Antwort von LindaKam

Autorin & Umweltinteressierte | Themen: gesundes Wohnen, natürliche Materialien, Sanierung

Hallo Maurice,

super, dass du so genau hinschaust – viele übersehen solche Anzeichen einfach. Ich gehe gern auf deine Fragen ein:

❗ 1. Ist das Schimmel?

Sehr wahrscheinlich ja. Gerade in Kellern mit früherem Wassereintritt entstehen oft Schimmel- oder Stockflecken – auch wenn es nicht muffig riecht.

Manche Schimmelarten sind geruchlos, vor allem wenn es trocken ist oder bereits abgelüftet wurde.

Klarheit verschafft dir:

  • Ein einfacher Wischtest mit einem feuchten Tuch – bleiben dunkle Spuren hängen, ist Schimmel wahrscheinlich.
  • Oder: ein Schimmeltest aus der Apotheke.
⚠️ 2. Asbestverdacht – Baujahr 1970

Ja, möglich. In Häusern aus den 60er–80er Jahren wurde Asbest oft in:

  • Putzen
  • Spachtelmassen
  • Klebern
  • verwendet – leider auch innen, nicht nur auf Dächern oder Fassaden.

Wichtig:

  • Keine eigenen Arbeiten durchführen (bohren, schleifen, fräsen etc.)
  • Eine Materialprobe professionell analysieren lassen (Labor für Asbestanalytik, z. B. TÜV oder akkreditierte Baustofflabore)
✅ 3. Was jetzt?
  • Bei Schimmel: Ursache beheben (z. B. Abdichtung oder Lüftung), dann sachgemäß reinigen – oder vom Fachmann machen lassen.
  • Bei Asbest: Unbedingt Profis hinzuziehen.
  • Es gibt Sanierungsfirmen mit Zulassung für Asbestarbeiten – teilweise werden solche Maßnahmen sogar gefördert.
🧘‍♂️ 💡 Mein Tipp als Autorin für gesundes Wohnen:

Wenn du den Raum später renovierst:

→ Verwende natürliche, atmungsaktive Materialien wie Baumwollputz oder Belka-Tapete.

→ Diese verbessern das Raumklima und enthalten keine Schadstoffe – perfekt für einen Sportraum! 🌿

Bleib vorsichtig und lass dich bei Unsicherheiten fachlich begleiten – die eigene Gesundheit steht immer an erster Stelle. 💚

Viele Grüße,

LindaKam

✍️ Autorin & Umweltbewusste

📍 Berlin | 🌍 Für nachhaltiges, gesundes Wohnen

💬 Wenn du noch Fragen zur Gestaltung mit natürlichen Materialien hast, schreib mir gern!
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Ich empfehle, die Tapete von Belka auszuprobieren. Ich habe es versucht. Es war sehr interessant und hat meine Erwartungen übertroffen. https://gobelka.com/de/was-ist-belka-tapete/

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Ich würde Was anderes wählen 😊

Wir haben vor einiger Zeit beim Renovieren Belka-Tapete ausprobiert – das ist keine klassische Tapete, sondern wird direkt auf die Wand aufgetragen. Sieht super aus, fühlt sich gemütlich an und ist total pflegeleicht.

Raufaser ist halt eher Standard, Tapete kann schön sein, aber aufwendig – Belka war für uns irgendwie die goldene Mitte. Vielleicht ist das ja auch was für deine Eltern, wenn sie sich nicht einig sind 😉

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Hallo Fragomachos,

die Entscheidung kenne ich – habe ich vor ein paar Jahren auch getroffen, als ich eine Wohnung renoviert und danach vermietet habe. Raufaser ist zwar robust, aber optisch halt eher „Standard“ – und wenn man Pech hat, schält sich irgendwann was ab oder es vergilbt. Glatt gestrichene Wände wirken moderner, sehen aber schnell „mitgenommen“ aus, wenn mal was drankommt.

Ich habe mich damals für eine andere Lösung entschieden und Belka-Tapete verwendet – das ist ein Wandbelag, den man direkt aufträgt, ohne Tapezieren im klassischen Sinne. Seitdem habe ich tatsächlich weniger Aufwand mit Renovierungen. Und die Rückmeldungen der Mieter sind positiv – viele finden die Optik gemütlich und schätzen, dass es sich nicht wie „typische Mietwohnung“ anfühlt.

Vielleicht wäre das für dich ja auch eine Alternative – gerade, wenn du langfristig weniger Stress mit Nachbesserungen haben willst.

Viele Grüße und viel Erfolg mit der Vermietung!

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Die Symptome, die du schilderst – Schwellung, Rötung mit bläulichen Anteilen, Hitzegefühl, Schmerzen und Taubheitsgefühl – sollten ernst genommen werden.

