1. Bitte benutze Kommata und Punkt. Das kann man so kaum lesen.
  2. Natürlich darf niemand ohne dein Einverständnis eine Versicherung für dich abschließen. Die Würzburger Versicherung ist auch keine gesetzliche Krankenversicherung.
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Ich finde auch, dass die Einkommenssteuer für fast alle Gehaltsgruppen zu hoch ist. Dahingegen hat Deutschland keine Vermögenssteuer und die Erbschaftssteuer hat such zu viele Schlupflöcher.

Ich wäre dafür, dass die ESt reduziert und die VSt wieder eingeführt wird. Das wäre sich für den sozialen Ausgleich von Vorteil.

Zockt der Staat aber die Bürger*innen ab? Ich finde nicht. Für mich gibt es kaum Länder, in denen ich lieber leben würde als in Deutschland. Denn m. E. erhalten wir für unserere hohe Steuerlast auch viele Benefits.

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Reich den Schaden ein. Auch grobe Fahrlässigkeit ist bei einigen Verträgen mitversichert.

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Du kannst neben der Uni arbeiten und dir bis zu 520€ dazuverdienen. Davon kann man dann auch leben.

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Soll ist nicht äquivalent zu Aktiva, Haben nicht äquivalent zu Passiva. Das sind vollkommen unterschiedliche Konstrukte.

Soll und Haben beschreiben, wie auf Bestands- und Erfolgskonten gebucht wird.

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Das ist versichert (wenn du diese Klausel hast).

Wieso sollte der Schaden aber so hoch sein? Wenn am Schlüssel keine Adresse hing oder du den Schlüssel in unmittelbarer Nähe verloren hast, besteht kein Grund, die Schlösser austauschen zu lassen. Dann brauchst du also nur einen neuen Schlüssel.

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Bank und ARAP sind hier im Soll. Wenn du einen Kredit aufnimmst, BEKOMMST du Geld, es handelt sich also um Geldeingänge, nicht -abgänge.

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Du kannst eine Krankenversicherung für stationäre Aufenthalte abschließen. Diese gilt aber nicht für bei Abschluss bereits bekannte anstehende Krankenhausaufenthalte.

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Das kommt auf deine Versicherungsbedingungen an. Die Standard-Hausratversicherung wird das nicht bezahlen, weil nicht eingebrochen wurde, sondern es sich um einfachen Diebstahl handelt.

Es gibt aber Tarife, die auch einfachen Diebstahl versichern.

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  1. Besorg dir gefälligst eine Privathaftpflicht.
  2. Vllt hat die Schule eine Elektronikversicherung, dann wäre das abgedeckt.
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Ein Arzt muss dir bescheinigen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kannst. Wichtig! Nicht, weil du in Quarantäne musst (das wäre ein gesonderter Baustein der Reiserücktritt).

Der Arzt muss bescheinigen, dass du so dermaßen krank bist, dass du nicht reisen kannst. Also: Richtig fett einen auf sterbenskrank machen. Sonst zahlt die Versicherung nicht.

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Ein Arzt muss dir bescheinigen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kannst. Wichtig! Nicht, weil du in Quarantäne musst (das wäre ein gesonderter Baustein der Reiserücktritt).

Der Arzt muss bescheinigen, dass du so dermaßen krank bist, dass du nicht reisen kannst. Also: Richtig fett einen auf sterbenskrank machen. Sonst zahlt die Versicherung nicht.

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Sollte es nur um den Rechtsbeistand in Angelegenheiten Arbeitsrecht des Arbeitsrechts gehen, kann ich dir den Beitritt bei einer Gewerkschaft empfehlen. Dies ist hier meistens eingeschlossen.

Die Mitgliedschaft ist für Azubis meistens sehr günstig - etwa 5-10€ im Monat.

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Haftpflichtversicherung weigert sich zu zahlen?

Hallo Zusammen.

Ich habe mein Auto an eine Freundin geliehen. Sie hat damit beim Baumarkt eine Arbeitsplatte geholt.

Beim beladen ist sie an die Frontscheibe gekommen und es gab einen großen Sprung.

