soweit ich weiß nicht. Du musst einfach noch ein paar Tage warten und dann nochmal versuchen Dich einzuloggen. Evtl. kriegst Du dann nochmal ne andere Option angeboten. In der Regel kannst Du es aber nicht mehr verhindern.

...zur Antwort

Du musst mal in den ersten Mails,die du von Maxdome bekommen hast, schauen. In der Auftragsbestätigung sollte das alles drin stehen. 

...zur Antwort

Den einzigen Veranstalter übergreifenden Kalender den ich kenne ist der hier: http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/events/ 

Kommt natürlich drauf an, welche Fachgebiete Dich interessieren. Der Deutsche Anwaltstag ist natürlich eine Pflichtveranstaltung!

...zur Antwort

Du kannst auch erstmal Einspruch erheben und dann wirst Du ja kontaktiert. Dann siehst Du ja ob Du noch Einspruch einlegen kannst bzw. den dann im zweiten Schritt begründen kannst.

...zur Antwort
Wirtschaftlichkeitsgebot Heizkostenabrechnung nicht beachtet?

Guten morgen zusammen

Zu Situation:

In meinem Wohnhaus wohnen 7 Partein - gemischt aus Mietern und Eigentümern. Es handelt sich also um eine WEG.

Jahresverbrauch: 71.000 kW/h

Kostenvergleich: 4400 € zu 2900 € etwa

1 Vermieter der WEG - der gleichzeitig auch mein Vermieter ist - ist für die Betriebskostenabrechnung zuständig und "vorsitzender" der WEG.

Habe ich eine Möglichkeit ihn zu "zwingen" an Hand von entsprechenden Ureteilen den bei uns anliegenden Gasversorger der Heizungsanlage zu wechseln ?

Hintergrund: Lt der mir vorliegenden Abrechnungsdaten läuft der Versorgungsvertrag über die Stadtwerke München im Grundversorgungstarif - dass solche Tarife nachweisbar die teuersten sind brauche ich hier sicherlich nicht erwähnen.

Nach durchführung eines Preisvergleiches mit dem überregionalen Anbieter Vattenfall würden wir in unserem Haus auf eine Ersparnis von etwa 1570,00 €uro kommen.

Rechnerich also um die 225 € pro Wohnung.

Das wirtschaftlichkeitsgebot zeigt mir leider keine prozentualen Grenzwerte an, an welchem der Vermieter handeln muss. Auch entsprechende Urteile sind sehr rar. Dass ich als Mieter hier die Beweislast zu tragen habe, wenn ich ein unwirtschasftliches Handeln des Vermieters vermute steht außer Frage, wäre aber das kleinere Übel. Preisvergleiche sind relativ easy.

Klar hat der Vermieter einen gewissen Handlungsspielraum bei der Vertragspartnerwahl in Hinsicht auf Sicherheit der Versorgung / evtl vorhandenen Sonderkonditionen / verklässlichkeit des Anbieters etc pp. Aber wo hört der Spielraum auf ?

Der örtliche Mieterbund ist hierzu anscheinend mehr wie unfähig mir hier eine adäquate Lösung anzubieten.

Würde es ggf helfen hier Unterschriften aller Mieter einztuholen um den VM entsprechend unter Zugzwang zu setzen ? Wie gewichtig sind in dem Fall die Stimmen der Mieter und wie die der Eigentümer ?

Ein Gespräch in der Sache in der Vergangenheit brachte bis Dato nichts. Klingt blöd wenn ich sage, dass es alte Leute sind, nahc dem Motto was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht, aber so ist es leider

LG

...zum Beitrag

Ich würde mich von einem Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. Oft hilft ja schon eine Beratung und es schadet auch nicht, wenn der mal einen Blick auf Mietverträge oder andere Verträge wirft.

Ich habe über www.verzeichnis-anwalt.de ein paar Anwaltskanzleien im Umkreis angefragt und mich dann für eine entschieden. Das war echt super. Der Anwalt hat mir echt viele Tipps gegeben und meine Verträge nochmal etwas überarbeitet. Insgesamt war das mit 450 Euro nicht so teuer und mir das das echt viel gebracht. Besonders weil der Anwalt viele allgemeine Tipps für mich hatte.

...zur Antwort

Im Zweifel würde ich einen Anwalt einschalten. Das kostet Dich zwar ein bisschen, aber in der Regel kriegt man dann sein Geld relativ schnell.

...zur Antwort
Nebenkostenabrechnung - Anwaltsbrief erhalten - Was nun?

