Hallo, das musst du dir mit deinem Zinssatz, der dir angeboten wird leider selber ausrechnen. Im ersten Monat bekommst du die volle Summe. Danach werden die im ersten Monat natürlich die Zinsen gleich von der Auszahlungssumme abgerechnet. Im 2. Monat das gleiche Spiel, aber da du dann ja schon mehr Schulden hast, steigen auch die Zinszahlungen.Effektiv bekommst du bei gleichbleibender Auszahlungssumme immer weniger Geld tatsächlich ausgezahlt, da du jeden Monat die Zinsen für deine Gesamtschuld bereits abgezogen bekommst.Ratsam wäre es also am Anfang den Auszahlungsbetrag so gering wie möglich zu halten, damit du nachher eventuell nach oben noch Spielraum hast, wenn die Zinsen zu hoch werden (eigene Erfahrung) und weil dann die Zinszahlungen auch nicht so rasant steigen.Und dran denken, die Zinsen werden dir so berechnet, als hättest du auch in den Folgemonaten immer den vollen Auszahlungsbetrag erhalten. Bei 400,-€, musst du also im 2. Monat die Zinsen für die 400,-€ zahlen, im 3. Monat schon für 800,-€ etc. etc.

Dadurch wird vermieden, dass du Zinseszins bezahlst.

Bsp. du hast 1% Zinsen.

1. Monat: 400,-€

2. Monat: 396,-€ (400-4)

3. Monat: 392,-€ (400-8)

Bei gleichbleibendem Zinssatz und Auszahlungsbetrag, musst du also den einfachen Zinsbetrag (im Bsp. 4,-€) jeden Monat zusätzlich abziehen. Du hast also im Beispiel jeden Monat 4,-€ weniger zur Verfügung.

Hoffe das ist plausibel.

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Wo ist das Problem? Die meisten Dinge kosten bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich viel. 

Wenn kein Unterschied feststellbar ist, bestell es doch bei dem günstigsten seriösen Anbieter.

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Könnte daran liegen, dass du dein Handy umherwirfst, obwohl du es bereits reparieren lassen musstest. Auch auf weichem Untergrund kann das Gerät mal eben unglücklich aufkommen und geht kaputt (gerade, wenn die Wucht vom Werfen noch dahintersteckt)
Eine Garantie schließt für gewöhnlich kein Eigenverschulden mit ein.

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Diebstahl melden, wenn man Glück hat, hat man für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen, gibt dort an, was aus dem Auto gestohlen wurde und bekommt das Ersetzt. 

Hat man keine Versicherung, gibt's auch nichts.

Theoretisch müsste dein Bruder auch nur für die Beseitigung des von ihm verursachten Schadens aufkommen - dafür müsste, wenn die Schwester der Ex drauf besteht ein Kostenvoranschlag für die Displayreparatur gemacht werden und diese Kosten dann von deinem Bruder übernommen werden - da jedoch praktisch kein Handy da ist für einen Kostenvoranschlag, kann da auch nichts verlangt werden, solange das Handy nicht wieder auftaucht.

Eigentlich relativ simpel. Hätte dein Bruder den Schaden behoben und das Handy hätte repariert im Auto gelegen, würde es ja auf das Gleiche hinauslaufen.

Und zum Verständnis: Das Handy wurde ja freiwillig in Obhut deines Bruders gegeben und in seinem Auto unglücklicherweise geklaut. Für den Diebstahl haftet nur der Dieb, nicht dein Bruder, denn für den Einbruch kann er nichts. Er kann in seinem Privatraum Auto liegen lassen, was er möchte.  Ob die Versicherung eine offen liegen gelassene Tasche nun als grob fahrlässig einstuft und nicht zahlt (und ob man das als Versicherungsnehmer so angibt), sei mal dahingestellt.

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Dass du eine Sicherung all der Daten hast, die dir selber wichtig sind, bzw. die du noch brauchst und am Besten, dass du die notwendigen Treiber auf einem Stick/CD etc. hast.

