Die zu veräußernde Immobilie liegt ca. 100 km vom derzeiten Wohnort des Betreuten entfernt.
Ein Gutachten wurde am damaligen Wohnort erstellt.
Das Gericht stimmt dem Verkauf nicht zu, weil der Kaufpreis vom Verkehrswert abweichen soll.
Wie kann das Gericht das denn beurteilen, wenn dort niemand das Objekt gesehen hat?
Wie ist das normale Procedere, wenn der notariell beurkundete Vertrag und dem Betreuungsgericht vorliegende Vertrag vom Gericht nicht akzeptiert wird.?