Das Problem ist der Bio-Alkohol im Benzin. Alkohol reagiert mit Wasser und das führt zu Rostschäden im Tank, und an allen teilen im Motor, die aus Stahl oder Eisen sind und mit dem unverbrannten Benzin in Kontakt kommen.

Bei meinem Rex 450 hatte ich einen Kunststofftank. Da wären dann also nur die Schwimmernadel im Vergaser und die Kolbenringe betroffen. Mein Rex 460 hat einen Stahltank.

Deshalb würde ich von Biosprit wie E10 abraten. In Normalsprit sind ja auch schon 5% Bioalkohole enthalten.

Allgemein:

Dass es gefählich ist, Biosprit zu tanken, wie es die Hersteller behaupten, ist völliger Quatsch. Man muss nur Rostresistente Materialien verwenden. In Barsilien fahren z.B. fast alle Autos mit reinem Bio-Sprit, sprich 100% Bioalkohol. Und da sterben die Autos auch keinen langsamen Tod. Man muss nur wollen.

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Kirchensteuer auf Abfindung nach Austritt - kann man klagen und von dem Richter eine Vorlagenentscheidung des EuGH verlangen?

Ein freundliches Hallo an alle juristisch Bewanderten hier,

eine Bekannte hat bei einem kirchlichen Arbeitgeber gearbeitet und war nicht nur deshalb auch in der Evangelischen Kirche. Als sie wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit zwar unkündbar, aber nicht mehr so belastbar war wurde sie einfach ohne weitere Bezüge nicht mehr beschäftigt. Deshalb sprang das Jobcenter ein und hat ihr Unterhaltsgeld (Alg I) gezahlt.

Ihr Arbeitgeber outete sich als spätkapitalistischer Ausbeuter, von dem erst durch gerichtliche Entscheidungen ein Angebot einer Abfindung kam. Freiwillig sah er keinen Anlass, darüber überhaupt nachzudenken. Als das Ende des Angestelltenverhältnisses absehbar war, ist sie aus der Kirche ausgetreten.

In Berlin ist der Austritt nicht sofort wirksam. Darum galt der Austritt erst zum 31.März.

Am 30. April wurde die Abfindung fällig und gezahlt. So weit, so gut.

Das Finanzamt forderte nun über 1000 € ESt-Nachzahlung, in der auch ein Kirchensteueranteil enthalten war. Sie hat dagegen Widerspruch eingelegt. Die Abfindung wurde ja lange nach dem wirksamen Austritt gezahlt. Außerdem wird ja ein Kirchensteuerabzug durch das Jobcenter vorgenommen, egal ob man in der Kirche ist oder nicht. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob das nur eine fiktive Berechnung ist oder ob das Jobcenter diese Beträge tatsächlich abführt.

Die Erwiderung kam von der Kirchensteuerstelle der Evangelischen Kirche. Darin wird darauf hingewiesen, dass der Austritt zwar wirksam ist, sich aber die Kirchensteuer nach dem Jahreseinkommen richtet. Der Aufwand, einer genauen Berechnung wäre zu groß. Außerdem wird auf mehrere Urteile aus Bayern und NRW hingewiesen, wo gegen diese Vorgehensweise erfolglos geklagt wurde.

Jetzt ist meine Frage an die juristisch bewanderten hier:

Kann man klagen und gleichzeitig von dem Richter eine Vorlagenentscheidung des EuGH verlangen, um sich nicht durch alle Instanzen kämpfen zu müssen? Und wenn ja, wie formuliert man das am besten so, dass das nicht abgelehnt werden kann.

Das die Versteuerung hier ungerecht ist, wird jeder nachvollziehen können. Ich denke aber, dass diese deutschlandweit ausgeübte Praxis in der EU keinen weiteren Bestand haben dürfte und damit vielen Arbeitnehmern bestimmt helfen könnte. Eine Grundsatzentscheidung des EuGHs wäre da sehr hilfreich…. auch für viele Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen.

Vielen Dank, dass ihr meinen etwas langen Text gelesen habt. F eine sachliche Antwort wäre ich sehr dankbar, ebenso für Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle (Gericht + wann + Aktenzeichen) in denen die Kirche unterlegen war (falls es die überhaupt gibt).

Viele Grüße sendet euch Hutt

PS.: Ich habe eine fachliche und sachliche Frage. Bitte verschont mich mit Glaubensfragen.

