Ich glaub, ich weiß wie das kommt :D weiß nicht, ob ichs posten soll...

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Nach deinen Schilderungen musst du es nicht zahlen. Grundsteuerpflichtig ist der dem der Grund zuzurechnen ist, das ist in der Regel der Eigentümer. Wie schon erwähnt: Die Abwälzung auf den Mieter ist vertraglich möglich. Wenn er es nicht gemacht hat, ist es dein Glück. Ist unter Ziffer 2 Grundsteuer exlizit nicht angekreuzt? Dann wäre es nochmals ganz klar. Der letzte erwähnte Absatz ist hier nicht relevant.

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MRSA = Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus

Alter, alleine mit der Hygiene-Problematik in Krankenhäuser kannst ja Bücher füllen...

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Es kommt ja nur eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage. Ist das Nicht-Schlafen ,mit der Gattin des Chefs eine Nebenpflicht im Arbeitsvertrag? Eigentlich ja nicht. Kann mir auch persönliche Verstrickungen der Frau und dem Betrieb, womit man mit dem Geschlechtsakt offenkundig die organisation oder die Abläufe des Betriebs gefährdet, schwer vorstellen (Muss gerade selber lachen, wenn ich meinen Satz lese :D ). Also sofern er Kündigungsschutz hat ( Betrieb hat mehr als 10 Personen, dein Bruder ist über 6 Monaten angestellt ), sage ich spontan, er darf das! Von daher ist die Kündigung nach §1 KüSchG nicht gültig. Folge: in der Regel wird vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung ausgehandelt. ACHTUNG!!! Klagefrist ist relativ kurz! zügig zum Anwalt für Arbeitsrecht!

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Lustige antworten :D es geht letztendlich darum, wer der "Eigentümer" des Unternehmens ist. Gesellschaftsrechtlich korrekt wer ist Mehrheitsaktionär, bzw. Gesellschafter. Ist der Gesellschafter eine Öffentliche institiuion (alles was direkt und indirekt mit dem Staat verbunden ist) bspw. Stadt Hamburg/Kommune xy/Land Sachsen/Bundesrepublik Deutschland , spricht man von öffentlichen Unternehmen.

Ist der Besitzer eine Privatperson wie ich und du oder ein privates Unternehmen aus der freien Wirtschaft (bspw. eingetümer Max Mustermann oder Eigentümer Commerzbank AG), spricht man von Privaten Unternehmen.

Charakteristisch für Private Unterneehmen ist auch das primäre Ziel der Gewinngenerierung. Denen gehts darum möglichst viel Geld zu verdienen. Öffentliche unternehmen haben das Ziel grundsätzlich auch jedoch exisitieren sie auch beispielsweise um die Energieversorgung in einer Stadt zu gewährleisten.

Gibt auch so Grenzfälle wie die Deutsche Bahn AG, wessen Anteile frei an de Börse erhältlich sind, die Bundesrepublik aber nach wie vor die Mehrheit hält.

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Toll? Quatsch... da hat man doch eine Ahnung... Als Frau musst du doch da nicht unter Druck stehen :) Da kanns nur der Junge verzocken, wenns dir nicht gefällt :P Einfach mund hinhalten leicht öffnen, und abwarten was er macht :) dann machst du worauf du lust hast :) [ich find mich gerade so süß, während ich das schreibe ggggggg]

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HAjaj.... komplex.... sehr komplex... Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, zivilrechtliche Ansprüche und so weiter.... Hochkomplexer Fall... wo es glaub um nicht wenig Geld geht. Hier kann dir im Voraus niemand deine Chancen einschätzen. unbedingt zum Fachanwalt! Da hilft kein Internet...

