Der .Mensch ist ein Gewohnheitstier, wenn man nach einer geschlagener Ewigkeit einmal drinnen ist geht es doch meistens schnell...
Fakt ist das nach Gesetz 2 SGB V Ze- Richtlinien die Krankenkassen das Recht hat einen Gutachter ein zu schalten. Denn die muss wie der ZA nach dem Gesetzeslage: ausreichend zweckmäßig und gut entscheiden. Und wenn es hier um eine Umfangreiche Behandlung geht dann so wie so.
Tip von mir wenn Du es in Polen machen lässt bitte Frage wie es mit der Garantie ist ob Du da nach Polen musst oder ob in Deutschland ein ZA diese übernimmt denn ein normaler ZA wird dies nicht machen.
Und noch eins Du bekommst nur das was die Regelversogung ist bedeutet macht der ZA eine Versorgung die nicht den Richtlinien der Regelversogung entspricht ist es von Dir zu bezahlen und ich drücke Dir die Daumen das nach neuen Gesetz keine PAR Behandlung gemacht werden muss vorher die kann sich bis 2 1/2 Jahre ziehen wenn Du Raucher bist vorher darf kein ZE gemacht werden.
Fakt ist das Deine Mutter gerne sich im Ausland einen Heil- und Kostenplan geben lassen kann, den kannst Du bei der Krankenkasse einreichen und dann kann es durchaus sein das es im Rahmen der Gesetzeslage nach § 2 SGB V Ze-Richtlinien genehmigt wird.
Bedeutet im Klartext : Sie bekommt dann immer den Zuschuss was es hier in Deutschland in der Regelversorgung geben würde.
Aber bitte bedenke das Du gleich fragen solltest beim Zahnarzt in Deutschland ob er in Deutschland einen Zahnarzt hat der die Garantie übernimmt oder wie langer er Ihr dort Garantie gibt.
Denn in Deutschland wird kein Zahnarzt an die Arbeit dran gehen
Wenn Du unter Zahnreinigung die Zahnsteinentfernung meinst, die die 1x im Jahr von der Krankenkasse zu steht und die Untersuchung 2x im Jahr dann ja und Karies auch nur solltest Du etwas am Zahnersatz haben kannst Du ein Flugticket zurück buchen und es dort machen lassen, denn laut §2 SGB V Ze-Richtlinien hat der Zahnarzt nur für Deutschland 2 Jahre Garantie auf den ZE zu gegen und nicht für Arbeiten die im Ausland gemacht wurden.
Genial, warum drückst Du da rum? Der Knochen benötigt 10 bis 12 Wochen bis er von unten nach oben wächst und das ist nun mal normal.
Fazit: Wenn Du nicht sicher bist kannst Du gerne in der EU den Zahnarzt aufsuchen nehme die Krankenkasse Karte mit und lasse nach sehen alles andere hier wäre Spekulation
Hilfe der arme Zahnschmelz, aber Deine Entscheidung ob Du es machst, aber bitte denke dran das dies keine Kassenfüllungen dann sind sondern nach GOZ 2060 bis 2112 selbst gezahlt werden müssen.
Ich sage es mal so was will man wählen:
Die Wahl liegt doch zwischen Pest und Cholera und egal was man wählt, die Quittung bekommt man, die Ausgaben müssen ja wieder rein in die Kassen und die Rechnung bekommt dann der Wähler direkt geliefert.
Fakt ist man sollte wirklich mal überlegen seitens der CDU wenn so viele Wähler gegen den einen Kanidaten sind ob man dann nicht den von der CSU nimmt der hat auch gegen Größen wie Putin, Orban, Erdogan und Co etwas Bodenständiges.
Klare Ansagen im Vorfeld und man kann durchaus sagen das der Bürger lieber dies hat als ein Weichei Gerede.....
Neue Gesetzeslage in Punkto Parodontosebehandlung seit 01.07.2021.
Gehe zur Zahnärztin und lasse eine PSI in unserer Fachsprache machen die steht Dir alle 2 Jahre zu laut Gesetz und dann sieht man ob Handlungsbedarf besteht ja oder nein. dann wird mit Dir zusammen im nächsten Schritt entschieden mit einer Röngtenaufnahme ob eine PA vorliegt oder nicht.
Ja das ist die Realität und in Deutschland so gewollt.
Laut Gesetz ist es so wenn Du laut den Kassenrichtlinien nicht in die BEMA Gebühr rein fällst wird das ganze nach GOZ Nr. 6000 und BEB berechnet da können die Kosten schnell mal zwischen 4800 bis 6000 Euro liegen.
