Die 110 ist eine Notrufnummer und nicht bei Bagatelle zu nutzen. Bagatellunfälle werden von der Polizei nicht mehr Dokumentiert. Hat man einen Bagatellunfall mit einem Mietwagen, Dienstwagen wo der Eigentümer vorschreibt die Polizei immer einzuschalten ist dies dem Beamten mitzuteilen, hier wird eine Notiz dann erstellt.

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Dies ist durchaus Erlaubt, sogar Sinnvoll. Da es hier eine Erhebliche Unterschiede und Preise gibt.

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Hier haftet die Versicherung des Leihwagen für den Schaden, Für den Schaden am Leihwagen haftest du persönlich, wenn hier für eine Vollkasko vereinbart wurde muß du nur die Selbstbeteiligung bezahlen.

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Hier solltest du mit deinem Anbieter reden, dies sollte in ein bis zwei Tagen erledigt sein.Hier wird ja nur der Anschluss in der alten Wohnung abgeschaltet, und in der neuen angeschlossen dafür kommt keiner raus.

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Hier ist eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bis Brandstiftung gegeben, je nach alter der Person und Vorstrafe ist eine Strafe mit Geld (Tagessatz Anzahl der Tage Multipliziert mit einem Geldbetrag ) und Haft Möglich.Bei Jugendlichem auch Sozialstunden.

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Die Krankenkasse und das Finanzamt sind zwei Eigenständige Behörden. Wenn du mehr als 450 € im Monat verdienst, meldet dich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse an und bezahlt die Hälfte des Beitrages (die andere Hälfte bezahlst du (AG behält den Beitrag ein) Das Finanzamt ist für die Steuern zuständig, auch die überweist der AG, auch hier behält der AG den Betrag von deinem Lohn ein. Hier hast du dann im nächsten Jahr die Möglichkeit eine Steuererklärung abzugeben und bekommst eventuell was zurück.

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Hier kommt es darauf an wer beweisen kann wer für die Verstopfung der Verursacher ist. Die Angelegenheit dürfte wohl nicht ohne Anwalt und Gutachter ausgehen. Da stellt sich die Frage ob ein Rechtstreit die Sache Wert ist.

In meinem Fall konnte ich mich mit der Gemeinde einigen, jeder bezahlte 50%

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Bei Unfall bist du Verpflichtet die Vers. Umgehend davon zu Unterrichten, diese prüft dann den Versicherungsfall und bezahlt bzw. lehnt die Zahlung ab.Aber die Meldepflicht liegt alleine bei dir, nicht bei Polizei oder sonstigen Behörden.

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Das ausleihen von Gegenständen unter Freunde/Nachbar ist in der Regel nicht Versichert. Lese deine AGB unter Haftungsausschluß.

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Auch ein Minijob ist Steuerpflichtig, hier wird der Betrag in der Regel vom AG Pauschal abgeführt.

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Wenn ich deine Frage Richtig verstanden hab, ist es ein zusätzlicher Job neben deinem Hauptjob. In diesem Fall solltest du beachten das die Lohsteuer hier extrem hoch ist. Ich würde sagen lohnt sich nicht.

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Hier würde ich es angeben, kommt es später zu einem Versicherungsfall in der Erschöpfung als Ursache angegeben wird, wird die Vers. die Leistung streichen. Du kannst es mit einem Zusatz Vermerk angeben, in dem du diese abgeschlossene Behandlung an gibst, bzw. der Vers. erlaubst Rückfragen jetzt bei diesem Arzt zu machen.

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Die Kündigung sollte nicht an den Vertreter gesendet werden. Um hier eine Rechtlich sichere Kündigung zu erreichen, immer an die Vers.Gesellschaft per Einschreiben/Rückschein senden. In der Kündigung ist Vers. Nr. und Datum zur gewünschten Kündigung anzugeben. Gleichzeitig solltest du im Schreiben die Vers. Gesellschaft bitten dir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

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Hier brauchst du nicht zu haften. Sportveranstaltung kann so was geschehen,und jeder ist verpflichtet Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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Hier würde ich einen Rechtsanwald einschalten, mit der Haftung von Behörden ist es nicht einfach.

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