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Aufstellung der Berechnungsgrundlagen

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Auffahrunfall mit später bemerktem Frontschaden - kommt für alles nun die Versicherung des Sprinters auf oder bin ich jetzt auch schuld?

Guten Tag, es ist so : Gestern morgen fuhr ich zur schule bzw befand mich unmittelbar auf dem weg dorthin. Ein Fahrzeug mit roter Farbe wechselte auf meine, die mittlere, Spur. So nun begann er langsam zu bremsen, immer stärker dann ist er plötzlich komplett drauf. ich konnte noch reagieren aber der Mercedes Sprinter hinter mir scheinbar nicht so. Nun ist der rote wagen aber schnell auf die rechte spur und ist ausgestiegen und hat gefragt ob alles okay sei. ich blieb vorerst auf der mittleren spur wo sich der Unfall ereignet hat. haben Fotos geschossen, westen angezogen usw. So nun hat der führer des roten Fahrzeuges erst später gemerkt ( in der Schulpause) das er auch eine delle im Kofferraum hat. Jedoch habe ich dies auch nicht bemerkt und weiss nicht mal ob das durch die Wucht des Aufpralls hinter mir kommt oder ob ich schon vorher durch die Vollbremsung ein wenig reingefahren bin. wenige Minuten später kam die gerufene Polizei und machte Fotos, sammelte Personalien etc. Der polizist hat aber auch Fotos von vorne gemacht, wobei der schaden vorne eigentlich zu sehen sein sollte ( welchen ich aber nicht bemerkt habe). So nun ist bei unfallaufnahme nur mein Kofferraum kaputt bzw das komplette heck, jedoch vorne nichts angegeben. Der Rote Wagen will Anspruch erheben und ich weiss nicht was ich tun soll, ich hab das auch erst gestern Abend bemerkt und ich dachte mir ich rufe heute mal bei der Dienststelle an und melde den schaden vorne auch. Meine Frage : kommt für alles nun die Versicherung des Sprinters auf oder bin ich jetzt auch schuld weil ich einem dritten reingefahren bin, welcher aber explizit sich vom unfallort entfernt hat mit der Begründung er schreibe eine Klassenarbeit (zählt das nicht zu Unfallflucht? ), oder spielt der rote wagen jetzt gar keine rolle mehr weil er nicht mehr da war...... ?

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Hi fiuryy,

1) du hast großes Glück, dass sich der Fahrer des roten Kfz gemeldet hat, denn so kannst du im Nachherein Strafanzeige wegen Unfallflucht stellen. Damit werden dir auch seine kompletten persönlichen Daten bekannt gemacht.

2) Ich kann dir nur empfehlen einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn die Schuld an dem Unfall kann ggf. komplett dem Fahrer des roten Kfz. zugewiesen werden.

2a) Warum? Er ist in deine Fahrspur gewechselt und hat damit deinen korrekten Sicherheitsabstand mehr als halbiert. Dadurch wurdest du zum Bremsen gezwungen => Fehler denn Nötigung durch den anderen

2b) Wenn du es nicht mehr ganz geschafft hast, zu bremsen und ihm hinten drauf gefahren bist, ohne bei dir gleich einen Schaden festzustellen ist das ein Indiz dafür, dass dein Sicherheitsabstand sehr komfortabel war bevor der verkürzt wurde => Fehler denn der andere hat durch seine Notbremsung den Unfall direkt provoziert.

2c) Wenn der Kleinlaster es nicht mehr geschafft hat und auf dich aufgefahren ist, zeugt das davon, dass der einen zu knappen bis korrekten Sicherheitsabstand zu dir hatte, aber mit der Drängelei des roten Kfz. nicht zu rechnen brauchte. Fehler, denn erst links überholen, um dann nach ganz rechts zu wollen ist übelste Drängelei.

Der Sprinter-Fahrer wird eine Mitschuld bekommen, muss aber nicht die ganze Schuld tragen... wobei das für ihn als Halter nur dann relevant sein wird, wenn er ein Unternehmen hat und anders versichert ist als PKWs.