Fazit: Dir steht es frei noch eine Zweitmeinung einzuholen.
Im Ernst jetzt das ist unnormal und ästhetisch nicht in Ordnung die Zahnzwischenräume macht man nicht zu sondern da war mal Zahnfleisch was runter gegangen ist das ist normal.
Fazit gehe zum Zahnarzt und frage ob man diese dunkeln Stellen mit dem Air Flow sauber bekommen kann und wenn ja dann mache dies im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung und wenn Nein frage den Zahnarzt was er für eine dreiflächige Füllung an GOZ Ne. 2100 nimmt.
Alles was hier gesagt wird ist Spekulation, denn nur der Zahnarzt kann befunden.
Gegenfrage wie oft putzt Du Dir Deine Zähne?
Das hier ist eine Zahnfleischentzündung
Und das zweite Bild sind Beläge die blauen länger als 24 Stunden die roten bis 12 Stunden
Fazit gehe zum Zahnarzt und lasse Dir in unserer Fachsprache IP1 bis IP4 machen und zeigen wie man die Zähne richtig putzt und jeder Zahnarzt hat Färbetabletten die man gerne dort kaufen kann.
Wenn man auf der selben Ebenen liegt ist es nicht schlecht aber man sollte niemals den Fehler machen in einer anderen Ebenen zu suchen, denn entweder ist man unterfordert oder überfordert. Was der eine nicht weis kann der andere ausgleichen und umgekehrt so entsteht eine Waage die im Gleichgewicht ist.
Gehe zum Zahnarzt und Frage ob eine Knirscherschiene sind macht. Die Krankenkasse bezahlt die Knrischerschiene es kommt nur drauf an was für eine GKV Du bist ob der K`HKP vorher genehmigt werden muss oder nicht.
Lasse es mich mal so sagen das Zungenpiercing wirkt wie ein Vorschlaghammer es kommt nicht selten vor das die Patienten auf dem Behandlungsstuhl sitzen und sich die ganzen Höcker der Zähne damit abgehauen haben. Besonderst bei den Stahl Zungenpiercings
Deine Entscheidung
Ich merke es sofort da es mein Job ist.
Mal im Ernst wie so kostet dies soviel Geld was lässt Du machen, wenn Du die Regelversorgung machst hast Du niemals so viel Geld zu machen auch wenn Du 60 % Bonus bekommst an Festgeldzuschuss. Wenn Du allerdings eine Gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung wählst dann hast Du den Preis keine Frage.
Um hier alle Spekulationen aus dem Weg zu gehen bitte gehe zum Zahnarzt lasse eine OPG Aufnahme machen und Dich über die Regelversorgung aufklären nach § 2 SGB V Ze-Richtlinien. Dann werden Dir die Kosten ausgerechnet dann gehst Du noch mal zur Kasse und frägst wegen Härtefall denn die Höhe wird von Jahr zu Jahr geändert und wenn das nicht ist dann spare jetzt schon für eine Vorauszahlung und rede mit ZA das Du dann pro Monat eine Ratenzahlung machst.
Bedenke das der Zahnarzt im Labor die Kosten auch begleichen musst und er nicht dies vorliegen wird.
Geile Frage:
- Implantate sind keine Kassenleistung und müssen selbst bezahlt werden nach GOZ 9000
- die Kronen drauf sind eine andersartige Versorgung und Du bekommst dann den Festgeldzuschuss entweder Brücke oder bei kariesfreien Nachbarzähnen Kronen zuschuss dazu und bei Auszubildung kannst Du Dir Härtefall beantragen.
- Dann richten sich die Kosten auch noch danach haben wir Knochenaufbau und ist es ein 1Phasiges oder 2 Phasiges Implantat
All so ab zum Zahnarzt und Dich aufklären lassen ob die Kieferhöhle und der Nervus Mandibuläris in der Nähe ist.
Ohne Befund kann man gar nicht sagen da man nicht weis wo man laut § 2 SGB V Ze-Richtlinien liegen. All so ab zum Zahnarzt und Fragen was für einen Befund man hat und ob es laut Röntgenaufnahme ein herausnehmbarer oder festsitzend Zahnersatz vorliegt. Was Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung ist.
Alles hier wäre Spekulation
Nein gibt es nicht da Handlungsbedarf vorhanden ist und da greif keine Versicherung.
Aber Du kannst gerne zur Verbraucherzentrale gehen dort gibt es 4 Din A 4 Seiten mit Zusatzversicherung die Du überprüfen kannst
Diese kann nur der ZA entscheiden alles andere ist spekulativ da kein Röntgenaufnahme vorhanden ist und nur der Zahnarzt befunden darf