wenn der arzt sie nicht krank schreibt, dann ist sie arbeitsfähig. somit muss sie zum jc und vorsprechen. niemand kann den arzt zwingen sie entgegen seiner meinung krank zu schreiben.

wer bist du also zu entscheiden das sie arbeitsunfähig ist? bist du klüger als der arzt?

wenn du also der meinung bist, dass der arzt die falsche entscheidung trifft, dann sollte deine tochter den facharzt wechseln. wenn der das anders sieht, kann sie krank geschrieben werden. der amtsarzt jedenfalls sieht deine tochter bedingt arbeitsfähig.

was du tun könntest, wäre auch hier rein zu schauen: www.elo-forum.org

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kindergeld wird in voller höhe angerechnet. wenn du fragen hast über die eigentliche berechnung und rückforderung, dann musst du fragen. zurückfordern können sie es erst, wenn kindergeld fließt und gezahlt wird.

elterngeld wird in voller höhe angerechnet, es sei denn du warst arbeiten vorher, dann ist bis auf einen freibetrag von 300 euro alles anrechenbar.

warum solltest du nur von 400 oder 500 euro leben? du bekommst doch kindergeld, elterngeld und unterhalt für das kind. wenn kindergeld noch nicht fließt, wird es auch nicht angerechnet vom jc, dann musst du zu deinem sb gehen und ihm das erklären. hier kann dir keiner dabei helfen.

wenn du rückzahlung elterngeld bekommst, dann wirst du auch das ans jc abgeben, da es angerechnet wird. wenn du nur 300 euro bekommst, dann in voller höhe. wenn nicht, dann alles über den betrag von 300 euro drüber hinaus.

weitere fragen solltest du hier stellen: elo-forum.org

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ich verstehe dein problem nicht. wenn du ab oktober alg2 beantragst und deine eltern bis september unterhalt deiner eltern bekommen, dann ist doch überhaupt kein problem. du nimmst die kontoauszüge der letzten drei monate in kopie und gibst sie ab.

man könnte überhaupt keinen verdacht schöpfen, wegen nix. deine eltern waren zu unterhalt verpflichtet bis zum ende deiner ausbildung. da das vorbei ist, müssen sie garnix mehr zahlen. es war freiwillig. es genügt auch ein zettel deiner eltern: wir unterstützen unser kind nicht in geld und geldeswert. mehr braucht es nicht. mach dir nicht mehr gedanken als das jc wert ist.

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natürlich musst du eine lohnabrechnung bekommen, immerhin muss der arbeitgeber doch die ganzen abgaben für dich bezahlen. wo also ist die lohnabrechnung für oktober und wo ist dein lohn?

sobald du die zahlung auf deinem konto eingezahlt bekommen hast und dein arbeitgeber die abrechnung zum letzten des monats dir übergeben hat, dann bringst du das in kopie zum jobcenter. wo genau ist dein problem? welcher normale mensch lässt sich denn das gehalt per quittung auszahlen.

danach wird berechnet wieviel von deinem bedarf abgezogen wird.


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Forderung vom Jobcenter zahlen, obwohl ich beim Sozialamt bin?

Hallo liebe Gemeinde,

Derzeit bin ich noch im Jobcenter unter Leistungsbezug (ALG 2). Vor mittlerweile drei Jahren sind mein Ex und ich gemeinsam in eine Wohnung im Kreis V. gezogen. Zu diesem Zeitpunkt bezogen wir beide Leistungen vom Amt und mussten eine Erstausstattung beantragen, da keinerlei Hausrat vorhanden war. Für uns beide war das die erste Wohnung. Er ist aus dem Elternhaus und ich aus der Jugendhilfe heraus eingezogen. Uns wurde damals nicht gesagt, dass es sich dabei um ein Darlehen handelt, aber im Bescheid von damals musste wohl drin gestanden haben, dass dieses Darlehen monatlich mit 69€ getilgt wird (also 34,50 für jeden von uns). Dann ist er aus den Leistungen raus gefallen, weil er in Arbeit gekommen ist, wodurch auch automatisch ich aus dem Bezug genommen wurde, da er ja verdient hat (jaja... Eine BG zu eröffnen war nicht die schlauste Idee von uns...). Zu dieser Zeit wurde sinngemäß die Forderung eingestellt, da ja keiner von uns mehr Leistungen bezogen hat.

