Arbeitslose haben Recht auf drei Wochen Urlaub im Jahr und müssen den bei der Arbeitsagentur beantragen und von dort genehmigen lassen. Ohne Grund dürfen sie diesen nicht verweigern. Er ist dann in dieser Zeit nicht vermittelbar. Deshalb muss der Sachbearbeiter dem zustimmen. Der Arbeitslose darf nicht einfach so wegfahren, sondern muss jederzeit ansprechbar sein und die Arbeitsagentur auf Verlangen aufsuchen können.
Schreib Deine Tochter ruhig an. Das Jugendamt hat keine Vormundschaft sondern nur die Beistandschaft übernommen, die sowieso bald endet.
Man kann sich auch anstellen!
Man muss nicht arbeitslos gemeldet sein, um einen Antrag auf Erwebsminderungsrente zu stellen. Für diesen Anspruch gelten ganz andere Voraussetzungen. Man muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben und muss die entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben und die durch einen Gutachter feststellen lassen. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Aber Menschen ohne festen Arbeitsplatz sollten sich dennoch arbeitslos und auch arbeitsuchend melden und sich dann im gegebenen Fall krank - also arbeitsunfähig - melden und diese AU dann bei der Arbeitsagentur abgeben. Parallel dazu kann man den Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Wenn die o.g. Voraussetzungen gegeben sind, wird man zu Gutachter bestellt und alle nimmt seinen Lauf. Einem ablehnenden Bescheid soll man immer wiedersprechen. Vorrangig ist aber immmer die Wiedereingliederung (Rehabilitation) in das Erwerbsleben. Ist das nicht möglich, kommt eine (teilweise) Erwerbsminderung in Frage. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und nach den bisher eingezahlen Beiträgen. Je mehr man früher verdient hat, desto höher wird die Rente sein.
In Deinem Fall liest es sich für mich so, als hättest Du keine Chancen auf eine EM-Rente, weil Du mit einem nicht angemeldeten 400-€-Job hierfür keine Voraussetzung erfüllst.
Seit heute 1.1.2012 muss ein P-Konto eröffnet sein, um sich vor Pfändungen oberhalb einer Grenze von etwas über 1.000 € zu schützen. Die Rentenzahlung war wohl ab dem 1.1. gedacht. Da war aber jemand ganz flott! Richte unverzüglich ein pfändungsfreies Konto ein, sonst passiert Dir womöglich jeden Monat das Selbe! Wenn Du nicht weißt, wer der Gläubiger sein soll, wissen wir es auch nicht. Du musst mal überlegen, wer dahinter stecken könnte. Im Normalfall solltest Du eine oder mehrere Mahnungen erhalten haben, falls Du etwas nicht bezahlt hast. Manche Sachen können auch schon länger zurückliegen. Wenn Du Dir hier wirklich nichts hast zu Schulden kommen lassen, dann wäre eine anwaltliche Beratung sicher sinnvoll. Du solltest in jedem Fall noch einmal bei Deiner Bank nachforschen. Ebenso im Hauptzollamt.
Nun, mein Kurs besteht durchweg aus Hirnlosen Affen,
Es scheint, Du bist in bester Gesellschaft. Da brauchst Du Dir nur Deine eigene Aussage durchzulesen:
PS: Hochmut kommt vor dem Fall!Werde dieses Jahr wohl nicht schaffen, weil ich so antriebslos war.
Wie hoch ist denn Deine Zimmertemperatur? Wenn Du die Heizung volles Rohr über Nacht laufen lässt und die Jeans direkt dort drauflegst, dürfte sie morgen trocken sein.
Bitte nur antworten, wer wirklich Ahnung hat. Keine Vermutungen!
Auch wenn es doof ankommt. Krank ist krank. Und wenn´s morgen nicht besser ist, gehst Du halt zum Arzt.
Das würde mich auch interessieren. Ein flüchtiger Bekannter erzählte mir, dass er selbständig ist und trotzdem EU-Rente bezieht? Wie kann das nur sein?
Ja, einen Gutachter kann man ablehnen. Das habe ich auch mal gemacht, nachdem ich dort war! Es war kein Problem. Ich hatte die Rentenversicherung angerufen und darum gebeten. Habe das auch begründet. Dann musste ich woanders hin.
Doch, es gibt auch eine 100 %-ige Erwerbsminderung!
Wenn sie die Mindestanwartschaft für einen Rentenbezug erfüllt hat, ist ein Rentenbezug wegen Erwerbsminderung grundsätzlich möglich. Genaueres erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Sie muss dann einen Antrag stellen, muss dann zum Gutachter oder in die Reha. Wichtig ist immer, bei Ablehnung, einen Widerspruch einzulegen, weil nämlich immer erst mal abgelehnt wird. Aber wenn es gesundheitlich wirklich nicht anders geht, kann man auch in jungen Jahren eine Rente bekommen.
Nein, Du liegst unter der Grenze!
H2O ist schon direkt mit dem Urknall entstanden. Hab ich heute bei ZDF Neo erfahren. Da lief so ne Sendung darüber.
Versuchen kannst Du es. Entweder wirst Du ausgelacht oder nicht für ganz ernst genommen. Auch mit ADS kann man arbeiten!
Vor vielen Jahren hatte ich meinen Körper von oben gesehen. Von oben schwebend. Das war nachts. Dann bin ich wachgeworden, und es kam mir vor, als hätte ich geträumt. Zu dieser Zeit war ich besonders krank und dachte, ich müsse sterben. Ob das Ganze etwas zu bedeuten hat, weiß ich nicht. Aber ich kann mich bis heute noch sehr gut daran erinnern. Das war erstaunlicherweise ein angenehmes Gefühl. Und wahrscheinlich war es einfach nur ein Traum - mehr nicht. Heute bin ich immer noch krank und wünsche mir oft, zu sterben. Aber dieser Traum ist mir nie wieder passiert. Womöglich lebe ich dann doch noch sehr lange. Keine Ahnung. Aber ich bin oft neugierig, was nach dem Tod passiert. Ich finde Deine Frage nicht merkwürdig. Jeder stellt sie sich irgendwann einmal. Aber nicht immer macht man sich solche Gedanken darüber.
Ich habe in USA circa 5 Jahre gelebt und dort gearbeitet...
In den USA bewirbt man sich mit Lebenslauf und Referenzen...
Die Sache ist die, in den USA hatte ich mehrere, verschieden Jobs über die Jahre...
WIE BEWERBE ICH MICH RICHTIG?
- Anschreiben
- Lückenloser Lebenslauf mit Foto
- Alle vorhandenen Zeugnisse aus Deutschland
- Alle vorhandenen Referenzen aus den USA
- Alle sonstigen Belege
Ja, es ist durchaus möglich und üblich, dass die DRV alle paar Jahre nachfragt, ob sich der Gesundheitszustand vielleicht doch noch verbessert hat. Wenn alles so geblieben ist, wird auch problemlos weitergezahlt. Falls man dann doch plötzlich wieder top fit ist, kann es sein, dass man wieder ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann. Das geschieht dann mit dem Besuch beim Amtsarzt oder eher direkt mittels Reha.
Obdachlosenunterkunft, Notunterkunft --> Sozialamt