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Grundsätzlich gilt die Versicherung ab Vertragsabschluss, es sein denn es wird ein anderer Beginn vereinbart. Ausnahmen bestehen nur, wenn du den ersten Beitrag nicht/nicht pünktlich bezahlst. Von daher wärst du bei pünktlicher Erstzahlung da safe. Rechtschutz zahlt keine Geldstrafen. Sie ist nur dazu da um im Fall von Rechtsstreiten den Anwalt/die Prozesskosten zu zahlen. Damit lässt es sich leichter und ohne Risiko von Anwalts-/Prozesskosten um sein Recht kämpfen in privaten, bzw, Verkehrsstreitigkeiten. Wenn man Schuldig ist, bzw. Verurteilt wird und haftet, übernimmt das die Rechtschutz nicht. Dann evtl. die Kfz.-Haftpflichtvers. oder die Privathaftpflicht. Diese zahlen aber logischer weise nicht bei Vorsatz (mit Absicht) oder grober Fahrlässigkeit (idiotisches dummes Verhalten) . Check 24 gibt immer einen guten Überblick über Kosten und Leistungen von Versicherungen.

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Bearbeiten heißt, das Signal muss in den PC. Ohne externe Soundkarte wird das nichts. Kost ca 35€, sogar die günstigen per USB sind eigentlich schon sehr sehr gut. Mikro wie schon erwähnt Thomann hat gute, ca 40€. Spezielles Sprechmicro ist glaub eher für fortgeschrittene Perfektionisten. Mischpult.... öhm, solltes eich schon noch was zwischenschalten zum verstärken. Ich empfehle Anfängern immer Karaoke mixer aber die haben im niedrigen pressegment eine bescheidene Quali und oft ist ein Rauschen nicht wegzubekommen. Für reine Sprechaufnahmen nicht gut. Kleines Mischpult wäre angemessenen, aber halt eines wo man sich sicher sein kann, dass es nicht rauscht... Behringer war da früher ein Kandidat zu rauschen, soll sich aber gebessert haben. Yamaha hat super teile sind aber teurer. Letztendlich im Inet für 100€ wirst schon was finden. Viele Erfolg!

Programme gibts beispielsweise Audacity (Freeware) und Nero Audio Editor (oder so änlich... von Nero halt) haben auch viele auf dem PC. Bei der Externen Soundkarte ist oft auch Bearbeitungsprogramm dabei. Wenn du nur Stimme bearbeiten willst, sind die wichtigsten und wesentlichen Funktionen auf jeden dabei.

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Nix da, ob das das Spiel unterstützt. Definitiv weis ich es von XBOX 360, wobei man einfach einen USB Stick an den PC anschließt, welcher als Empfänger dient. (http://www.amazon.de/PC-Xbox-Wireless-Adapter-Windows/dp/B000MGVAAQ/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1351455546&sr=8-1) Ein Kumpel macht das auch so und ist hochzufrieden mit der Lösung. Die XBOX Controller sind hervorragend.

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Also, juristisch korrekt gesehen, darf er einen Kaufvertrag abschließen (Abstraktionsprinzip... blabla... irrelevant). Eine Übereignung kann eigentlich nicht sinnvoll zwischen Vater und neuem Käufer stattfinden, wenn der Vater nie Eigentümer wurde. Wenn er aber den FZ-Brief hat, könnte der Käufer "gutgläubig erwerben". Um dem aus dem Weg zu gehen, solltest du echt schauen, dass du den Brief in deine Finger bekommst. Dann ist der Verkauf erst mal abgewendet. (Kauft ja niemand ohne, dass er den Brief vorlegen kann.)

Theorie und Praxis... es ist dein Vater... Eine Herausverlangung des Briefes... Haussegen good bye.... Kann es sein, dass er dir die Kohle füs Auto gegeben hat? :) Ich glaube, dein Prblem ist nicht die juristische Seite des Sachverhaltes.