Win legt ja eigentlich einen Windows.old Ordner an, wenn ich mich recht entsinne und das noch aktuell ist, in dem deine alte Windows Installation ist, bis du ihn löschst.

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Als ich meine Katze neu hatte, dachten wir auch erst wir lassen sie einfach, das wird schon (wir haben auch einen großen Hund, der sie bei Ankunft erstmal durchs Haus gejagt hat), da sie aber nur unter der Heizung saß, tat sie mir leid.

Ich habe mir dann etwas Butter an den Finger gemacht und ich mich so auf den Boden gesetzt, dass ich die Hand unter die Heizung stecken konnte und die Katze die Butter vom Finger schlecken konnte ohne herauszukommen. Auch sonst hab ich eben einfach in der Nähe der Katze gesessen und meine Hand etwas in ihre Nähe gelegt.

Nach einer Weile kam die Katze dann auch langsam raus (nachts kam sie immer von alleine raus) und hat sich von mir streicheln lassen, bis sie mir irgendwann in mein Zimmer gefolgt ist und dort auch recht frei herumlief. 

Bei den anderen Familienmitgliedern hat es etwas länger gedauert, so 2-3 Wochen, und beim Hund natürlich auch. Aber zu mir was sie nach etwa einer Woche komplett zutraulich, hat sich hochnehmen lassen und läuft mir seitdem auf Tritt und Schritt hinterher - sie hat mich wohl durch diese Bemühungen und den langsamen und unaufdringlichen Aufbau von Nähe als Vertrauensperson (oder neue Mama) akzeptiert.

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Katzen sind allgemein leider so. Wenn es ihnen reicht, dann zeigen sie das recht deutlich und schnell. Aber eigentlich gibt es vorher Anzeichen, dass sie bene jetzt nicht (mehr) gestreichelt werden wollen.

Ansonsten auch einfach mal erziehen - tut sie Dinge, die sie nicht soll, dann zeig ihr das auch, immer wieder und konsequent, sonst bringt das bei Katzen nämlich gar nichts. Soll sie nicht beißen, schieb sie weg und strafe sie mit Nichtachtung - hilft das nichts, leg dir eventuell eine Spritzflasche zu mit Wasser (Achtung: nicht in die Ohren oder ins Gesicht spritzen).

Vielleicht ist deine Katze aber auch nicht ausgelastet und "greift an" um zum Spielen zu animieren. Nur weil immer jemand da ist oder ihr sie gerne kuschelt, heißt nicht, dass sie genug spielt. Wie ein Hund möchte auch eine Katze ausreichend beschäftigt werden - körperlich und geistig - und nicht nur 5 Minuten am Tag.

Ansonsten immer dran denken, auch Katzen brauchen Erziehung.

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Hm, da ist sicher was zu machen. Du hast das Land ja unter der Premisse gekauft, dass es Bauland ist. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Du kannst also entweder versuchen, dass die das wieder zu Bauland machen, oder aber auf Schadenersatz klagen (der Wert sinkt ja, wenn nicht bebaut werden darf).

Genaues weiß ich da aber nicht.

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Natürlich. Du hast sogar einen Steuerfreibetrag von 20.000€ wenn du mit Max Mustermann nicht verwandt bist.

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Ist dein Problem denn inzwischen gelöst?

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Wenn du einen Router hast, hast du auch WLan, sonst gucken, ob das eventuell ausgeschaltet ist.

Hast du nur ein Moden, hast du kein Wlan. Telekom vergibt aber eigentlich modenrouter.

