Gehören auch Arbeitszeitnachweise/Zeitnachweise (zu der Betriebskostenabrechnung) auch zur Belegeinsicht? Oder sind diese nicht Bestandteil der Belegeinsicht?
Sofern mir bekannt ist, sind sämtliche Steuerbescheide, Lieferscheine, Rechnungen, Verträge etc. vorzulegen.
Aber wie sieht es mit Arbeitszeitnachweise bei einem privaten Vermieter aus? Vor allem wenn dieser die Arbeiten selbstständig als Eigenleistungen durchführt.
Ist der private Vermieter allgemein verpflichtet solche Nachweise anzufertigen (wann, wie lange, wo) die Arbeiten durchgeführt worden sind? Oder liegt die Beweislast beim Mieter, wenn dieser behauptet, die Arbeiten würden nicht durchgeführt werden?
Gibt es dazu Unterschiede zwischen privaten (mit Eigenleistungen) und gewerblichen Vermieter?
Vielen Dank!