Kapital aufbringen muss. Mein Freundeskreis möchte ihn und seine Familie so gut es geht und auch finanziell unterstützen. Wir selbst möchten der Familie monatlich Geldbeträge zukommen lassen und möchten uns auch dafür einsetzen, Spenden einzuwerben (um u.a. den Heimaufenthalt und zusätzliche Therapiemaßnahmen zu finanzieren). Die Frage ist nun: Was ist der geeignete Weg? Einen gemeinnützigen Verein gründen oder gibt es andere Alternativen? Als Privatpersonen werden wir kaum Spenden einwerben können (Wer zahlt schon an einen Freund von X? Wir können so auch keine Spendenbescheinigungen ausstellen etc.). Außerdem ist unklar, inwieweit sich die späteren Zuwendungen an die Familie von meinem Freund oder an ihn direkt auswirken!? Der Vater von meinem Freund ist allein erziehend, da die Mutter in seiner Kindheit gestorben ist. Kurz danach wurde sein Vater berufsunfähig und erhält seit dem nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Witwenrente. Wenn wir beispielsweise einen e.V. gründen würden, könnten wir satzungsmäßig nur eine einzige Person unterstützen? Wenn wir unserem Freund die finanzielle Unterstützung direkt zukommen lassen würden, könnte das eventuell auf Pflegegeld o.ä. angerechnet werden? Wir wollen einfach nur so schnell wie möglich helfen; möchten aber nicht in rechtliche Fallen tappen. Hat vielleicht jemand Erfahrung auf dem Gebiet oder einfach nur ein paar gute Ratschläge?

Ich freue mich auf Antworten…

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Hi! Die Kosten für das Pflegeheim werden zum Teil durch die Pflegekasse und -sofern keine eigenen Mittel ausreichend vorhanden sind- vom Sozialhilfeträger übernommen. Dazu muss -natürlich- ein Antrag gestellt werden. Normalerweise unterstützten Heime bei der Antragstellung. Das Sozialamt hat ebenfalls eine Beratungspflicht. Alternativ kann ein Pflegestützpunkt euch oder die Familie beraten. Nach § 7 SGB XI gibt es einen Rechtsanspruch auf Beratung. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/7.html

Evtl. einen Steuerberater nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 fragen...eine sog. "Dauernde Last" kann die Einkommenssteuer senken. Aber bitte einen Fachmann danach fragen.

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Stress reduzieren könnte (sofern vorhanden) schon mal ne Menge bringen. Häufig lindern Kortisonpräparate die Symptome. Läßt du sie weg, beginnt der "Spaß" meist von vorn. Für die Pflege der Haut gibt es viele Dinge. Häufig wirken Podukte auf Harnstoffbasis sehr gut. Lichtkamm (z.B. Fa. Waldm....) für die Kopfhaut; kann vielleicht der behand. Arzt/Ärztin "verschreiben". Bewegung und Ernährungsumstellung wirken häufig positiv. Ich verwende seit einiger Zeit die Produkte der Blue Lagoon aus Island. Habe damit sehr gute Erfahrung gemacht (Rückfettung, etc.). http://www.psoriasis-therapie.net

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Klar, kann "jeder" bauen. Details über Voraussetzungen, Konzepte, etc. erfährst du bei den Berufsverbänden. U.a. Bundesverband Privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa.de), VDAB; die führen auch Gründungsberatungen durch. Die großen Verbände haben auch Beratungsfirmen (Servicegesellschaften) die solche Projekte von Anfang bis Ende begleiten. Da solltest du alle erforderlichen Informationen erhalten.

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Hallo! Bin (war) selbst betroffen, teilweise am ganzen Körper. Reduzierung von Stress (sofern dieser zu identifizieren ist). UV Kamm (Lampe) funktioniert im Bereich der Kopfhaut meist sehr gut.

War Ende letzten und Anfang diesen Jahres auf Island in der Blue Lagoon. Jetzt ist die Haut völlig frei von juckenden oder schuppenden Stellen. Deutsche Seite mit einigen Informationen: www.psoriasis-therapie.net

Gruß

http://www.youtube.com/watch?v=fMfn3n_kw60
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Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wende dich an die Berufsverbände: bpa, BAD, VDAB, ABVP, ... um nur einige zu nennen. Die führen Beratungen zu allen wichtigen Punkten durch. Bei den Landesverbänden der Pflegekassen kannst du einen Strukturerhebungsbogen anfordern. Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege würde ich bei einer Krankenkasse anrufen und nach den zuständigen Vertragspartnerstellen fragen. Diese schicken dir ebenfalls Unterlagen zu. Tipp: in einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit des Beitritts zu einem Rahmenvertrag für Mitglieder in den entsprechenden Berufsverbänden. Der evtl. der erste Schritte sich an einen der o.g. Verbände zu wenden. Viel Erfolg!

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Hauptunterscheidungsmerkmal ist die Dauer und damit die Inhalte der Ausbildung. Schwesternhelferinnen wurden damals 6 (?) Wochen geschult. Zum Abschluss war ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung zu absolvieren. Pflegehelferinnen werden nach meiner Kenntnis länger ausgebildet. Wohl auch mit einer "Abschlussprüfung". Ob das mitlerweile eine eigenständige (und damit geschützte Berufsbezeichnung ist) kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Aber wohl eher nicht. Nicht gleichzusetzen mit der Altenpflegeausbildung oder dem zur Gesundheits- und Krankenpflege.

