im Wahlkreisbüro des / der Bundestagsabgeordneten nachfragen. Die wissen das, und helfen auch bei der Unterstützung zum PPP.

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auf der Homepage vom PPP sind alle Infos zusammengefasst. Durcharbeiten und selbst rausfinden. Vielleicht könnte es ja sein, dass man sonst so ein wirklich sehr geiles Stipendium gar nicht verdient hat ;-)

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das hat NICHTS, aber auch gar nichts mit Wahlgeheimnis zu tun. Genauso gut kann er Dich fragen, ob Du lieber Zitronen oder Orangen ist. Es geht dabei nicht um die Antwort selbst, sondern um die Begründung. Wenn Du von etwas überzeugt bist, solltest Du eine gute Begründung liefern können. Wenn das jemandem nicht passt, ist das sein Problem.

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wenn meine Vermieterin den Hausfrieden stört: Darf ich die Miete kürzen?

Liebe Rechtsexperten,

bitte helft mir bei folgender Situation: Meine Vermieterin wohnt im selben Haus im ersten Stock, ich im Erdgeschoß in einer 33qm-Wohnung. Nun bin ich seit zwei Monaten verlobt, meine Verlobte und ich suchen bereits eine neue gemeinsame Wohnung. Zeitweise wohnt meine Verlobte bei mir und bringt meinen Haushalt in Ordnung, damit wir bald zusammenziehen können. Nun hat meine Vermieterin ihr untersagt, die zum Haus gehörende Wäscheleine zu benutzen, weil mein Schatz angeblich "exzessiv" wäscht, und sie hat durch den anderen Mieter (wohnt im zweiten Stock) am Gästezimmer (das nur über meinen Bad-/Toilettenflur zugänglich ist, meine Wohnräume liegen auf der anderen Seite des Hausflures) ein neues Schloß anbringen lassen, damit wir es - was ich jedoch vorher gewohnheitsmäßig dürfte - nicht mehr benutzen können. Aufgrund des "exzessiven" Waschens und des angeblich rücksichtslosen Verhaltens meiner Verlobten hat sich die Vermieterin -jedesmal freilich nur in meiner Abwesenheit!- im Juni und Juli mehrfach erlaubt, meine Verlobte zu beleidigen. Am 27.07.2012 hatte ich diesbezüglich mit der Vermieterin gesprochen, und sie hatte zugesagt, solche Äußerungen in Zukunft zu unterlassen. Am Sonntag 29.07. kam ich abends mit meiner Verlobten zurück und ließ sie am Montag arbeitsbedingtnzwangsweise alleine. Was war das Erste, daß meine Vermieterin äußerte - sogar in Anwesenheit meines Vormieters? "Ist das Miststück schon wieder da!" Nun habe ich ihr einen zweiseitigen Brief geschrieben, daß wir ihr Verhalten nicht länger tolerieren. Meine Frage nun an Euch: Darf ich aufgrund solcher Beleidigungen die Miete kürzen? Habt Ihr vielleicht sogar passende Urteile für mich zur Hand? Ganz lieben Dank für Eure Hilfe!

Herzliche Grüße

Moritz

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Quatsch. Beleidigung ist kein "Hausfriedensbruch". Nur zum Beispiel das unerlaubte Eintreten in Deine Wohnung oder Dir auf den Teppich zu scheißen würde darunter fallen.

Wenn Du eine juristische Antwort haben willst: Freundlichkeit des Vermieters ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, in dessen Rahmen DEINE Pflicht mittels Mietzahlung erfüllt wird.

Mit dem Mietvertrag kommst Du also überhaupt nicht weiter. Nur kündigen hilft, und ausziehen.

Du kannst sie natürlich wegen Beleidigung anzeigen, das hat aber mit Mietminderung so überhaupt gar gar gar nichts zu tun.

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gesund ernähren, regelmäßig und normal Sport treiben. Und das über einen langen Zeitraum. Alles andere ist in Eurem jugendlichen Alter schädlich.

... und vor allem: weniger Fernsehen. Offensichtlich guckt Ihr Euch da die Modelmaße ab, das ist völliger Unsinn.

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inwieweit Smoothies beim Abnehmen helfen... hihi... Es gibt nichts, womit man in zwei Tagen einfach mal so schnell abnehmen kann. Nur: weniger essen - und eben beliebigen Sport treiben, aber wie gesagt, das gibt erstmal Muskelmasse. Und alles, was man in zwei Tagen "abnimmt", ist der Wasserverlust. Insofern: Unsinn.

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Du hast ja sicherlich einen Angelschein? ;-) Ohne solchen ist nämlich nix mit Angeln am Bodensee (zu Recht: Schutz während Laichzeiten usw.). Die örtlichen Fischereibehörden helfen hier sicherlich gerne weiter. Einfach mal bei wikipedia nach Bodensee schauen, einige der wichtigsten Fischarten (Felchen u.ä.) findest Du dort.

