Mach dir kein Sorgen, jede Jurastudierenden werden dir schon im ersten Semester sagen, dass deine Anzeige auf ebay kein Angebot gewesen ist, sondern lediglich eine Aufforderung an andere Nutzer Angebote für deinen Artikel abzugeben. Das hat er nicht gemacht.
Wie bereits gesagt, sind schon kosten mit dem ersten Beratungsgespräch entstanden.
Oh, ich hab jetzt eben gelesen, dass du geschrieben hast, dass die Sozialarbeiterin entlassen wurde!! Also keine Ahnung, was da gelaufen ist, aber du kannst hier zumindest mal nachlesen, warum sie überhaupt Entscheidungen über die beiden treffen durfte.
Kopf hoch!
Es kommt ja auch auf die jeweilige Verordnung in deinem Bundesland an, pauschal können wir da nichts sicher sagen.
Du suchst Hilfe auf einem Internetforum und schreibst selbst, dass du unglücklich bist. Was sagt dir das selbst? Rede mit dem zweiten Teil deiner Beziehung darüber! Und gräm dich nicht, es sind schon vor deiner Fernbeziehungen gescheitert.
Alles Gute!
Moin,
so wie ich das sehe, zielt deine Frage darauf ab, ob der Noch-Ehemann finanziell einspringen muss, oder? Befinden sich die beiden denn im Trennungsjahr? In dem werden die Finanzen ja autonom von den einzelnen Ehepartnern verwaltet.
Was den Garten selbst angeht: Wurde dieser während der Ehe für die gemeinsame Nutzung innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft angeschafft? Wenn das der Fall sein sollte, hätte deine Freundin eine eventuelle Chance, aber ich möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Am besten fragt ihr mal bei ihrem Scheidungsanwalt nach, der wird ja eh bei einer Scheidung zwingend benötigt (Anwaltszwang).
Moin,
grundsätzlich wird ein Scheidungsantrag erst nach dem Trennungsjahr vom Gericht angeguckt, also wie schon aus einer vorherigen Antwort hervor geht, muss dieses erst stattgefunden haben.
Sinn und Zweck dieser Sache ist, dass Eheleute keine übereilten Entscheidungen treffen, weil die Ehe nach dem Grundgesetz geschützt wird. Das nervt von Zeit zu Zeit, aber so ist es vorgesehen.
Dir alles Gute!
Wie schon gesagt, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und ansonsten auch häufig die Möglichkeit die Anwältin in raten zu bezahlen!
Wenn du dich nicht wohlgefühlt hast, ist eine Trennung doch nicht verwerflich! Gerade Bildung ist super wichtig! Und bezüglich des Unterhalts solltest du dir einen Anwalt nehmen! Du hast einen Anspruch auf Trennungsunterhalt im Trennungsjahr, damit du deinen Lebensstandard aufrecht erhalten kannst.
Na ihr habt ja schon über deinen Fall gesprochen, damit hat er dich beraten.
So eine Beratung kostet auch schon Geld, da gibt es gewisse Tarife, nach denen sich das berechnet. Bei Scheidungen sind das z.B. schon 190,00€ ohne dass das Mandat (wofür man deine Vollmacht braucht) überhaupt schon übernommen wurde.
Also wenn du nicht beratungshilfeberechtigt bist, musst du selbst zahlen, und dafür wird dir, wie andere user schon festgestellt haben, eine Rechnung mit den Kontodetails zugeschickt. Und auch die Zahlungsmahnungen, wenn du nicht zahlst.
Moin,
kommt auf den Rechtsstreit drauf an. Im Familienrecht gibt es beispielsweise Anwaltszwang. Dafür gibt es aber auch die staatliche Beratungshilfe, die wird jedem gewährt, der sich keinen Anwalt leisten kann. Dafür musst du herausfinden, ob du beratungshilfeberechtigt bist, dann kannst du nämlich einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen!
Wir leben in einem Rechtsstaat, d.h. jeder hat Rechte und jeder darf diese Rechte auch durchsetzen.
Also zuerst einmal, kommt es natürlich darauf an, wer das Sorgerecht hat, oder ob das gemeinsame Sorgerecht besteht. Und von wegen fein raus! Das Familienrecht ist so konzipiert, dass es immer auf das Wohlergehen der unschuldigen Kinder ausgelegt ist. Das bedeutet, wenn du nicht selbst an deinem Existenzminimum kratzt, dann wirst du zahlen MÜSSEN. Und beweisen zu können, dass man selbst nichts hat, ist unglaublich schwierig. Wenn du damit argumentierst, dann geht ALLES was über den Betrag, den du selbst behalten darfst, an deine Kinder. Der Unterhalt der denen zusteht, ist nämlich deren Existenzminimum. Wie genau die Höhe des Unterhalts ist und ab wann du was zahlen musst, geht übrigens aus der Düsseldorfer Tabelle hervor.
Also von der moralischen Komponente mal abgesehen, gibt es andere rechtliche Dinge zu beachten:
Wie bereits andere User geschrieben haben, findet ein Zugewinnausgleich am Ende der Ehezeit statt, also alles was während der Ehezeit erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Wenn der Partner deiner Freundin also weiterhin gut verdient, könnte sich das lohnen! Den Zugewinnausgleich kann man aber durch Ehevertrag ausschließen, da müsste sie dann schauen. Für Ihre spätere Rente könnte sich aber der Versorgungsausgleich lohnen, den man aber auch notarisch ausschließen kann (sofern sie zustimmt). Davon abgesehen, wäre der vermögendere Ehepartner aber auf jeden Fall Trennungsunterhaltspflichtig, wenn die Ehe scheitert.