Mögliche Ursachen:

Ohne ärztliche Untersuchung kann man keine Diagnose stellen, aber hier einige mögliche medizinische Ursachen, die in Frage kommen:

Beginnende Infektion (z. B. Wundrose/Erysipel)

Symptome: Rötung, Schwellung, Wärme, Schmerzen

Manchmal ohne sichtbare Wunde oder Insektenstich

Kann sich rasch verschlimmern

Allergische Reaktion oder Kontaktdermatitis

Oft mit Juckreiz verbunden, aber nicht immer

Kann auch durch Reibung, neue Kleidung, Putzmittel etc. ausgelöst werden

Gefäß- oder Durchblutungsstörung

Besonders wenn Taubheitsgefühl dazukommt

Auch möglich bei z. B. Gefäßentzündung (Vaskulitis)

Reaktion auf Kälte oder Hitze (z. B. Kälteurtikaria)

In Verbindung mit Wetterwechsel, Heizungsluft oder kaltem Wasser

Beginnende Entzündung nach Trauma (Prellung/Verstauchung)

Auch wenn kein sichtbarer Stoß stattgefunden hat

Wichtiger Hinweis:

Da es Schmerzen, Schwellung, Wärme, Hautveränderung und Taubheitsgefühl betrifft, solltest du nicht abwarten, sondern:

Bitte sofort einen Kinderarzt oder die nächstgelegene Notaufnahme aufsuchen, vor allem wenn sich die Symptome verschlimmern oder ausbreiten.
Was du bis dahin tun kannst:

Die Hand hochlagern (über Herzhöhe)

Kühlen, aber nicht eiskalt (z. B. feuchtes Tuch, kein Eis direkt auf die Haut)

Nicht massieren oder eincremen, bevor ein Arzt die Stelle gesehen hat

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Forderungung Sozialamt bei Heimunterbringung aufgrund verschenktem Eigentum?

Sehr geehrte Community-Mitglieder,

 

folgende Situation:

 

Wir wohnen in einem Mehrgenerationenhaus. Es ist auf dem Namen meiner Schwiegermutter eingetragen. Sie wohnt mit ihrem Ehemann im Erdgeschoss und nutzen zusätzlich einen Sozialraum, einen Lagerraum und Garagen; insgesamt vielleicht 60 m2 Wohnfläche und 80 m2 sonstige Fläche. Wir, also meine Frau, unsere 2 minderjährigen Töchter und ich, wohnen auf der 2. und 3. Etage. Insgesamt ca. 150 m2 Wohnfläche. Wir zahlen aktuell keine Miete.

 

Alles steht auf einem relativ großen Grundstück.

 

Das Ziel ist nun, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit und einer damit verbundenen sozialhilferechtlichen Rückgriffsmöglichkeit auf das Vermögen, das Haus im Vorfeld an ein Familienmitglied übertragen werden soll. Und zwar auf meine Ehefrau. Ein lebenslanges Wohnrecht für die Schwiegereltern ist ebenfalls vereinbart.

 

Schwiegervater bekommt eine relativ akzeptable Rente und meine Schwiegermutter, da sie lange selbstständig war, eine sehr kleine Rente.

 

Gehen wir nun davon aus, dass das Haus am 01.07.2025 übertragen wurde und Schwiegermutter muss in 3 Jahren in ein Pflegeheim. Die monatlichen Kosten für die Unterbringung können meine Schwiegereltern nach Zeitpunkt x nicht mehr aufbringen (wie lassen jetzt außer Acht, dass wir ggf. auch unterstützen können).

 

Nun haben wir folgende Fragen:

 

Welche Konsequenz hätte dies für das Haus und für uns? Ich möchte gerne verstehen, wann und wie dies zeitlich genau ablaufen würde.

 

Was ich bisher nach Rücksprache mit 2 Rechtsanwälten (und Chat GPT) verstanden habe:

 

Ab dem Zeitpunkt, an dem wir den Antrag auf "Hilfe zur Pflege" nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen, hat der Anwalt für Sozialrecht gesagt, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird, wenn die Kosten nicht anderweitig gedeckt werden können. Und er sagte mir auch, dass wir, als Beschenkte, unter Umständen einen Kredit aufnehmen müssen, um für die Heimunterbringung aufzukommen. Jetzt frage ich mich warum wir den Kredit aufnehmen müssten, wenn die Schenkung doch rückgängig gemacht wird. Auch Chat GPT spricht davon.

 

Die entscheidenden Fragen lauten:

 

Was wenn wir nicht in der Lage wären, einen Kredit aufzunehmen?

 

Wie stark genau werden wir finanziell (monatlich) belastet?

 

Kann es passieren kann, dass das Haus zwangsverkauft wird, wenn die Kosten partout nicht an das Sozialamt gezahlt werden können?

 

Und warum müsste nicht meine Schwiegermutter und/oder Schwiegervater den Kredit aufnehmen, bzw. die Immobilie, nach Rückabwicklung der Übertragung / Schenkung, zu Geld verwerten?

 

Auf diese Frage druckste der Anwalt etwas rum, und sprach davon, daß es etwas kompliziert sei, da wir auch darin wohnen, und man könne nicht so einfach jemanden zwingen einen Kredit aufzunehmen usw.. Er meinte, ich sollte doch mal jemandem von zuständigen Sozialamt dazu befragen. Das würde ich zeitnah auch versuchen.

