Hallo Zwergnase, ein guter Freund von uns hat mitgemacht und wird in einer der nächsten Sendungen dabei sein. Er erzählte, dass es vor allem um sportliche Wettkämpfe geht, (z.B. Fußball Ein-Mann gegeneinander) und Geschicklichkeitsspiele (Erbsen in eine Flasche werfen etc.) Dann natürlich auch Wissensfragen. Es sind fast ausschließlich sehr sportliche Leute bei den Castings. Also um es nochmal auf den Punkt zu bringen, das Casting läuft in etwa ab, wie die Spiele in der Sendung, gleichzeitig wird aber noch geprüft ob man kameratauglich ist. Viel Spaß - meinem Kumpel hat allein das Auswahlverfahren sehr viel Spass gemacht.

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Definitiv Ja! Du kannst den Cabrio-Sitz von Maxi-Cosi in allen gängigen Fahrzeugen anschnallen. Hatten ihn speziell im Volvo V70 auch schon bei Freunden dabei.

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Soweit ich weiß macht man sich strafbar, wenn einem auf der Autobahn das Benzin ausgeht. Es ist einfach zu gefährlich für Dich und andere, wenn Du auf der Autobahn rumhampelst. Du bist verpflichtet rechtzeitig zu tanken. Versuche das Auto möglichst sicher abzustellen und rufe ein Taxi, das Dich zur nächsten Tankstelle fährt. Kauf dort einen Kanister (mach ihn voll) und lass Dich zurückfahren. So würde ich das machen.

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Habe neulich gelesen, dass es für ein Kleinkind schon gut ist, wenn es fünf Minuten am gemeinsamen Tisch dabei ist. Das ist allerdings auch wichtig, damit die Kinder lernen, dass gemeinsames Essen ein wichtiger Bestandteil des Familienlebens ist. Wir quälen bzw. quälten unsere Kinder nicht damit, wenn sie fertig waren, durften sie aufstehen. Wenn sie älter werden, dann bleiben sie von alleine länger sitzen. Du machst das intinktiv richtig, Peggy76!

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Aus Italien oder Griechenland bringe ich gerne Olivenöl mit. Da Eure Nachbarin aber wirklich viel macht, würde ich vielleicht im Landesstil Eures Urlaubeslandes ein gemeinsames Abendessen kochen und sie einladen.

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Wir mussten für einen Flug nach England einen Ausweis für unseren Sohn 1,5 Jahre erstellen lassen. (Witzig ist, dass die Grösse der Knirpse erfasst wird... wie lange das wohl stimmt! Die Gemeinde sagte aber, man kann die Kinder nicht mehr in den Ausweis eines Elternteils eintragen lassen. Auch bei zwei befreundeten Paaren mit Kindern war ein Ausweis nötig. Wir sprachen unlängst davon. Am besten frag bei Deiner Gemeinde/Stadtverwaltung an.

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Ja, das geht. Soweit ich weiß ist die Zierkirsche ein Flachwurzler, sodass Du nicht zu tief graben musst. Wir haben selbst schon ein Apfelbäumchen nach 2 Jahren versetzt und einen 10-jährigen Hibiskus-Strauch. Alles ging gut. Am Anfang viel giesen und etwas von der alten Erde mitnehmen.

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Die Bundesagentur für Arbeit stellt den Arbeitgebern Lohnkostenzuschüsse bereit, wenn ein Arbeitnehmer, der über 50 ist und mindestens 6 Monate arbeitslos war eingestellt wird. Der Zuschuss beträgt mindestens 30 % und maximal 50% des Arbeitsentgelts.

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Es hat swicherlich keine Auswirkungen auf eine spätere Schwangerschaft. Meine Cousine hat das machen lassen und auch offen darüber gesprochen. Es blieben auch keine unansehnlichen Narben. 2 Jahre später war sie schwanger. Allerdings sagte sie selber, dass das Absaugen nicht lange hält, sie hatte bereits vor der Schwagnerschaft wieder mehr Fett am Bauch. Es kommt einfach wieder. Viel Erfolg.

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Du meinst sicherlich ab 2007 Annalena, oder?

Die Höhe der Betreuungskosten für Kinder sind nach einem Kompromiss der Regierungsparteien abhängig vom Lebensmodell. Es unterschieden zwischen Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind und Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist (Alleinverdiener-Ehe). Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro, geltend gemacht werden.

In der Altersgruppe bis zu 14 Jahren wird unterschieden zwischen Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, sowie erwerbstätigen Alleinerziehenden einerseits und Familien, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist (Alleinverdienender), andererseits. Alleinerziehende und Doppelverdiener können zwei Drittel der Betreuungskosten, jedoch höchstens 4.000 Euro, in der Steuererklärung absetzen. Alleinverdienerehe: Familien, in denen einer verdient und einer zu Hause bei den Kindern bleibt, können diesen Steuervorteil lediglich für die Betreuungskosten ihrer Kinder zwischen drei und sechs Jahren nutzen. Alleinerziehende bzw. Familien mit einem Erwerbstätigen (Alleinverdiener) können dafür auch die Betreuungskosten, die im Haushalt anfallen, über die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen (= haushaltsnahe Kinderbetreuung) geltend machen. Doppelverdiener-Ehen können dagegen bei Inanspruchnahme der Absetzung von Kinderbetreuungskosten nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a EStG für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt begehren.

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