Was ihr auf keinen Fall vergessen dürft, sind außerdem die Kosten für so eine Scheidung, die sind nämlich nicht gerade ein Schnapper! Ihr könntet ja mal mit fiktiven Zahlen sowas bei Kostenrechnern durchspielen, wie beispielsweise bei https://scheidung.link/scheidungskostenrechner.
Moin,
leider gibt es keine eindeutige Antwort, wie lange ein Eilantrag bei Gericht dauert. Das hängt immer mit der Auslastung des zuständigen Gerichts zusammen. Gerade nach den Sommerferien und mit dem Rückstau durch die Pandemie kann es zurzeit etwas länger dauern.
Gut schonmal, dass du den ersten Schritt gegangen bist, und dir einen Anwalt genommen hast, um deinen Anspruch auf Trennungsunterhalt durchzusetzen! Der weiß, was zu tun ist. Großartig an ein anderes Amt kannst du dich da nicht wenden, da das Familiengericht hier zuständig ist.
Das ist zwar bestimmt nicht die Antwort, die du haben wolltest, aber du musst dich wohl leider etwas gedulden. In ein, zwei Wochen, wirst du mehr wissen!
Hallo Peter,
zuerst einmal wäre wichtig zu klären, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Weil die Rechtsordnung noch immer davon ausgeht, dass die meisten Kinder innerhalb einer Ehe geboren werden, könnten sich da Schwierigkeiten für dich ergeben, auch wenn dein Sohn nach Artikel 6 Absatz 5 Grundgesetz ehelichen Kindern gleichgestellt ist. Ich gehe mal davon aus, dass du offiziell Vater deines Sohnes bist, also die Vaterschaft anerkannt hast. Das wäre nämloch schon mal gut, weil der Umgang mit beiden Elternteilen für die Entwicklung des Kindeswohles vorgesehen ist. Außerdem wurde die Rechtsposition von Vätern, die genau in deiner Situation sind, durch eine Gesetzesänderung 2013 gestärkt.
Ehrlich gesagt ist Sorge-/Umgangs- und Trennungsrecht aber echt kompliziert und ich würde dir immer dazu raten, dich anwaltlich beraten zu lassen!
Alle Gute!
Hallo,
wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich 17.500 EUR nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Falls du im ersten Jahr dann wirklich unter 17.500 EUR Umsatz bleibst, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Wenn die Umsätze im zweiten Jahr 50.000 EUR nicht übersteigen, wirst du auch im zweiten Jahr keine Umsatzsteuer bezahlen müssen. Logischerweise würde allerdings in diesem Fall (dass dein Umsatz im 2. Jahr mehr als 17.500 EUR beträgt) ab dem dritten Jahr die Regelsteuer erhoben.
Hinweisen möchte ich noch darauf, was meine Vorredner zum Teil auch sagten, dass die Umsatzgrenze sich in Zwöfteln berechnet.
Die Kleinunternehmerregelung klingt auf den ersten Blick immer gut. Allerdings ist man damit auch nicht vorsteuerabszugsfähig. Dies sollte man im Hinterkopf bewahren.
Hallo,
der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Hierbei erwirbt man aber kein Miteigentum an den Dingen des Partners. Das heißt, dass das Haus in deinem Alleineigentum bleibt.
Im Scheidungsfall erfolgt dann der sogenannter Zugewinnausgleich. Hier wann dann der Zugewinn der Ehegatten errechnet. Dazu ist die Bestimmung des Vermögenswachstums von Nöten. Verglichen werden hierzu des Anfangs- und Endvermögen des einzelnen. Der Ehegatte, der in der Ehe mehr Vermögen als der andere erworben hat, muss die Hälfte dieser Differenz an den anderen als Zugewinn zahlen. [+++ durch Support editiert +++]
bei minderjährigen Kindern ist der nicht betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Für die Höhe des zu entrichtenden Unterhalts spielt dann auch nur das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils eine Rolle.
Für volljährige Kinder sind grundsätzlich beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Jeder Elternteil hat dann seinem Einkommen entsprechend anteilig den Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts eines volljährigen Kindes ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, wenn die Kinder zuhause leben. Nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung entfällt grundsätzlich der Unterhaltsanspruch. [+++ durch Support editiert +++]
Hallo,
Eheleute können einen Ehevertrag in notarieller Form schließen. In einem Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden (Gütertrennung). Dann erfolgt im Zuge der Scheidung kein Ausgleich des Zugewinns zwischen den Eheleuten.
Eine Gütertrennung schließt allerdings den Versorgungsausgleich im Scheidungsfall nicht automatisch aus. Dieser ist Teil eines gesonderten Verfahrens und kann in einem notariellen Vertrag ausgeschlossen werden.
Das Güterrecht fällt auch nicht in unterhaltsrechtliche Auseinandersetzungen. Im Falle der vereinbarten Gütertrennung sind damit nicht automatisch die Unterhaltsleistung an den getrennt lebenden Partner ausgeschlossen. Generell kann man jedoch anmerken, dass der nacheheliche Unterhalt für den Partner heutzutage nur noch im Einzelfall überhaupt in Betracht kommt.
[+++ durch Support editiert +++]
Viele Grüße