Nun habe ich mich Ende letzten Jahres von ihm getrennt und bin wieder zurück in den Kreis E. gezogen, wo ich einen neuen Antrag stellen musste. Zwischenzeitlich bin ich zurück zu Mama gezogen. Da wir uns im Unfrieden getrennt hatten, verzichtete ich auf meinen Anspruch auf die Hälfte des Hausrates. Mitnehmen können hätte ich sowieso nichts, da ich mit zwei großen Tüten und einem Rucksack im Zug umgezogen bin und folglich nur Klamotten und die wichtigsten Dokumente mitgenommen habe. Also zurück in Kreis E. habe ich einen neuen Antrag gestellt und musste folglich auch noch einmal eine Erstausstattung beantragen. Nachdem ich die Situation erklärt hatte, sagte man mir, dass diese neue Erstausstattung ein Darlehen sei und man mir nicht den vollen Umfang genehmigen könnte.

Ein halbes Jahr, nachdem ich in die Wohnung gezogen bin und mich halbwegs eingerichtet hatte, kamen dann zwei Briefe vom Jobcenter an - also vor etwa 3 Wochen. Beide enthielten eine Forderung vom Jobcenter, die erst mal nicht erklärt wurden. Nach dem Motto "Wir sagen Ihnen eine Summe und Sie bezahlen, ohne Fragen zu stellen". Nach zwei Wochen unermüdlichem hin und hers mit der Kundenhotline, dem Kundencenter und der Leistungsabteilung selbst, konnte ich endlich herausfinden, wofür diese Forderungen waren. 1.) Für die Erstausstattung mit meinem Ex und 2.) für meine jetzige Wohnung. Am Ende haben sie mir eine Mordsrate von 40€ jeden Monat aufgedrückt (10% der Leistungen). Ist das rechtlich korrekt? Meine BeWo-Betreuerin sagt was anderes.

Nun bin ich seit ich hergezogen bin, als erwerbsunfähig ausgeschrieben worden und soll wohl nächstes Jahr zum Sozialamt übergestellt werden. Wird die Forderung dann einstweilen wieder fallen gelassen, da ich dann ja nicht mehr beim Jobcenter bin? Als mein Ex gearbeitet hat, musste ich ja auch nicht zahlen. Ist das nun derselbe Fall?

Hoffe, ihr wisst da Rat.

Liebe Grüße Blacky~

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ja natürlich ist das korrekt.immerhin ist das jc nicht verpflichtet dir überhaupt einen cent erstaustattung zu zahlen. wenn du dann noch großherzig verzichtest und die sachen deinem ex schenkst, könnte man auch entscheiden, dass du eine erstausstattung hattest und nun keine mehr brauchst. zudem warst du verpflichtet mtl geld anzusparen für eventualitäten bis zu 750 euro. hast du auch nicht gemacht oder?

also ist es natürlich richtig, dass deine darlehen von dir zurückgefordert werden mit 40 euro - 10% der regelleistung. das ist normales procedere und wird einfach monatlich einbehalten.

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normales umgangsrecht in dem alter:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung,

- jedes zweite we von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- drei wochen sommerferien.

deine anwältin solltest du feuern, die scheint nicht zu gebrauchen zu sein. der kv hat umgangsrecht mind. in obigen umfang, auch ein wechselmodell wäre möglich 1 woche er, eine woche du später so in 6-12 monaten 2 wöchiger wechsel. beim umgang kann er tun was er will, auch das kind mit nach hause nehmen oder zu wem auch immer. deine anwesenheit ist dabei nicht notwendig und nicht erwünscht.

was möchte denn genau der kv? das was du bis dato anbietest ist jedenfalls noch nie genug und kein wunder das kv das als frechheit empfindet.

erschreckend ist, dass der vater klagen muss. das wirft ein sehr schlechtes licht auf dich, da du als bindungsintolerant hingestellt wirst. er bekommt definitiv recht und dem geh doch einfach mit einer umgangsvereinbarung aus dem weg.

bindungsintoleranz kann dich das sorgerecht kosten.