Sag mal das Modell

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Such dir erstmal ne Tönung (z.B. von Country Colours) die nur wenige Haarwäschen hält, oder diese kleinen Päckchen/Tütchen, die nur etwa 4 Haarwäschen hält. Dann kannst du es erstmal sehen. Gefällt es dir nicht geht's langsam wieder weg, oder aber du beschleunigst das mit ColourB4 (bei dunklen Farben Sorte Extra nehmen). Das ist ein Farbentferner. Hab ich schon oft benutzt, funktioniert super. Nur Rote Töne könnten damit schlecht rausgehen (klappt bei mir aber immer gut).

Auf jeden Fall keine dauerhafte Coloration nehmen (maximal Stufe 2, Stufe 3 ist schon zu hoch zum Testen), sonst hast du gefärbt, nur ne Tönung. Heißt ja heute alles Coloration, daher auf den Grad und/oder haltbarkeit achten (nur wenige Haarwäschen).

Wenn du zufrieden bist, kannst du ja dauerhaft färben. Aber Besorg dir auf jeden Fall ColorB4 Extra vorher, damit du im Notfall die Farbe sofort wieder rauskriegst und nicht extra vor die Tür musst (gibt's bei Rossmann oder dm).

Speziell graue Töne gibt's von directions "Teufelstönung" oder so. aber Vorsicht, das macht ne riesen Schweinerei.

Ach, und Bleichen oder Aufhellung lassen sich naturgemäß selbstverständlich nicht rückgängig machen, daher drauf achten, ob die Farbe aufhellt.

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Reich sein ist relativ.

Theoretisch kann jeder Mensch "reich" sein, aber materiell gesehen, bedeutet reich zu sein ja mehr zu haben als andere.

Wenn also alle Menschen gleich viel Geld haben, ist keiner reich, weil niemand mehr hat und niemand weniger. Man muss nicht ausbeuten, aber man muss mehr haben, um materiell als reich zu gelten.

Du musst das nur so sehen, wenn in einer Gesellschaft niemand Kinder hat, dann ist ein Paar mit 1-2 Kindern schon kinderreich!

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Wir wär ein Wellnesstag mit anschließendem Partyabend?

Dann könntest du kleine Kosmetikproben, Masken, Nagellack, kleine Flasche Prosecco etc. reinlegen und am Abend geht ihr dann zusammen entspannt und schick gemacht Tanzen wohin du sie einlädst (also entsprechender Gutschein rein).

So hat sie nicht nur die Box, sondern erlebt mir dir zusammen was und hat danach noch die schönen Erinnerungen (dafür wär auch ne Einmalkamera nicht schlecht)

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Kommt auf ihren Typ an. Bei vielen Mädchen in dem Alter kommt ja Kosmetik gut an, du könntest also alles reinmachen, was ihr für einen Wellness Tag zu zweit bräuchtet.

Ich finde generell Erlebnisboxen immer cool, also wenn die Box mit Sachen gefüllt wäre, die sie für eine Unternehmung braucht. Gutscheine, Tickets, Zubehör, was dazu gebraucht wird etc. eventuell Wegwerfkamera, wenn Wellness im Schwimmbad kommt ne Unterwasserkamera gut (gibt's ja auch zum wegwerfen)

Ich selbst habe mal eine Box bekommen mit lauter kleinen nummerierten Zetteln, die ich nach und nach öfnnen musste. Dort standen Anweisungen drin und beim letzten Zettl gab's meine Geburtstagsüberraschung.

War wirklich lustig

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Such am betsne nicht nach Hunden generell, sondern nach Seiten mit speziellen Tipps für 1. Welpen für den Anfang und 2. die Rasse, die sie sich anlegt, denn jede Rasse hat nochmal spezielle Bedürfnisse.

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Kommt von den Postkutschenzeiten.

Auf Grund der vielen Überfälle auf Postkutschen, saß damals immer jemand mit ner Schrotflinte (shotgun) neben dem Fahrer, der sogenannte "shotgun messenger".

