Hallo, ich würde folgendes meinen, was keiner Beratung gleichkommt.
Ausschlaggebend ist, wo sich der Hauptwohnsitz befindet. Als anerkannt gilt ein überwiegender Aufenthalt von mindestens 181 Tagen im Jahr.
Ohne Hauptwohnsitz in Deutschland gibt es auch keinen Nebenwohnsitz in Deutschland, was oft außer Acht gelassen wird.
Einkünfte sind überwiegend dort zu versteuern, wo der Lebensmittelpunkt besteht, also dort, wo man sich überwiegend aufhält.
Im Personalausweis ist der Wohnsitz vermerkt. Jede Auskunft, jedes Anliegen, bei einem Konsulat, zieht eine Nachfrage in der Gemeinde nach sich, in der man gemeldet ist, denn ein Konsulat hat selber meist keine Befugnis über Angelegenheiten, die den Wohnsitz etc. betreffen (dazu kann auch die Wahl etc. dienen). Ihre Daten werden also übertragen.
Ohne Wohnsitz in Deutschland können auch keine Steuernummern vergeben werden, das ist dann nur auf Antrag möglich und der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Ein BPA von einem Konsulat hat also keinen Wohnsitzeintrag (Vermerk: In Deutschland keinen Hauptwohnsitz).
Derjenige, der ihnen ein Einkommen in Deutschland ermöglicht, muss dafür Steuern abführen. Kann er es nicht, kann er Ihnen auch kein Geld geben. Die Steuerklasse wird sich dann ändern in Klasse eins. Ich denke innerhalb der EG sieht es etwas anders aus, als außerhalb. Mit einigen Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, was heißt, dass sie die bereits außerhalb Deutschland bezahlten Steuern dann in Deutschland anrechnen könnten.
Ich denke es ist nicht zum Nachteil, sich den Gesetzen zu beugen und sich Auskunft bei dem Finanzamt einzuholen, bei dem Sie bis dato Steuern zahlen.
Ich hoffe Ihnen ein klein wenig geholfen zu haben, bin aber kein Fachmann, sondern nur ein im Ausland lebender Deutscher, der durch diese Tortur gegangen ist.