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dein bedarf liegt bei regelsatz deiner alterstufe und kosten der unterkunft, dein anteil. abgezogen werden 190 euro kindergeld in voller höhe und der unterhalt in voller höhe. bist du dann nicht rechnerisch bereits aus dem bedarf raus? was zahlt denn dein vater an unterhalt, weißt du das?

natürlich wird dein einkommen nicht angerechnet auf den deiner mutter, sondern nur dein bedarf wird verringert. solltest du durch unterhalt, kindergeld und einkommen aus dem bedarf rausfallen, bildest du auch keine bg mehr mit deiner mutter.

es ist dann völlig dein geld, welches du verdienst. könnte sein, dass du noch abgaben leisten musst für essen und klamotten, aber das könnt ihr doch ausrechnen.

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das beschreibt keine psychische krankheit.

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nachdem du hier so hochstrittiges verhalten beschreibst auf elternebene, die nachweislich garnicht besteht und ein verfahren seit januar ruht, solltest du dir keine hoffnungen auf gsr machen.

deine ex wird es beschreiben als nichtvorhandene kommunikation, streit und stress. somit kannst du das ding vergessen. da du nicht mal den umgang durchsetzt. den du erstritten hast, wird dir damit schon kein interesse vorgeworfen.

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du kannst eine egv nicht erzwingen. wenn du amtlich berufsunfähig geschrieben wurdest, dann kannst du eine umschulung beantragen.

wenn du nicht berufsunfähig bist, ergibt sich auch kein grund für eine umschulung. es hilft also nur hingehen und fragen.

elo-forum.org

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du solltest dir einen anwalt nehmen und die scheidung mit ihm durchgehen. der anwalt deiner frau arbeitet nicht für dich.

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sie sperren dich ja nicht.

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wenn dein bruder einnahmen hat, dann hat er die zu melden. wenn er das nicht tut, dann melde du es eben.

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sei einfach du selbst. wenn du die möglichkeit hast, nimm dir zeit. dafür sind dir die alten menschen dankbar, da sie im altenheim nur wie am fließband abgehandelt werden.

sei aufmerksam, höre zu, mach deine arbeit ordentlich und hab zeit.

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es gibt auch keinen grund das geld freitag bei dir auf dem konto war. geld auf dem konto hatten gestern nur diejenigen, die am montag feiertag haben. das sind nur die neuen bundesländer.

dein geld kommt montag, das ist doch allgemein bekannt.

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du bekommst bafög und kindergeld. dies sollte deine mutti auf dein konto umleiten lassen. durch bafög und kindergeld bist du nicht mehr mitglied der bg und fällst raus. an deiner stelle solltest du dich komplett erstwohnsitzlich in aachen ummelden, damit es keine weiteren probleme gibt.

deine mutter bekommt für dich keine leistungen mehr. da du ausgezogen bist, bekommt sie nur noch ihren regelsatz, die kdu in voller höhe und abgezogen den minijob. wenn die kdu nicht mehr angemessen sind, muss deine mutti irgendwann umziehen.

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die finden es blöd, dass du ihnen weiter hinterher läufst. es sind nicht deine freunde und die wollen nix mit dir zu tun haben. warum stellst du die frage mehrmals?

wer abitur hat, ist nicht gefeit davor blöd zu sein^^. zudem ist das abitur, dass du heute machst durch das aufweichen des stoffes und das abi das schüler vor 15 jahren machen mussten nix mehr miteinander zu tun. schafft heute jeder.

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