Daher ruft derjenige der vorne neben dem Fahrer sitzen möchte "shotgun" ;)

Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Riding_shotgun

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Käufer geht auf zuvor getroffene Vereinbarungen nicht ein

Ich habe auf einer Onlineplattform einen Artikel per Sofortkauf und Preisvorschlag angeboten. Nach mehreren Preisvorschlägen, die ich mit einem Käufer hin und her geschickt habe, haben wir uns dann auf einen Preis geeinigt. Ich habe ihm aber vor dem eigentlichen Kauf mitgeteilt, dass ich ihm jetzt schon so entgegengekommen sei, dass er doch wenigstens die PayPal-Gebühren zahlen soll oder er solle per Bank überweisen. Wenn er damit einverstanden wäre, solle er doch eine kurze Mitteilung senden.

Nachricht abgeschickt, ein Gegenvorschlag mit dem vereinbarten Kaufpreis kam und ich ging davon aus, dass alles in Ordnung sei.

Ich wartete auf den Geldeingang bei der Bank. Zwei Tage später, schrieb er, ob er doch bitte per PayPal zahlen könne. Ich rechnete ihm die Gebühren aus, was hier 2,20 Euro ausmachte und sendete ihm meine E-Mail-Adresse, dass er den geänderten Betrag anweisen konnte. Und siehe da, Geldeingang per PayPal ohne Gebühren.

Jetzt ärgere ich mich mit dem Käufer herum, dass er die Gebühren nicht zahlt und ich ihm den Artikel aber auch nicht schicke, da die vorhergende Vereinbarung über die Zahlung der PayPal-Gebühren bei mit Bestandteil des Kaufvertrages ist.

Kurz und knapp, ich habe ihm heute das Geld zurückgesendet, habe auf der Verkaufsplattform einen Fall geöffnet, dass wir uns nicht einigen und ich die Transaktion abbrechen möchte. Der Käufer hat natürlich nicht zugestimmt. Fall auf der Verkaufsplattform geschlossen.

Nach einem Anruf bei der Plattform teilte man mir mit, dass die Vereinbarung (PayPal-Gebühren, Banküberweisung) außerhalb der Plattform getroffen wurden (also nicht direkt in der Auktion, sondern über das Nachrichtenfeature der Plattform), könne man mir nicht helfen.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich will diesem A..loch den Artikel nicht verkaufen, der versucht mich doch über den Tisch zu ziehen!

HILFE!

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Rechtslage ist einfach. Die vorher getroffenen, und da schriftlich nachweisbare, Vereinbarung wurde nicht eingehalten, daher muss der Artikel nicht verschickt werden.

Bei einer eventuell schlechten Bewertung einfach den Kommentar druntersetzen, wie der Fall wirklich war. Sollte der "Käufer" selber einen Fall eröffnen, kann durch die Nachrichten nachgewiesen werden, dass die Vereinbarung vorher getroffen wurde (zumindest Ebay konnte mir da schonmal helfen) und für dich kein Nachteil entstehen sollte.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, wo der Verkäufer mich aufforderte auf ein abweichendes Paypalkonto zu zahlen, da er mit dem bei ebay angegebenen bereits vorher schonmal Probleme hatte. Durch verfallenden Käuferschutz lehnte ich ab und bat den Verkäufer die Email auf paypal zu korrigieren. Der Verkäufer weigerte sich, eröffnete einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels und mir wurde mit Löschung meines Accounts gedroht.

Da ich alles Nachweisen konnte, da die Nachrichten über die Nachrichtenfunktion der Platform gingen, wurde der Fall geschlossen.

Ich würde also empfehlen einfach nichts zu machen und dem Käufer einen schlechten Kommentar zu hinterlassen, da er sich nicht an die Abmachung gehalten hat. Sollte er selbst Schritte ergreifen, kannst du alles Nachweisen, auch wenn sich die Platform anfangs sperren könnte. Du hast nichts falsch gemacht.

Würde aber empfehlen in Zukunft im Angebot immer mit reinzuschreiben, dass bei Bezahlung per Paypal die Gebühren vom Käufer zu tragen sind. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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