Na nichts hast du verpaßt!!! Die Frage ist wohl eher was derjenige verpasst hat, dem du angeblich leid tust. Wie können die schwachen, treulosen, selbstsüchtigen, selbsternannten Beziehungspropheten über die Zufriedenheit aus einer langjährigen und womöglich auch noch glücklichen Partnerschaft urteilen, die sie womöglich niemals in ihrem Leben erleben dürfen. Diese armen beziehungsunfähigen können einem doch wirklich leid tun !!! Ein kurzes flüchtiges Erlebnis ist leicht nachzuholen, wenn überhaupt gewünscht! Aber 35 Jahre Partnerschaft ?????

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Mein Kommentar

Zwei Weltkriege sollten selbst für den dümmsten Patrioten Schule genug sein. Wer schreit (schießt) ist im Unrecht!

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Obst und Marmelade weich wegwerfen, Marmelade hart (hoher Zuckeranteil) oder Geleé großzügig ablöffeln ist vollkommen in Ordnung. Apfel mit viel Säure ruhig wegschneiden. Brot immer wegwerfen.

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Recht einfach, erster Gang verbraucht deutlich mehr. (Masse mal Beschleunigung) Alles andere ist Unsinn.

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Zunächst mal, warum geht die Heizkostenabrechnung vom Versorger direkt an dich und nicht an den Vermieter, der dann über die übliche Betriebskostenabrechnung die Kosten umlegt? Oder war es z.B. ne Gasetagenheizung? Wenn es sich um eine Zentralheizung handelt, würde ich sofort Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, denn dann ist der Vertragspartner des Versorgers der Vermieter. Allerdings, wenn es sich bei der "Firma" um die Hausverwaltung handelt VORSICHT: Also erst mal her mit den Info´s! Vor dem Rechtsstreit muß unbedingt KLARHEIT bestehen! Und das schnell, wegen der 2-Wochen Widerspruchsfrist.

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Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren, sofern nichts außwergewönhliches dagegen spricht. Ideal wäre es wenn der Nachmieter die Wohnung in dem Zustand übernimmt, den Mietvertrag in bestehender Form übernimmt und sofort in den Mietvertrag eintritt. Im Augenblick sehe ich, dass du bauliche Veränderungen vorgenommen hast. Selbstverständlich ist von DIR die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Das, sowie ein Monat Miete sind wohl die Kosten, die es zu reduzieren gibt. Meine Empfehlung wäre, erkaufe dir die Freiheit durch den Nachmieter.

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Vor den Mähdreschern wurde Weizen/Rogen geschnitten, in Bündeln getrocknet, anschließend mit Schlegeln das Korn herausgetroschen. Das Ganze, Korn und Stroh wurde in die Luft geworfen wo der Wind das leichte Stroh (Spreu) wegtrug und das schwere Korn zurück blieb.

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Da sich der "unfähige" Anwalt der Sache angenommen hat, dürfte es Schriftwechsel geben ,der den Fall darstellt. Allerdings scheint mir das zeitliche Versäumnis zunächst uninteressant. Meiner Meinung nach wäre nachzuweisen, ob und in welcher Höhe dir tatsächlich ein Schaden entstanden ist um hierfür Schadenersatz zu verlangen.

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