Es bleiben "Helfer".

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Hallo!

Antrag kann bei den gesetzlichen Kassen telefonisch angefordert werden. Bei den Privaten ist der Antrag schriftlich zu stellen. Die "Pflegeorganisation" hat je nach Bundesland einen Leistungskatalog, aus dem ihr oder der Pflegebedürftige seine Leistungen auszuwählen hat. Darüber wird ein Pflegevertrag geschlossen. Den kann ggf. die Pflegekasse anfordern. Aus den abgesprochenen Leistungen sollte der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag erstellen (steht übrigens auch in den Transparenzberichten - Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen drin, ob vor Vertragsbeginn über die Kosten informiert wurde).

Aus dem was ihr an Unterstützung wählt ergibt sich dann ggf. ein anteiliger Rest des Pflegegeldes. Je mehr ihr übernehmt, desto mehr anteiliges Pflegegeld bleibt den Angehörigen.

Bereichern: oh man, was für Schlauberger!

Die nützlichen Informationen hat wieder keiner geschrieben: Rentenversicherung für die Pflegeperson. Wenn mindestens 14 Stunden pro Woche an Hilfebedarf durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Gutachten festgestellt werden, dann können auf Antrag Beiträge in die Rentenversicherung der Pflegeperson eingezahlt werden.

Wenn das Sozialamt Haushaltshilfe übernimmt, dann werden das zusätzliche Leistungen sein. Diese können nicht an Angehörige ausgezahlt werden. Zumindest nicht in meinem Bundesland.

Weitere Informationen: besser zum Pflegestützpunkt!

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Hallo! Schau mal hier: http://www.juraforum.de/forum/sozialrecht/einzelpflegekraft-a-77-sgb-xi-338209 Da wurde ebenfalls zu dem Thema diskutiert. Grundsätzlich ist eine Zulassung durch die Pflegekassen erforderlich (SGB XI). Mir sind einzelne Fälle bekannt, bei denen Kassen einzelnen Personen die Möglichkeit der Abrechnung gewährt haben. Gruss lui

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Hallo! Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, benötigst Du eine Zulassung als Einzelpflegekraft mit den Verbänden der Pflegekassen. Der Vertrag ist erforderlich um regelmäßig monatlich abzurechnen. Verhinderungspflege könnte die Ehefrau über Dich laufen lassen. Ansonsten soll die Ehefrau Dich anstellen. Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen". Dann ist alles legal. Alternative ist die Zulassung über die Pflegekassen. Allerdings können meist die örtlichen Kassen nicht wirklich helfen. Anfrage bei einer örtlichen Kasse und nach dem für Deinen Wohnort zuständigen Landesverband der Pflegekassen fragen. Die geben exakte Auskünfte.

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Hallo! Frage wurde schon selbst beantwortet...bereits heute arbeiten viele Menschen in der Pflege. Zukünftig noch weit mehr als in der Autoindustrie...

Wo sind all die positiven Antworten? Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren in der Pflege und würde diesen Beruf immer wieder wählen. Klar...schwarze Schafe gibt es überall. Arbeitsbedingungen: wenn wir alle bereit wären, schon heute mehr als die 1,95 bzw. 2,2% bezahlen, dann wären auch die Bedingungen zu verbessern. Zukünftig wird dieser Beitragssatz sicher nicht ausreichend sein. Zahlen kann sich jeder aus dem Netz ziehen.

Eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft! Nur mut, es gibt viele tolle Momente und ich freue mich nach 20 Jahren jeden Tag auf die Gesichter meiner "Alten"! :-)

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Hallo! Wo willst Du denn tätig werden? In einigen Bundesländern wird die Ausbildung als HeilerziehungspflegerIn für den Bereich der ambulanten Pflege anerkannt bzw. als Fachkraft gewertet. Würde, sofern ein Pflegedienst in Frage kommt, dort nachfragen. In den Rahmenverträgen sind die personellen Voraussetzungen geregelt. Gruß Lui

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Die Frage ist ja schon ein wenig älter...aber dennoch der Hinweis auf die Blue Lagoon auf Island. Behandlung nur im geothermalen Meerwasser und UVB Bestrahlung nach ärztlicher Anordnung. War selbst schon einige Male dort. Wirkt wie die Behandlung am Toten Meer - allerdings ohne die starke Sonneneinstrahlung. Deutschsprachige Krankenschwester ist vor Ort. Eine deutsche Website gibt es mit Informationen zur Klinik.

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Rein formal handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Die kann kein Arzt "verordnen". Was spricht gegen eine Betreuung. Du könntest diese übernehmen. Wenn die Orientierung erheblich eingeschränkt ist, dann sollte das Gericht dem/der BetreuerIn das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Dann sind die "notwendigen" Maßnahmen legal.

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Eine Alternative Behandlungsform gibt es auf Island in der Blue Lagoon. War selbst schon mal dort. Funktioniert ohne Medikamente. Die Leute baden in geothermalem Meerwasser, das viele Mineralien und Silica aus dem Lavagestein beeinhaltet. Es gibt eine Seite mit deutschem Inhalt. Insbesondere eine Alternative, wenn man starke Sonneneinstrahlung -wie am Toten Meer- nicht verträgt.

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