Die eBay Geschäftsbedingungen sagen dazu ganz eindeutig:

"Ein oder mehrere Gebote: Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen."

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#requirements

Meistens erfolgen solche Fragen, wenn ein Verkäufer von einem Interessenten eine Anfrage erhalten hat, ob er den Artikel zu einem vorher vereinbarten Preis kaufen kann. Dann soll der Interessent mitbieten. Der Preis steigt fast immer in eine für den Verkäufer erfreuliche Höhe.

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"Da dieses Neu teil aber schon verbeut war, damit ich die funktion testen konnte, hat sich mein käufer beschwert, es wäre kein neu Teil mehr"

Hast Du den "verbeulten Schaden" in der Artikelbeschreibung erwähnt?

Nein, dann hat Dein Käufer Recht. Ein Neuteil ist weder verbeult, noch ausgepackt zum Test, noch kann es von einem privaten Verkäufer angeboten werden.

Wenn er den Schaden über PayPal reklamiert, wird PayPal das Geld einfrieren. Und dann kannst Du ja nachbessern oder die Rücknahme gegen Kostenerstattung der Rücksendekosten anbieten.

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Der von mir mit diesem Namen gefundene Verkäufer hat in den letzten 90 Tagen nichts verkauft und ist seit dem 05.01.2012 in Kroatien angemeldet und hat 5 Bewertungen als Käufer.

Gib mal bitte einen Link zu dem Angebot.

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Logge Dich über die Payback Seite ein und klicke dann jeweils die Internetseiten an, die Du möchtest, z.B. eBay, Amazon, Hermes-Versand.

Es kann sein, dass Du Dich dann auf der betreffenden Website erneut mit der Payback-Kundennummer anmelden musst.

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Bücher bringen leider wenig!

Ich würde die einzelnen Titel mal über goggle suchen und prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, bei eBay oder einer anderen Verkaufsplattform Angebote zu erstellen.

Der Versand von z.B. Wörterbücher könnte kostengünstig über Hermes Päckchen S, versichert bis EUR 50,00 erfolgen.

Wenn Du bei eBay anbieten möchtest und eine Vorstellung hast, welchen Preis Du für jedes Buch erzielen möchtest, würde ich ein Wochenende nutzen, an dem das Einstellen für Artikel mit einem Startpreis von mehr als EUR 1,00 kostenlos ist.

Am 24.08.2012 war so etwas: http://news.ebay.de/showitem&id=1628

Die Termine werden regelmäßig in den News veröffentlicht und wenn Du in Deinem Account angeklickt hast, dass Du informiert werden möchtest, erhälst Du eine entsprechende eMail.

Auch würde ich einen Kauf- und einen Verkaufsaccount anlegen. Dafür brauchst Du nur eine zweite eMail-Adresse. Auf diese Art kannst Du verhindern, dass von Verkäufern, mit denen Du nicht zufrieden warst, Käufe getätigt und Rachebewertungen vorgenommen werden. Verkäufer können nicht negativ bewerten, Käufer schon.

Bevor ich Angebote erstellt habe, habe ich jede Menge andere Angebote gelesen, um mir über Aufmachung und Gestaltung klar zu werden.

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Ich habe jetzt mal den Verkäufer ausführlich angeschaut:

Bewertungen ok, bei Lieferung aus Deutschland kann es grad noch angehen.

Die im Impressum angegebene Adresse des gewerblichen Verkäufers entspricht den Kreiskliniken Kassel. Was wäre im Falle von Reklamation die Rücksendeadresse?

Weder die im Angebot noch die im Impressum genannten Telefonnummern sind per Online-Telefonbuch zu ermitteln.

Bei Teilen der zweiten Telefonnummer kommt noch eine ganz andere Kasseler Adresse.

Die im Impressum genannte Fax-Nummer ist ebenfalls nicht zu ermitteln.

Kontakt zum Verkäufer wäre also nur über Handynummern oder freemail-Adressen, ausser Skype und MSN machbar.

