Hallo liebe Gemeinde,
Derzeit bin ich noch im Jobcenter unter Leistungsbezug (ALG 2). Vor mittlerweile drei Jahren sind mein Ex und ich gemeinsam in eine Wohnung im Kreis V. gezogen. Zu diesem Zeitpunkt bezogen wir beide Leistungen vom Amt und mussten eine Erstausstattung beantragen, da keinerlei Hausrat vorhanden war. Für uns beide war das die erste Wohnung. Er ist aus dem Elternhaus und ich aus der Jugendhilfe heraus eingezogen. Uns wurde damals nicht gesagt, dass es sich dabei um ein Darlehen handelt, aber im Bescheid von damals musste wohl drin gestanden haben, dass dieses Darlehen monatlich mit 69€ getilgt wird (also 34,50 für jeden von uns). Dann ist er aus den Leistungen raus gefallen, weil er in Arbeit gekommen ist, wodurch auch automatisch ich aus dem Bezug genommen wurde, da er ja verdient hat (jaja... Eine BG zu eröffnen war nicht die schlauste Idee von uns...). Zu dieser Zeit wurde sinngemäß die Forderung eingestellt, da ja keiner von uns mehr Leistungen bezogen hat.
Nun habe ich mich Ende letzten Jahres von ihm getrennt und bin wieder zurück in den Kreis E. gezogen, wo ich einen neuen Antrag stellen musste. Zwischenzeitlich bin ich zurück zu Mama gezogen. Da wir uns im Unfrieden getrennt hatten, verzichtete ich auf meinen Anspruch auf die Hälfte des Hausrates. Mitnehmen können hätte ich sowieso nichts, da ich mit zwei großen Tüten und einem Rucksack im Zug umgezogen bin und folglich nur Klamotten und die wichtigsten Dokumente mitgenommen habe. Also zurück in Kreis E. habe ich einen neuen Antrag gestellt und musste folglich auch noch einmal eine Erstausstattung beantragen. Nachdem ich die Situation erklärt hatte, sagte man mir, dass diese neue Erstausstattung ein Darlehen sei und man mir nicht den vollen Umfang genehmigen könnte.
Ein halbes Jahr, nachdem ich in die Wohnung gezogen bin und mich halbwegs eingerichtet hatte, kamen dann zwei Briefe vom Jobcenter an - also vor etwa 3 Wochen. Beide enthielten eine Forderung vom Jobcenter, die erst mal nicht erklärt wurden. Nach dem Motto "Wir sagen Ihnen eine Summe und Sie bezahlen, ohne Fragen zu stellen". Nach zwei Wochen unermüdlichem hin und hers mit der Kundenhotline, dem Kundencenter und der Leistungsabteilung selbst, konnte ich endlich herausfinden, wofür diese Forderungen waren. 1.) Für die Erstausstattung mit meinem Ex und 2.) für meine jetzige Wohnung. Am Ende haben sie mir eine Mordsrate von 40€ jeden Monat aufgedrückt (10% der Leistungen). Ist das rechtlich korrekt? Meine BeWo-Betreuerin sagt was anderes.
Nun bin ich seit ich hergezogen bin, als erwerbsunfähig ausgeschrieben worden und soll wohl nächstes Jahr zum Sozialamt übergestellt werden. Wird die Forderung dann einstweilen wieder fallen gelassen, da ich dann ja nicht mehr beim Jobcenter bin? Als mein Ex gearbeitet hat, musste ich ja auch nicht zahlen. Ist das nun derselbe Fall?
Hoffe, ihr wisst da Rat.
Liebe Grüße Blacky~