Hallo alle zusammen :D

Also ich versuche die Sache mal detailliert zu erklären:

Ich habe Ende November 2014 eine Email von meinem alten Vermieter bekommen, mit der Bitte ihm meine neue Adresse mitzuteilen, damit er die NK 2013 sowie Kaution abrechnen kann. Dies habe ich natürlich getan.

Ich habe dort von 2012-Mai 2014 gewohnt, mit 2 anderen, also eine 3er WG. Wir standen alle 3 im Mietvertrag.

Jedenfalls hat er mir dann im Januar 2015 die NK per Email geschickt und gemeint, dass die Kaution momentan nicht ausgezahlt werden kann, weil die NK Abrechnung für 2013 (Januar-Oktober) 1600€!!!!!!! betrage :o Somit sollten wir 1600 abzüglich 600€ Kaution, am Ende immernoch 1000€ nachzahlen.

Er hat uns eine Frist von 5 Tagen gegeben, um dies zu zahlen und gleich mit Anwalt gedroht, falls wir es nicht tuen würden.

Da uns dieser Betrag sowas von unplausibel vorkam, sowie die NK sehr schwammig geschrieben wurde, ohne jegliche Angaben von Heiz- oder Wasserverbrauchswerten, haben wir erstmal nichts unternommen.

Im März 2015 haben wir ihm ein Einschreibebrief geschrieben, dass seine Forderung nichtig ist, weil er die Frist als Vermieter nicht gewahrt hat, um eine NK-Abrechnung zu schicken. Da der Abrechnungszeitraum Januar-Oktober 2013 war, hätte er ja theoretisch bis 31.12.2014 Zeit gehabt, um uns die Rechnung zuzustellen. Dies geschah aber erst im Januar 2015 per Email.

Nun hat er uns vor ein paar Wochen ein Beleg geschickt, vom 3.12.2014, dass der Einschreibebrief von ihm mit der NK-Abrechnung an uns ging. Jedoch hat keiner von uns einen Brief gehalten. Bei der Post angerufen und die Sendungsnummer durchgegeben, kam heraus, dass er es an eine falsche Adresse geschickt hat und der Brief auch an ihm zurück ging. Da ich ihm kurz vorher per Mail meine neue Adresse mitgeteilt habe bzw wir beim Auszug alle unsere neuen Adressen ihm geschickt haben, liegt der Fehler nicht bei uns.

Jetzt habe ich vor paar Tagen einen Brief von seinem Anwalt erhalten, mit der Forderung den Betrag bis zum 22.07.2015 zu zahlen sowie zusätzliche vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren...

Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, aber ich hoffe ihr habt jetzt einen groben Überblick über den Sachverhalt und hättet ein Rat, wie ich jetzt vorgehen kann.

Ich denke, um einen Anwalt, der mich vertritt, komme ich nicht drumherun oder?

Vielen Dank im Voraus an Alle!

...zum Beitrag

Wenn die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat, würde ich das auch machen. Die Kommunikation ist sonst einfach sehr schwer und ohne rechtlichen Hintergrund lässt man sich oft auf Sachen ein, die nicht zum eigenen Vorteil sind...

...zur Antwort

Das ist in der Tat heftig. Schau mal unter:

http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/rechtstipps/mietrecht/zu-hohe-nebenkostenabrechnung.html

Vielleicht hilft Dir das schon weiter. Ich würde die Abrechnung auf jeden Fall prüfen lassen. Das kostet zwar auch wieder was, aber kann Dir im Zweifel ganz viel Geld sparen. Ich hatte das auch mal mit ca. 700 Euro und habe das von einem Anwalt prüfen lassen und die Abrechnung war total falsch. Am Ende habe ich ich 100 erstattet bekommen vom Vermieter und musste 150 Euro für den Anwalt zahlen. Überprüfe erstmal wie in dem Artikel beschrieben die Abrechnung und überlege ob Du das von einem Anwalt prüfen lassen willst.

...zur Antwort

Hallo Stede,

am einfachsten ist wenn Du mit Ihm darüber sprichst. Du solltest Dir aber im klaren sein was Du willst. Gibt es denn nicht irgendwelche Anzeichen oder spürst Du von von seiner Seite aus mehr ausgeht?
LG
Leo

...zur Antwort

Hallo Loesdauboy,

einen Kater bekommst du meistens wenn Du zu viel getrunken hast und dabei zu wenig gegessen und zu wenig Wasser getrunken hast. Ich trinke nach jedem 3. Bier immer ein Glas Wasser und habe seit dem keinen Kater mehr.

LG
Leo

...zur Antwort