Auf den Casino-Gewinn selbst zahlt man keine Steuern. Glücksspiel ist nicht steuerbar.

Wenn du aber Crypto ausgezahlt bekommst dann greift da die Haltefrist. Wenn du die Cryptowährungen also innerhalb eines Jahres verkauft um € zu erhalten, dann hast du den Kursgewinn zwischen Erhalt und Verkauf zu versteuern (nicht den Gesamtbetrag, nur den Kursgewinn!)

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Dir läuft ein Gerichtsvollzieher hinterher und du hast noch immer keinen Anwalt?

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vielleicht, vielleicht auch nicht.

Das wird hier niemand ernsthaft voraussagen können

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Nein ist es nicht. Elektromagnetische Strahlen verursachen keinen Krebs. Sie sind allgemein unschädlich. Zumindest bei den Stärken wie es bei WLAN üblich ist.

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Wenn der Minijob eine StKl. hat dann wäre es durchaus die 6. Die Ausbildung wäre ja 1 (zumindest wäre das günstiger so).

StKl. 6 ist nicht falsch beim Minijob. Der Minijob *muss nicht* pauschal versteuert werden sondern kann nach StKl versteuert werden.

Ist natürlich nicht sonderlich vorteilhaft für dich, wenn dein Arbeitgeber bei der pauschal-versteuerung sonst die Steuer selbst übernommen hätte.

Der einzige der auf Pauschalversteuerung umsteigen kann ist dein Arbeitgeber; der hat das zu machen. Ob das rückwirkend geht weiß ich nicht.

Alternativ kannst du die Steuer auch mit der Steuererklärung zurückbekommen. In voller Höhe, wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst. Der Nachteil zur pauschal-versteuerung mit übernahme der steuer durch den Arbeitgeber ist für dich einfach nur dass du unterjährig weniger geld hast. Am Ende kommt es aber aufs gleiche hinaus (aber auch wirklich nur wenn du unter dem Grundfreibetrag bist)

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Ja oder wenn man voraussichtlich hoch genügende Steuern zahlen muss überweist man quartalsweise Vorauszahlungen

Umsatzsteuer sowieso monatlich oder quartalsweise. Gewerbesteuer ggf. auch quartalsweise + 1 Monat (letztere aber an die Gemeinde)

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Mit nem ARAP oder halt ner Verbindlichkeit und Aufwand für das Jahr vor der Zahlung

Näheres kommt auf die genauen Umstände an. Dafür gibts du zu wenig infos

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Abschreibungen Übung?

Hat jemand eine Lösung hier für?
Mehrere Kommilitonen geben verschiedene Ergebnisse und ich weiß nicht an was ich mich richten soll, weil die Dozentin dazu keine Lösungen veröffentlicht.

Die ABC AG erwarb am 31.12.2020 eine Maschine zum Preis von 80.000 € netto. Als Stammkunde werden ihr 10 % Rabatt gewährt. Da die ABC AG gerade andere Vermögensgegenstände liquidiert hat, bezahlt sie die Maschine sofort in bar und kann weitere 10 % Skonto geltend machen. Transport- und Montagekosten fielen in Höhe von 5.200 € an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre veranschlagt. Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen.

Zeigen Sie Ihre Rechenwege in den Teilaufgaben.

a) Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge und die sich jeweils ergebenden Restbuchwerte bei Abschreibung mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.

b) Am Ende des zweiten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungsneuwert einer vergleichbaren Maschine bei 36.000 € liegt. Dabei handelt es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Wie ist der Abschreibungsplan zu ändern?

c) Am Ende des dritten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungszeitwert der Maschine bei 55.000 € liegt. Es soll deshalb eine Zuschreibung vorgenommen werden. Geben Sie die handelsrechtlich maximal zulässige Zuschreibung an und zeigen Sie die Auswirkungen auf den Abschreibungsplan.

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Die AK sind 70.000 € (80.000 € * 90 %, da 10 % Rabatt, und dann nochmal * 90 % da 10 % Skonto, zzgl. Transport- und Montagekosten 5.200 € als ANK)

Alles andere kann ich dir nicht sagen weil die Aufgabe unzureichend verfasst ist.

Anschaffung am 31.12.2020 würde bedeuten dass es für diesen Monat ja noch AfA gibt. Was beduetet dann aber "Nutzungsjahr" ist 2020 dann sein eigenes Nutzugnsjahr mit einem Tag? Wenn nicht dann macht aufgabe b nämlich keinen sinn. Nach 2 Nutzungsjahren beträge der RBW ja 35.000 € und wäre damit unter 36.000 €.

Wenn man 2020 aber als ein eigenes Nutzungsjahr betrachtet werden die Zahlen richtig krumm und vorallem die berechnung der restnutzungsdauer recht albern.

Was genau soll einem das überhaupt vermitteln: "Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen." ?

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Du sollst das dem Finanzamt geben damit sie bestätigen, dass du dem Finanzamt deine Tätigkeit angezeigt hast und sie keine Vorauszahlungen festgesetzt haben

(Eigtl. hättest du das blanko dem Fianzamt schicken sollen)

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