hallo gutefragenet777,
zunächst einmal brauchst du dir keine sorgen machen, dass du vor gericht schlechter da stehst weil du von deinem recht gebrauch nimmst... zu einer vorladung zu erscheinen ist keine pflicht! du kannst vor gericht begründen warum du von deinem aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht hast - du kannst aussagen, dass du um verschiebung des termins gebeten hattest aber von seiten der polizei kein termin zu stande kam. somit bist du die verlierer-karte schonmal los....
solltest du letztendlich tatsächlich verurteilt werden - wie von dir angenommen als strafe tagessätze bekommen - solltest du gleich vor gericht ehrlich sein und aussagen dass du diese nicht zahlen kannst... dies bedeutet nicht, dass du deswegen ins gefängnis musst... es gibt zum beispiel die möglichkeit sozialstunden zu leisten...
ich wünsche dir viel glück bei deiner verhandlung und hoffe ich konnte dir helfen...
kussi
laura