3 Tage gearbeitet nun krangeschrieben und Promil gehabt. Kündigung Voraus. ALG?

Guten Tag Community !Ich habe folgende Frage und hoffe Ihr lönnt mir mit Rat zur Seite stehen . Folgender Sachverhalt liegt vor. Ich habe 14 Jahre in einen Unternehmen gearbeitet, wurde dann aus betriebsbedingten Gründen nach Sozialplan gekündigt, letztes Jagr um Juni. Seitdem bezog ich Arbeitslosengeld und kümmerte mich selbsterverständlich um einen neuen Arbeitsplatz, den ich auch bei persona Service zum 06.01.14 fand. Ich hatte mir wenige Tage vor arbeitsantritt eine deftige Erkältung zugezogen die sich zuspitzte. Mit allen was es gibt zur Behandlung habe ich natürlich versucht, wer möchte schon gerne am ersten Arbeitstag, gerade bei einen Dienstleister wie persona, mit einen Krankenschein auftrumpfen, da ist man doch eh gleich raus. Also, Medikamente, (Klosterfrau , Wick Medinight, Bronchientabletten, Paracetamol, ect. immer rein) Montag dann zur Arbeit und Dienstag auch, mit dem Kopf unterm Arm. Da es sich um ein Chemieunternehmen handelt, nicht so einfach. Am 3ten Tag, Gestern wurde ich auf Alkohol angesprochen, wobei ich angab, ich bin krank, nahm Medikamente am Abend und die Tage davor und habe diese auch am Morgen eingenommen, wobei ich dummerhaltshalber hier zugeben muß ich hatte zum TV zwischen 22 und 23:30 noch 3 Biere 0,5 konsumiert auf die Medikamente, was sich als fatal herausstellte. Morgen die selbe Prozedur halt mit den Medikamenten, den Tag schaffen, halt. Ich verneinte die Frage nach Alkohol am Morgen also, sollte dennoch zum Pusten. Das Ergebniss unglaubliche für mich. 0,6 und0,52, was ich nicht nachvollziehen konnte und auch nie mit gerechnet hätte (also, immer schön vorsichtig mit Medikamente und bsw. Bier, ect. . Man vertut sich derbe). Ich mußte also meine Arbeit niederlegen und bin zum Arzt mit meiner Krankheit, da es mir ja offensichtlich nichts gebracht hat so zu kommen damit und es führt ja auch nix am gesundwerden vorbei. Ich bin jetzt krankgeschreiebnfür 8 Arbeitstage und rechne natürlich jetzt mit meiner Kündigung da ich ja nichtmals 3 volle Tage gearbeitet habe. Meine Frage, falls ich die Kündigung erhalte, wovon ich ausgehe, wie ist es wieder mit dem Arbeitslosengeld ? Vielleicht hat jemand so eine Erfahrung gemacht und kann mir Antworten. Bekomme ich wieder nach erhaltener Kündigung durch persona Service ALG ? Theoretisch, wenn nicht persona gewesen wäre, hätte ich Anspruch bis zum 01.06.2014 gehabt. Weitere Frage, wie wird es berechnet? Immer noch das ALG was ich vorher bezog, oder bezieht sich das ALG jetzt auf den "Hungerlohn" von persona ? Vielen Dank für Eure Antworten und, ich weiß, ich habe mit den 3 Bieren auf Medis am Vortag und dem weiterführen der Medis Morgens ein Fehler gemacht. Ich hatte nicht mit gerechnet, habe aber den schlechten Schlagf nicht einkalkuliert, das weiß ich nun. Vielen Dank für Eure Antworten, liebe Community

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Guten Morgen,

das Alg wird wieder aufgenommen und nicht neu berechnet.

Allerdings ist mit einer Anhörung zu einer möglichen Sperrzeit zu rechnen.

Warst Du irgendwie bei einem Arzt? Ein Attest zu dem ganzen wäre hilfreich. Sonst sieht es wie eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit aus.

Kann es evtl sein, dass doch ein kleines Alkoholproblem vorliegt? Will Dir nicht zu Nahe treten. Aber so, normal, schmeckt bei einer fetten Erkältung noch kein Bier...oder?

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Was hast Du denn zu bieten (Ausbildung, Erfahrung)?

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Es hilft nur, eine klare Vereinbarung zu treffen. Sanktionen bei Nichtbefolgen (und zwar welche die weh tun), und diese dann konsequent durchziehen.

Ich habe mal ein Foto vom Zimmer meines Sohnes öffentlich bei facebook gepostet :), fand er auch nicht lustig.

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Das müsste in der Packungsbeilage stehen.