Die Texte im Angebot sind wohl teilweise mit Google-Übersetzer erstellt.

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Ich würde mir in jedem Fall die Bewertungen des Verkäufers anschauen. Wenn das von Dir gepostete Beispiel den Bewertungspunktestand des Verkäufers wiedergeben, würde ich da in jedem Fall die Finger von lassen. Gewerblicher Verkäufer hin oder her: Die Beispiel-Bewertungen sind grottenschlecht und in jedem Fall ist Ärger, was Garantie und ähnliches angeht, vorprogrammiert. Bei internationalem Versand kämen dann auch noch eventuelle Rücksendekosten hinzu.

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Das sieht dann schlecht für Euch aus, denn lt. den mit Klick akzeptierten eBay-AGB:

. "Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern."

von hier:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Da der Verkäufer geantwortet hat: ".... so eine Funktion sei bei Ebay nicht möglich" scheint er keine / wenig Ahnung zu haben. Ist auch eine Sache des Goodwill.

Im Kommentar kommt noch ein Link. Versuche mal bitte, ob Du das Gebot noch zurücknehmen kannst.

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Ich stelle mal eine Gegenfrage: Warum Auktionsvorlagen?

Mit ist ein klar strukturiertes Angebot mit guten Produktfotos alle Mal lieber, als Angebote mit Bildchen und sonstigem Design garniert.

Übersetzt: ich gehe bei solchen Angeboten davon aus, dass ich keinen seriösen Anbieter vor mir habe und lasse diese Angebote links liegen.

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Das Hauptproblem bei Lieferungen aus dem fernen Ausland liegt wohl darin, dass die Möglichkeit besteht, dass es sich um Fake handelt und damit der Zoll die Ware einkassiert, schreddert und der minderjährige Käufer nur die Kosten hat.

Zusätzlich könnten dann noch Forderungen des Rechteinhabers hinzukommen.

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Einige Gerichte erkennen Screenshuts nicht an (hängt wohl vom Richter ab), da diese mit Bildbearbeitung verändert werden können.

Ich speichere Käufe und Verkäufe als pdf-Dateien, mit einem kostenfreien Programm, ab und habe für beide Fälle dann die Originalangebotstexte vorliegen.

Zusätzlich könnte noch als Datei gespeichert werden,.

Bei FF unter: Datei, Seite Speichern, Auswahl: Website, komplett. Gibt dann ein Dokument und ein zusätzliches Verzeichnis. Die gehören zusammen, weil das Dokument auf die Daten/Steierzeichen in diesem Verzeichnis zurückgreift.

Beim IE geht das unter: Datei, Speichern unter, und dann wieder wie vor.

Unter Umständen lege ich auf meiner Festplatte Verzeichnisse der einzelnen Artikel an, wo dann alles artikelbezogen abgespeichert wird, d.h. bei Verkäufen speichere ich dann noch die Versandbelege als pdf-Datei dazu.

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So gierig auf eine Sache kann doch kein Mensch sein, dass jede Warnung in den Wind geschrieben wird. **eBay-Kleinanzeigen nur für Selbstabholer'''

Bitte diesen Link und die in den Kommetnaren folgenden Links lesen:

http://www.gutefrage.net/tipp/kauf--verkauf-bei-kleinanzeigen-nur-gegen-barzahlung-bei-abholung

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"dann kam da ein Fenster mit Adresse unso angeben,"

Könnte es sein, dass Du noch keinen eBay-Account hattest und diesen heute durch diesen versuchten Kauf erst angemeldet hast? Dann fehlt Dir noch der Bestätigungsbrief mit Zugangscode zu Deinem eBay-Account.

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Nicht dieselben Erfahrungen! Aber wenn Dein Account so schlecht in der Prozenten dasteht, solltest Du Dir auch einmal die Einzelbewertungen über das Verkäufercokpit anschauen:

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?SellerDashboard

Da findet dann manchmal ein Verkäufer die Erklärung.

