Ein freundliches Hallo an alle juristisch Bewanderten hier,
eine Bekannte hat bei einem kirchlichen Arbeitgeber gearbeitet und war nicht nur deshalb auch in der Evangelischen Kirche. Als sie wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit zwar unkündbar, aber nicht mehr so belastbar war wurde sie einfach ohne weitere Bezüge nicht mehr beschäftigt. Deshalb sprang das Jobcenter ein und hat ihr Unterhaltsgeld (Alg I) gezahlt.
Ihr Arbeitgeber outete sich als spätkapitalistischer Ausbeuter, von dem erst durch gerichtliche Entscheidungen ein Angebot einer Abfindung kam. Freiwillig sah er keinen Anlass, darüber überhaupt nachzudenken. Als das Ende des Angestelltenverhältnisses absehbar war, ist sie aus der Kirche ausgetreten.
In Berlin ist der Austritt nicht sofort wirksam. Darum galt der Austritt erst zum 31.März.
Am 30. April wurde die Abfindung fällig und gezahlt. So weit, so gut.
Das Finanzamt forderte nun über 1000 € ESt-Nachzahlung, in der auch ein Kirchensteueranteil enthalten war. Sie hat dagegen Widerspruch eingelegt. Die Abfindung wurde ja lange nach dem wirksamen Austritt gezahlt. Außerdem wird ja ein Kirchensteuerabzug durch das Jobcenter vorgenommen, egal ob man in der Kirche ist oder nicht. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob das nur eine fiktive Berechnung ist oder ob das Jobcenter diese Beträge tatsächlich abführt.
Die Erwiderung kam von der Kirchensteuerstelle der Evangelischen Kirche. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Austritt zwar wirksam ist, sich aber die Kirchensteuer nach dem Jahreseinkommen richtet. Der Aufwand, einer genauen Berechnung wäre zu groß. Außerdem wird auf mehrere Urteile aus Bayern und NRW hingewiesen, wo gegen diese Vorgehensweise erfolglos geklagt wurde.
Jetzt ist meine Frage an die juristisch bewanderten hier:
Kann man klagen und gleichzeitig von dem Richter eine Vorlagenentscheidung des EuGH verlangen, um sich nicht durch alle Instanzen kämpfen zu müssen? Und wenn ja, wie formuliert man das am besten so, dass das nicht abgelehnt werden kann.
Das die Versteuerung hier ungerecht ist, wird jeder nachvollziehen können. Ich denke aber, dass diese deutschlandweit ausgeübte Praxis in der EU keinen weiteren Bestand haben dürfte und damit vielen Arbeitnehmern bestimmt helfen könnte. Eine Grundsatzentscheidung des EuGHs wäre da sehr hilfreich…. auch für viele Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen.
Vielen Dank, dass ihr meinen etwas langen Text gelesen habt. F eine sachliche Antwort wäre ich sehr dankbar, ebenso für Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle (Gericht + wann + Aktenzeichen) in denen die Kirche unterlegen war (falls es die überhaupt gibt).
Viele Grüße sendet euch Hutt
PS.: Ich habe eine fachliche und sachliche Frage. Bitte verschont mich mit Glaubensfragen.