In der Regel tritt bei Antidepressiva eine Wirkung erst nach 2-3 Wochen ein. Vorher kann es sogar schlimmer werden (der Antrieb steigt, aber die Stimmung ist noch nicht aufgehellt..daher kann der Suiziddrang stärker spürbar sein).

Bei akuten Selbstmordgedanken kannst Du zu einer klinischen Notfallambulanz gehen. Oder rufst Dir selbst einen Krankenwagen, das geht! Niemand wird Dich wegschicken!!!!

Möchtest Du Dich ein wenig austauchen? Dann sei Dir dieses Forum empfohlen:

http://www.forum-depressionen.de/

Bitte halte durch. Es wird besser werden.

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geriebene Karotten, mehrere Tage viel davon essen. Das können die Viecher nicht leiden.

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ganz ehrlich, da würde ich am besten in ein Geschäft gehen und das genauso sagen, Grundausstattung für Bürojob, dann probierst Du einiges an und guckst wie es aussieht. Also echt. Internet ist ja schön und gut, aber es gibt einfach Dinge die im real life einfach besser funktionieren. Alternativ: guck doch mal in einen Katalog, Otto oder so, da sind doch viele Outfits zum Durchblättern.

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vor allem würde ich mich drauf einstellen dass Du die Kosten selbst tragen musst. Kann mir nicht vorstellen dass eine Krankenkasse (und somit wir alle) das bezahlen.

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Eine kleine Blume zum Anstecken aus dem Blumenladen? Farbe passend zu Deinem Kleid?

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Ich bin dazu übergegangen, diese Pitabrottaschen zu kaufen. Die werden kurz im Toaster erwärmt, dann kann man sie füllen wie man lustig ist, mit Käsem Wurst, Salatblättern etc. Seitdem werden die Brote auch wieder gegessen.

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Klar ist es rassistisch, denn die Angabe der Nationalität oder Rasse in solchen Sätzen hat ja keinen anderen Grund...sie trägt ja nicht zum normalen Verständnis des Satzes bei und hat im Grunde da nichts zu suchen, ausser dass man es abfällig betonen möchte.

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es gibt bei Erwerbseinkommen einen Freibetrag von 100 Euro/Monat , da dürfte eigentlich nicht gekürzt werden.

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nein, wenn keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt wird auch keine KV gezahlt (RV sowieso und generell nicht).

Es kommt aber darauf an wann die Einkünfte ausgezahlt werden.

Wenn der Verdienst auf zwei Monate gesplittet werden und jeweils zu Hälfte im Dez und im Jan auf Dein Konto kommen würden (Hartz IV->Zuflussprinzip), könnte es zu einem geringen weiteren Leistungsanspruch kommen und somit auch zu KV-Versicherung.

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Da musst Du Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen. Vermutlich hat er Dich ganz normal zur Sozialversicherung angemeldet und nicht als 450-Euro-Jobber bei der Knappschaft (Einzugszentrale für Minijobber).

Ruf auch dort am besten mal an und lasse Dich beraten:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Davon ab: Urlaub ist nicht dafür da, dass man woanders arbeiten geht. Das kann ein Kündigungsgrund sein

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Du kannst Dich auch arbeitslos melden wenn Du krank bist (siehe unten). Sobald Alg I gezahlt wird bist Du automatisch weiter krankenversichert.

§ 125 Sozialgesetzbuch III Minderung der Leistungsfähigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

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das sind wahrscheinlich Eichenprozessionsspinnerraupen. Die spinnen rasend schnell ganze Bäume ein.

Bitte davon fern halten, die Haare der Raupen können eine Dermatitis auslösen.

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Ich habe diese Ausbildung 1993 abgeschlossen. Ich habe seit dem noch nie gehört, dass jemand danach nicht übernommen wurde. Allerdings muss man -weil Bundesbehörde- bereit sein, auch in einer anderen Stadt anzufangen.

Es kann sein, dass zunächst ein befristeter Vertrag angeboten wird. Aber wie gesagt, ich kenne in den 20 Jahren keinen einzigen Fall, wo jemand wirklich auf die Strasse gesetzt wurde,

Den Stellenabbau will man über die Nicht-Neubesetzung frei werdender Stellen sowie das Auslaufen befristeter, extern besetzter Stellen laufen lassen. Steigen die Arbeitslosenzahlen wieder, wird das eh wieder neu bewertet.

Zum Studiengang an sich kann ich auch nicht mehr viel sagen, in 20 Jahren wird sich n Menge verändert haben. Du kannst in Mannheim oder Schwerin studieren.

Liebe Grüße

kemeno

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