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was für ein Formular? lach glaubst Du im Ernst, dass Du damit einen Türsteher beeindruckst? Das Ding heißt Jugendschutzgesetz. Es gibt m.W.n., auch im Dance Palace, teilweise Veranstaltungen, die vor 22 bzw. 24 Uhr stattfinden. Die sind dann speziell ausgewiesen. Ansonsten gilt selbstverständlich: ab 18.

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da es enorm viele Arten der Behinderung gibt, und vor allem auch sehr viele verschiedene Schweregrade, wirst Du es äußerlich nicht erkennen können. Eine sogenannte geistige Behinderung kann auch eine ausgeprägte Lernschwäche sein.

Bei solchen Fragen ärgere ich mich dann doch, dass die Wehrpflicht (und damit der Zivi) ausgesetzt ist.

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Es gibt nicht "den/die Behinderten". Im aktuellen Sprachgebrauch verwendet man "Menschen mit Behinderung", und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: eine "Behinderung", also eine Beeinträchtigung in welcher Schwere auch immer, haben wesentlich mehr Menschen als man gemeinhin annimmt. Es gibt keine absolute Abgrenzung - nur bei Schwerbehinderung greifen bestimmte Kriterien, diese bekommen dafür wiederum auch Hilfen.

Man kann auch vorübergehend "behindert" sein, zum Beispiel, wenn man ein Bein gebrochen hat. Vorteil von Brillenträgern gegenüber Krückenträgern: Brillen sind cool ;-)

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Wie gut, dass es ausgebildete Ärzte gibt, die Dir das genauer sagen können. Falsche Behandlung kann zweierlei bewirken: unnötige Ansteckung anderer und chronische Erkrankung.

Wenn Du Dich in solchen Dingen hier sicher und gut beraten fühlst (was Deinen Körper angeht), ich kann Dich gerne auch in Finanzdingen beraten. Ich hätte da einen todsicheren Tipp...

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Führerschein ist weg (und das ist auch gut so, stell Dir vor, es wäre nicht ein Baum, sondern ein Fahrradfahrer oder so gewesen). Versicherung zahlt nur Polizei, Feuerwehr. Leitplanke zahlt der Staat. Aber der Staat wird ihm auch eine hübsche Strafe aufbrummen (auch das zu recht). Abschleppwagen... das könnte sein, dass er das selbst zahlen muss. Es gibt gerade für Führerscheinneulinge eine Einjahresmitgliedschaft beim ADAC kostenlos. Und danach lohnt es sich auch.

das "nicht angeschnallt" dürfte auch zumindest ein Ordnungsgeld wert sein.

Und am Schluss gilt auch: wer Mist baut, darf nicht erwarten, dass immer die anderen (Versicherung, Allgemeinheit, Staat) dafür bezahlen. Das Ding heißt Verantwortung.

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was ist denn "was für Jugendliche"? Eure Gruppe ist groß genug, also baut Eure Zeltburg und ab die Post. Nachtruhestörung ist auf jedem Campingplatz ein Grund für böse Blicke... ;-)

Der Camping Himmelreich ist prima, auch relativ bahnhofsnah gelegen. Versucht's auch mal bei Willam, am anderen Ende von Allensbach. Mit Fahrrad ist von Allensbach aus Konstanz auch gut erreichbar (keine halbe Stunde, wenn Ihr fit seid).

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Weniger essen (DAS Geheimrezept schlechthin... kommt kaum jemand drauf). Ausgewogen essen. Sport. Sport. Sport.

Alles, was Du Dir auf die Schnelle runterhungerst, hast Du noch schneller wieder drauf.

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Warum muss immer jemand anders zahlen? Man kann vieles versichern lassen, aber mit ein paar Restrisiken muss man schon leben!

Haftpflichtversicherung, wenn jemand anders schuld war. Hausratversicherung, wenn man sie selbst abgeschlossen hat (oder entsprechendes Pendant bei gewerblich genutztem Raum). Verdienstausfall? Tja... Gehälter der Angestellten? Tja.... Gegenfrage: wer zahlt den Verdienstausfall von Anton Schlecker?

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bei einem onlineauktionator mal vergleichen und dann einfach versuchen. Nein, es ist eher wenig bis gar nichts wert, sorry.

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Dein gesunder Menschenverstand scheint mir nicht ausreichend, wenn Du meinst, dass zwischen Streamen und Downloaden ein Unterschied besteht. Du solltest dringend die Finger davon lassen. Es ist illegal. Und längst nicht so ungefährlich, wie mancher hier behauptet. Deine Eltern freuen sich übrigens riiiesig über die Schreiben von Rechtsanwälten, selbst, wenn Du diese dann vielleicht nicht bezahlen musst.

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