Sehr geehrte Community-Mitglieder,
folgende Situation:
Wir wohnen in einem Mehrgenerationenhaus. Es ist auf dem Namen meiner Schwiegermutter eingetragen. Sie wohnt mit ihrem Ehemann im Erdgeschoss und nutzen zusätzlich einen Sozialraum, einen Lagerraum und Garagen; insgesamt vielleicht 60 m2 Wohnfläche und 80 m2 sonstige Fläche. Wir, also meine Frau, unsere 2 minderjährigen Töchter und ich, wohnen auf der 2. und 3. Etage. Insgesamt ca. 150 m2 Wohnfläche. Wir zahlen aktuell keine Miete.
Alles steht auf einem relativ großen Grundstück.
Das Ziel ist nun, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit und einer damit verbundenen sozialhilferechtlichen Rückgriffsmöglichkeit auf das Vermögen, das Haus im Vorfeld an ein Familienmitglied übertragen werden soll. Und zwar auf meine Ehefrau. Ein lebenslanges Wohnrecht für die Schwiegereltern ist ebenfalls vereinbart.
Schwiegervater bekommt eine relativ akzeptable Rente und meine Schwiegermutter, da sie lange selbstständig war, eine sehr kleine Rente.
Gehen wir nun davon aus, dass das Haus am 01.07.2025 übertragen wurde und Schwiegermutter muss in 3 Jahren in ein Pflegeheim. Die monatlichen Kosten für die Unterbringung können meine Schwiegereltern nach Zeitpunkt x nicht mehr aufbringen (wie lassen jetzt außer Acht, dass wir ggf. auch unterstützen können).
Nun haben wir folgende Fragen:
Welche Konsequenz hätte dies für das Haus und für uns? Ich möchte gerne verstehen, wann und wie dies zeitlich genau ablaufen würde.
Was ich bisher nach Rücksprache mit 2 Rechtsanwälten (und Chat GPT) verstanden habe:
Ab dem Zeitpunkt, an dem wir den Antrag auf "Hilfe zur Pflege" nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen, hat der Anwalt für Sozialrecht gesagt, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird, wenn die Kosten nicht anderweitig gedeckt werden können. Und er sagte mir auch, dass wir, als Beschenkte, unter Umständen einen Kredit aufnehmen müssen, um für die Heimunterbringung aufzukommen. Jetzt frage ich mich warum wir den Kredit aufnehmen müssten, wenn die Schenkung doch rückgängig gemacht wird. Auch Chat GPT spricht davon.
Die entscheidenden Fragen lauten:
Was wenn wir nicht in der Lage wären, einen Kredit aufzunehmen?
Wie stark genau werden wir finanziell (monatlich) belastet?
Kann es passieren kann, dass das Haus zwangsverkauft wird, wenn die Kosten partout nicht an das Sozialamt gezahlt werden können?
Und warum müsste nicht meine Schwiegermutter und/oder Schwiegervater den Kredit aufnehmen, bzw. die Immobilie, nach Rückabwicklung der Übertragung / Schenkung, zu Geld verwerten?
Auf diese Frage druckste der Anwalt etwas rum, und sprach davon, daß es etwas kompliziert sei, da wir auch darin wohnen, und man könne nicht so einfach jemanden zwingen einen Kredit aufzunehmen usw.. Er meinte, ich sollte doch mal jemandem von zuständigen Sozialamt dazu befragen. Das würde ich zeitnah auch versuchen.
Jetzt hoffe ich, dass ich ggf. in diesem Forum jemanden finde, der Erfahrung damit gemacht hat und berichten kann oder jemanden, der ebenfalls sich bestens mit Sozialrecht auskennt.
Meiner Frau und mir geht es im Grunde nur darum, dass wir uns nicht zu stark verschulden müssen und möchten auch keine Schulden unseren Kindern hinterlassen. Und wir möchten wissen, inwieweit jetzt eine Übertragung tatsächlich Sinn macht. Wenn wir davon ausgehen, dass in 3 Jahren die Heimunterbringungskosten nicht abgedeckt werden können. Wir möchten unbedingt dieses worst case Szenario von A-Z gedanklich durchspielen.
Das Haus ist relativ alt, d.h. es ist nicht unwahrscheinlich, dass man mit der Zeit auch noch einiges an Geld reinstecken muss. Also es sein kann, dass wir für Instandhaltungsmaßnahmen bereits ein Kredit aufnehmen müssen. Zudem bin bei mir selbst, aufgrund meiner gesundheitlichen Verfassung, nicht sicher wie lange ich überhaupt als Hauptverdiener gelten kann.
So viel Unsicherheit, so viel Unwissenheit.
Vielen Dank demjenigen, der sich die Zeit genommen hat, sich alles durchzulesen (und vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen kann).