Wobei ich 98,5% grottig finde und niemals bei einem Verkäufer mit solch einem Profil kaufen würde. Die Prozentzahl bezieht sich auf 12 Monate und nicht auf die gesamte Verkäufszeit.

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Auf Grund dieser Tatsache

http://pages.ebay.de/help/tp/programs-vero-ov.html

(folge bitte dort weiteren Links) kannst Du die / den Artikel erst einmal bei eBay melden. Es kann durchaus passieren, dass eBay die Angebote des Verkäufers löscht und unter Umständen den Verkäufer sperrt.

Im Artikel ist, klein geschrieben auf der rechten Seite über der Artikelbeschreibung, der Link "Melden" und darüber geht es dann weiter. Nimm Dir Zeit, die einzelnen Drop down Felder zu lesen. Bei geklauten Bildern fängt es mit "Grundsatz zum ..." an.

Ausserdem kannst Du eine einstweilige Verfügung erwirken - aber ob das den Aufwand lohnt, ist fraglich. Mit den entsprechenden Kosten musst Du in Vorleistung treten und diese dann wiederum einklagen.

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Unabhängig davon, ob hier 17-jähriger Sohn oder 45-jähriger Vater schreiben:

Du hast die Möglickheit diesen Artikel bei eBay zu melden.

Im Artikel steht direkt über "Beschreibung" ganz rechts sehr klein das Wort "Melden". Da anklicken und dann öffnet sich ein Fenster, in dem Du die Auswahl hast, das Angebot an eBay zu melden. Das geht über "Grundsatz zum Einstellen" (oder so ähnlich) und da gibt es dann im nächsten Auswahlfeld auch die Möglichkeit anzuklicken, dass Deine Bilder und Texte verwendet wurden. Insgesamt sind drei vorgegebene Textfelder anzuklicken. Suche Dir in Ruhe das passende aus.

Speichere Dir sicherheitshalber das Angebot ab, eBay wird dann irgendwann den Artikel von der Verkaufsplattform entfernen, und falls Du gegen den Verkäufer vorgehen möchtest, hast Du sonst nichts mehr in der Hand.

Grundlage für die Meldung ist dieser Grundsatz:

http://pages.ebay.de/help/policies/image-text.html

Die eBay-Grundsätze sind Bestandteil der eBay-AGB, die jeder eBay-Kunde bei der Aneldung als gelesen und verstanden bestätigt.

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Du schreibst per Überweisung und nicht per online-Überweisung.

Solltest Du das Geld am 20.08.2012 nach 11°°h (bei den meisten Banken Buchungsschluss für den jeweiligen Tag) überwiesen haben, wird das Geld frühestens am 21.08.2012 von Deinem Bankkonto abgebucht.

Sollte der Verkäufer ebenfalls kein online.Banking haben, ist es durchaus möglich, dass er nicht täglich seine Kontoauszüge ausdruckt und darum noch keinen Geldeingang feststellen konnte.

Sollte es sich um eine internationale Überweisung handeln, ist die Zeitdauer von Deinem Konto bis zum anderen Konto durchaus mit 10 Arbeitstagen zu berechnen.

Also bei allen Eventualitäten im grünen Bereich.

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Es geht ausschliesslich um andere eMail-Adressen je Account für eBay.

Gleicher Name des Accountinhabers und gleiche Bankverbindung macht in diesem Zusammenhang nichts aus. Ich habe in allen meinen eBay-Accounts die gleiche Bankverbindung. Ja und einige Accounts auch auf "privat" gestellt, da es niemanden etwas angeht, was ich kaufe.

Allerdings sollte schon Volljährigkeit vorliegen!

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Ich habe eine andere Lösung für Dich:

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ziviles_mahnverfahren

Das dürfte der bessere Weg sein, als irgendwelche Inkassofirmen zu beauftragen.

Ändere Dir die entsprechenden Informationen als Verkäufer bzw. Käufer und dann hast Du den rechtssicheren Weg.

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