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^sei so lieb und schick uns die seite des artikels... falls es die noch gibt, bzw, die beschreibung.... und hör nicht auf so manche antworten ;) da kann man einiges machen... genaueres erst wenn ich die auktion gesehen hab... merci

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Sooo... wäre der korrektheit halber interessant, in welchem land du jetzt lebst. Tut aber nichts zur sache da die doppelbesteuerungsabkommen in der regel gleich gestrickt sind. Es sieht folgender maßen aus. Du bist in deinem land wo du wohnst ansässig, und NUR da. Da ich davon ausgehen, dass du in Dtl. keine wohnnung mehr hast. d.h. im diesem ausland bist du unbeschränkt steuerpflichtig mit deinem gesamten einkommen. in deutschland bistdu beschränkt stpfl. d.h. nur mit deinem einkommen, welches du durch deine tätigkeit in Dtl. erwirbst. d.h. dieses wäre eigentlich im ausland und in dtl. zu versteuern. um dies zu vermeinden gibt es diese s.g. doppelbesteuerungsabkommen. es wird NUR alles im Ausland versteuert, wenn du nicht mehr als 156 tage in Dtl. arbeitest. falls doch, musst du diese tage/einkommen in deutschland versteuern und nicht im ausland... kompliziert? is es auch. wenn du nahe an der grenze lebst (glaub ca bis 35 km) bist du grenzpendler. da sieht es wieder anders aus. die DBAs sind bei angestellten und bei selbstständigen in der regel änlich. du siehst aber schnell: ohne steuerberatung kriegst das selbst wohl nicht hin. hoffe ich konnte ein bisschen licht ins dunkle bringen. gruß

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Normalerweise existieren in vielen Arbetisverträgen klauseln, die der Firma die rechte an solchen entwicklungen zusprechen. Selbst ohne solche bejaht die rechtsprechung den anspruch des unternehmens. man beachte, du wurdest für die zeit von ihnen bezahlt, und hast ihre resourcen (internet, Pcs etc.) genutzt. du wirst dafür von der firma bezahlt um für die firma zu entwickeln... is glaub einläuchtend.

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wirksamer bestandteil der AGBs.... quatsch... nicht wirksam...

was für den laden spricht: hausrecht. wenn du dich weigerst darf er dich (auch ohne jeglichen grund) des ladens verweisen. dann gehst de halt, bzw betritts den laden nicht. Diskos machen das teilweise nur weil man hässlich ist. Hausrecht ist ein sehr starkes recht. Er kann sagen enteweder du öffnest deine taschen oder kommst hier net rein/wirst rausgeschmissen.

Durchsuchung/Blick in die Tasche: NEIN! nie! nur polizei!

Das Festhalten ist Normalos (Detektive/Türsteher sind auch eben so wenig Beamte wie ich und du)nur bei DRINGENDEM TATVERACHT gestattet, d.h. wenn du beim klauen beobachtet wurdest. dann darf man tatsächlihc auch von noramlos mit angemessener gewalt festgehalten werden. (kein schlagen, nur schieben, festhalten etc. ... in ein raum stecken und abschließen ist okey) alles andere ist FREIHEITSBERAUBUNG! detektive wissen das im normalfall, verkäufer oft nicht. Die verweigerung des blickes in die tasche (da sie eben kein recht dazu haben) konstitutiert KEINEN dringenden tatverdacht... wär ja auch paradox, weil es eben dein gutes recht ist.

Hab 1,5 jahre in nem kaufhaus gearbeitet und bin wirtschaftsjurist ;)

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hab mir ja beim lesen der AWs herzlich amüsiert! :D

ehm, erklärungsversuch... kannst du uns die farben der geräte nennen? fliegen mögen es beim großen geschäft weiß/beeesch...

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Geht ohne Probleme. Ich gehe mal davon aus, dass der Laptop einen 3,5 Klinken ausgang hat, und die Boxen entweder 6,3 Klinken oder Chinch Eingang hat. D.h. brauchs n entsprechendes Kabel/Adapter: http://www.amazon.de/gp/product/B003WPFF2S/ref=olpproductdetails?ie=UTF8&me=&seller=

Tipp: Boxen leise machen... hat bei mir zum Teil n derben Schlag getan bei so blöden youtube videos :D

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