Frag mal die Frauen, was ist wohl angenehmer: Mit einem Strohhalm in der Nase kitzeln oder mit einem Boxhandschuh. Die Frauen bevorzugen immer eine "gute, ausgefeilte Technik" und nicht einen groben Boxhandschuh. Die Länge und die Größe sind sekundär.

...zur Antwort

Es gibt öffentliche Straßen, nicht öffentliche Straßen und betrieblich öffentliche Straßen. Die beschriebene Straße ist eine betrieblich öffentliche Straße. Auf Diesen kann der Betriebsinhaber den Verkehr nach seinen Bedürf nissen regeln. Auf öffentlichen Straßen gilt die StVO. Auf nicht öffentlichen Straßen gibt es Sonderregelungen. z.B."unter Tage" - fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis usw.

...zur Antwort

Sie müssen! Sei besonders nett und freundlich zu den Eltern, mehr als sonst! Die müssen sich schon wundern wie gut Dein Zimmer auf einmal aufgeräumt ist, Du immer pünklich bist, Dich nicht mehr rumstreitest, auch Oma und Opa mit "ins Boot ziehst", einfach ein "vorbildliches Kind" werden. Dann hast Du die besten "Überredungskarten"! Viel Spaß

...zur Antwort

Die Anmeldung in der Fahrschule ist die eine Sache. Im Ausbildungsvertrag steht in der Regel, daß Dein Vertrag 1 Jahr Gültigkeit hat, aber das wird oft kulaterweise "übersehen". Dein Prüfauftrag hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, in welchem Du die Theorieprüfung bestanden haben mußt. Dann beginnt bis zur Praxisprüfung ein weiteres Jahr. Wenn Du es dann noch nicht geschafft hast und Du hast noch Lust und Geld, beginnt das Ganze von vorne. Viel Glück!

...zur Antwort

Nun bleibt man schön geschmeidig!!! Die 40 € anteilige Grundgebühr in der neuen Fahrschule müssen dort (bei Fahrschulwechsel) im Preisaushang erkennbar sein. Auf Preisverhandlungen sollte man sich nicht einlassen. Wenn die Fahrschule diese 40 € als Aufwandsentschädigung haben will, muß sie auch den Preis rechtfertigen. Preise in Fahrschulen sind von Diesen frei kalkulierbar. Dann kann Jeder entscheiden zu welcher Fahrschule er geht. Da Du jedoch jedoch "im Osten" wohnst, (Theorieprüfung DEKRA), sind auch die Fahrstundenpreise viel moderater als "im Westen". Unter dem Strich wird Deine Ausbildung im Durchschnittsvergleich bleiben. Von Abzocke kann nur die Rede sein, wenn die Preise nicht dem Aushang entsprechen und verhandelbar sind. Dies ist verboten, denn eine Fahrschule ist kein "Türkischer Basar"!

...zur Antwort

Hallöchen! Erstens mußt Du dich nun langsam beeilen. Denn Dein Prüfauftrag gilt nur ein Jahr und dieser wird im November 2009 erstellt sein. Die Prüfung legst Du am PC ab und das kann man zu Hause, am eigenen PC mit einer in der Fahrschule gekauften CD, prima üben. Wenn Du dich so vorbereitest, wird der Erfolg nicht ausbleiben.

...zur Antwort

Und dann ist es ja auch so, fast alle Männer haben ein eigenes "Beuteschema" in das Du hineinpaßt oder nicht. Wenn dann, das in den vorangegangenen Antworten beschriebene Äußere auch noch zutrifft, dann "funkt" es eben schneller.

...zur Antwort

Suche Dir zuerst einmal eine Logopädische Praxis mit der Spezialrichtung LRS (Lese- Rechtschreibschwäche). Dort kann Dir geholfen werden. Von Deiner Hausärztin bekommst Du ein Rezept dafür und somit ist die Behandlung für Dich kostenlos. MfG

...zur Antwort

Es gibt die Möglichkeit der finanziellen Hilfe durch das Arbeitsamt.Wenn Du arbeitslos bist und dem Arbeitsamt schriftlich ein Dokument bringen kannst, in welchem von einem Arbeitgeber bestätigt wird, daß Du mit Führerschein eingestellt wirst, dann unterstützt Dich das Arbeitsamt in der Regel mit einem Durchschnittsbetrag aus 3 Angeboten unterschiedlicher Fahrschulen. So wird es zumindest in Sachsen-Anhalt geregelt.

...zur Antwort

Wenn sich der Penis beim Sex verbiegen läst, dann ist er "ein Schlappschwanz",den Du vergessen kannst.(Bei sehr alten Männern!) Sei froh wenn er hart und steif bleibt. Du wirst es genießen!

...zur Antwort
Ist Gleich

Auch wenn man in einer "Dorffahrschule" ausgebildet wird, muß die Prüfung in Ortschaften durchgeführt werden, die von den Behörden zugelassen und benannt werden. TÜV- und DEKRA-Prüfer dürfen nicht einfach in jedem Ort Prüfungsfahrten durchführen. Daran ist schon abzulesen, daß die Ausbildung umfassend sein muß. Ob in der Stadt oder in einem Dorf, die Prüfungsrichtlinien sind überall gleich.(Grundfahraufgaben, Stadtfahrt, BAB bzw. Kraftfahrstraßen) Und das zu jeder Zeit und bei jedem Verkehr. Der Prüfer legt den Zeitpunkt und die Strecke fest. Entweder man kann es oder man kann es nicht!!!

...zur Antwort

Vom Einreichen des Führerscheinantrages bis zur bestandenen Theorieprüfung 1 Jahr. Dann wieder 1 Jahr bis zur bestandenen Praxisprüfung. Also max. 2 Jahre. Danach wieder Führerscheinantrag usw. Und das kannst Du bis zur Rente wiederholen, oder Du hast keine "Kohle" mehr.

...zur Antwort

"Pflichtstunden" sind die Sonderfahrten.Die sind bei unterschiedlichen Führerscheinklassen auch unterschiedlich.Richtig ist: Klasse B 12 Stunden. Aber um auf der Autobahn 130 km/h zu fahren, muß man erst einmal fleißig üben. Wieviel Fahrstunden das im einzelnen sind kann man "von außen" niemals einschätzen. Wenn ein Fahrlehrer das tut, ist dies unseriös und man sollte diese Fahrschule nicht besuchen.

...zur Antwort