 

Jetzt hoffe ich, dass ich ggf. in diesem Forum jemanden finde, der Erfahrung damit gemacht hat und berichten kann oder jemanden, der ebenfalls sich bestens mit Sozialrecht auskennt.

 

Meiner Frau und mir geht es im Grunde nur darum, dass wir uns nicht zu stark verschulden müssen und möchten auch keine Schulden unseren Kindern hinterlassen. Und wir möchten wissen, inwieweit jetzt eine Übertragung tatsächlich Sinn macht. Wenn wir davon ausgehen, dass in 3 Jahren die Heimunterbringungskosten nicht abgedeckt werden können. Wir möchten unbedingt dieses worst case Szenario von A-Z gedanklich durchspielen.

 

Das Haus ist relativ alt, d.h. es ist nicht unwahrscheinlich, dass man mit der Zeit auch noch einiges an Geld reinstecken muss. Also es sein kann, dass wir für Instandhaltungsmaßnahmen bereits ein Kredit aufnehmen müssen. Zudem bin bei mir selbst, aufgrund meiner gesundheitlichen Verfassung, nicht sicher wie lange ich überhaupt als Hauptverdiener gelten kann.

 

So viel Unsicherheit, so viel Unwissenheit.

 

Vielen Dank demjenigen, der sich die Zeit genommen hat, sich alles durchzulesen (und vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen kann). 

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Hallo,

Sie sprechen eine sehr relevante und komplexe Frage an, die viele Familien betrifft. In Ihrem Fall geht es vor allem um den sozialhilferechtlichen Rückgriff auf Schenkungen, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Hier einige wichtige rechtliche und praktische Punkte:

1. § 528 BGB – Rückforderung wegen Verarmung

Wenn eine Schenkung (z. B. Hausübertragung) erfolgt ist und der Schenker später nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt oder Pflegekosten zu decken, kann nach § 528 BGB die Schenkung ganz oder teilweise zurückverlangt werden. Das Sozialamt kann anstelle der Schwiegermutter diesen Anspruch geltend machen – auch rückwirkend bis zu 10 Jahre.

2. Zehnjahresfrist nach § 528 BGB

Die 10-Jahresfrist beginnt ab dem Datum der notariellen Übertragung. Nur wenn mindestens 10 Jahre vergangen sind, besteht grundsätzlich kein Rückforderungsanspruch. Wenn Ihre Schwiegermutter also innerhalb von 3 Jahren nach Schenkung pflegebedürftig wird, kann das Sozialamt sehr wohl auf die Schenkung zurückgreifen.

3. Wohnrecht & Nutzungsvorbehalt verlängern die Frist

Ein lebenslanges Wohnrecht oder eine weitere Nutzungsmöglichkeit durch die Schenker gilt rechtlich als sogenannter Nießbrauch – und hemmt oder verlängert die Zehnjahresfrist. Das heißt: Die Schenkung zählt in diesem Fall nicht als „vollständig durchgeführt“, wodurch der Schutz vor dem Rückgriff ebenfalls verzögert wird.

4. Was bedeutet das für Sie als Beschenkte?

Wenn das Sozialamt auf Sie als Beschenkte zurückgreift, kann das bedeuten:

  • Sie müssen ggf. finanziell einspringen – z. B. in Form eines Betrags zur Deckung der Pflegekosten.
  • Sie müssen nicht automatisch einen Kredit aufnehmen, aber das Amt kann prüfen, ob das Vermögen verwertbar ist.
  • Ein Zwangsverkauf ist theoretisch möglich, aber nur als letztes Mittel, wenn keine Einigung gefunden wird und keine anderen Mittel vorhanden sind.
5. Mögliche Lösungsansätze
  • Verzicht auf Nießbrauch: Prüfen, ob ein bloßes Wohnrecht ohne wirtschaftlichen Nutzen eingetragen wird.
  • Vertragliche Rückforderungsrechte regeln, um in Notfällen Klarheit zu schaffen.
  • Notar oder Fachanwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt Vermögensübertragung zu Rate ziehen.
  • Vorbeugendes Gespräch mit dem Sozialamt: Frühzeitig klären, wie die Behörde im Fall einer Pflegebedürftigkeit agieren würde.
  • Risikoabsicherung durch Rücklagenbildung oder Pflegezusatzversicherung (wenn noch möglich).

Fazit:

Die Hausübertragung innerhalb der 10-Jahresfrist ist in Bezug auf eine spätere Heimunterbringung rechtlich riskant – vor allem bei zusätzlichem Wohnrecht. Eine fundierte sozialrechtliche Beratung, ggf. auch in Kombination mit notarieller Gestaltung, ist dringend zu empfehlen, um Ihre Position abzusichern.

Alles Gute für Sie und Ihre Familie in dieser herausfordernden Situation!

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