Es war ein Mißgeschick ihrerseits. Kann ja passieren. Ihre privat Haftpflichtversicherung weigert sich zu zahlen.

Hätte Sie mit der Arbeitsplatte Nachbarauto gerammt. Zahlen die. Hätte Sie damit Obi Verkäufer entmannt zahlen die auch.

Das geliehene Auto nicht?! Es ist ja nicht von Sixt oder so. Halt privat geliehen von Freunden...

Das hier schreiben die....

Sehr geehrte Frau xxx

Bedingungsgemäß sind die geliehenen Landfahrzeuge wie in A4-1.11(5) beschrieben, ausgeschlossen. Die Erweiterung in den Premium Bedingungen nach A4-2.6 bezieht sich lediglich auf die Erhöhung der Versicherungssumme. Die betreffenden Ausschlüsse bleiben davon unberührt.

Auch der Einschluss von Be- und Entladeschäden nach A4-2.11.2 bezieht sich lediglich auf die Erhöhung der Versicherungssumme. Be und Entladeschäden sind insofern mitversichert, sofern ein Dritter geschädigt wurde. In Ihrem Fall wäre das z.B. ein neben dran geparktes Fahrzeug, nicht das selbstgenutzte Fahrzeug.

„Mitversichert ist, in Ergänzung zu Abschnitt A1-6.12, die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeugs zugefügt werden. Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.“

Die auf der Homepage hinterlegte Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. (siehe Homepage, unterhalb der Leistungsübersicht)

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Der geschilderte Fall ist eben nicht mitversichert. Was aber nichts daran ändert, dass du einen Anspruch gegen deine Freundin hast. Dann muss sie das halt privat zahlen.

Hast du eine Vollkasko-Versicherung? Darüber würde ich's laufen lassen. Es gibt dann Haftpflichtversicherungen, die die Mehrprümie durch Rückstufung und die SB übernehmen. Das würde ich nochmal versuchen.

Ansonsten muss die Freundin halt mal in ihre Tasche greifen.

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Das sind keine Investmentfonds, sondern Vermögensreserven. Dementsprechend investieren die nicht, sondern sind dazu gedacht, Vermögen aufzubewahren und nach bestimmten Kriterien zu verteilen.

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Diese Informationen sind so reichhaltig wie:

"Welchen Obstkorb findet ihr am schmackhaftesten?

Obstkorb A: 3 Stücke Obst

Obstkorb B: 25 Stücke Obst

Obstkorb C: 10 Stücke Obst"

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Und wenn Heinz-Peter hier jetzt schreibt, dass er's doof findet, was hat's dir dann gebracht?

Wenn du dich für das Thema interessierst, dann betreib Recherche, lies Bücher und bilde dir deine eigene Meinung. Übrigens auch ein zentrales Motto der Kryptowelt: DYOR - Do Your Own Research ;-)

Bitcoin hat etwas geschaffen, dass sich in dieser Form niemals wieder replizieren lässt. Egal wie viel Geld du investieren würdest, ein System wie Bitcoin lässt sich kein zweites Mal erschaffen. Alleine das ist für mich so interessant, dass es meines Erachtens nur lohnenswert sein kann, sich zumindest damit zu beschäftigen. Wissen tut nicht weh ;-)

Mit Ethereum sind hingegen unfassbare Möglichkeiten für eine digitale, nicht auf Vertrauen basierte Gestaltung von Verträgen (smart contracts) und viele andere Anwendungsmöglichkeiten entstanden. Wenn man wollte, könnte man mit beidem unser gesamtes Finanzsystem revolutionieren. Stichwort: Decentralized Finance.

Wird dies passieren? Das kann niemand mit Sicherheit sagen. Die Richtung stimmt jedoch.

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Ist so. Die sollen auch mal bitte meine Einkommenssteuererklärung selbst machen. Die Daten werden ja wohl irgendwo rumliegen. Zur Not kommen die halt vorbei und nehmen meinen Schuhkarton an Belegen mit. Ist echt nicht nachvollziehbar, dass ich das jetzt machen soll nur weil die zu faul sind.

/s

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