Du hast gute Chancen, dass dir dein Schaden vorn und der hinten bezahlt wird: der vorn von der versicherung des Dränglers und der hinten von der Sprinter-Versicherung, wobei die sich einen Teil von dem roten wieder holen wird. Auch ggf. eine Strafanzeige gegen dich ist damit vom Tisch. Aber es könnte ein Problem werden, das zu formulieren. Das hättest du gleich bei der Polizei so darsstellen sollen. Für die ist das jetzt dein Fehler gewesen und so werden die das auch in den Unfallbericht schreiben. Da kommst du mit einem Anwalt besser zurecht. Der lohnt sich für dich bestimmt... auch wenn du das Honorar erst mal verauslagen musst. das bekommst du ja zurück, wenn der andere vor gericht verloren hat.

Als Zeugen kannst du ja den Sprinterfahrer angeben. Der muss das ja alles gesehen haben, denn es ist ja vor seinen Augen passiert.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

PS.: Es gibt keine Entschuldigng fürs Drängeln und auch keine dafür, das Eintreffen der Polizei nicht abzuwarten. Der Fahrer des roten Kfz. ist in jedem Falle Unfallbeteiligter.... auch wenn sein Fahrzeug gar nicht berührt worden ist. Er hat ja die Ursache für den Unfall gesetzt. Ob er es eilig hatte und warum ist dabei völlig unwichtig. Wenn er rechtzeitig zur Klausur will, dann kann er zur Not eine Stunde früher los fahren, die Öffentlichen nutzen oder vor der Schule Zelten. In jedem Falle ist es kein Grund andere Verkehrsteilnehmer zu nötigen oder sogar zu gefährden.

Gruß Hutt

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Antwort von RoyDERMalinak , 11.01.2013 zu einer anderen Frage nach der Seriösität von VIP Auktion

Es ist so, du kaufst dir Punkte zum Mitbieten, zb 75 Punkte für 100€. Mit diesen Punkten kann man dann bieten.

Ein Punkt wird als ein Cent angezeigt, weswegen auch immer so wenig Geld ansteht. Im Endeffekt, nicht günstiger.

************************************************

Hallo adamkaplan,

leider muss ich dich enttäuschen. Dieses Telefon ist wesentlich überteuert.

Hier die Rechnung:

Wenn du für 100 € gerade einmal 75 Punkte bekommst, dann kostet dich jeder dafür erhaltene Punkt 133,3 Cent. Der Punkt ist aber für die Auktion nur 1 Cent wert.

Wenn du also 1200 Cent eingesetzt hast, um das Telefon zu ersteigern, dann musst du zuvor diese 1200 Cent für 1600 € gekauft haben.

Wer früher Seamstrasse aufmerksam gesehen hat, der weiß was gößer und was kleiner ist. Da hat wirklich jeder Telefonladen an der Ecke günstigere Angebote, die du noch nicht mal ersteigern musst.

Fazit:

Finger weg von solchen Auktionen, die man wahrscheinlich bestimmt als betrügerisch bezeichnen könnte, was ich aus rechlichen Gründen natürlich nicht tue. Mich wundert es aber, dass es dieses Portal immer noch gibt.

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Nach 13 Monaten will Käufer die Mängel am Auto von MIR beheben lassen?

Hallo Leute,

hier eine Geschichte dich mich zum nachdenken bringt.

Am 23. August 2010 verkaufte ich einem Käufer ein Auto (Peugeot BJ 2003). Wir traffen uns 2 x (1x Besichtigen und beim 2x Kaufvertrag Abschluss). Bei der Besichtigung wurde ich auf ein Ankaufstest gefragt und ich antwortete mit JA von mir aus. Ich war mir sicher das Auto ist in Ordnung weil ich es in einer Autogalerie gekauft habe mit neuem Pickerl (Gutachter 05/2010 in Ordnung) was ich auch dem Käufer gesagt habe Vorort. Aber der Käufer meinte er hätte angerufen und es gebe eine Wartefrist von 4 Wochen bis er dran komme und das wollte er nicht, also machten wir denn Kaufvertag und die Sache war bis vor 13 Monaten in Ordnung.

Am 16.September 2011 bekam ich per Einschreiben ein Brief von einem Anwalt der den Käufer vertritt.

Darin steht: Das sich aufgrund eines nachträglichen Ankaufstest beim ÖAMTC (nach 13 Monaten) herausgestellt hat, das der Auspuffendtopf und die Bremscheiben kaputt sind. Der Betrag liegt für beide Mängel bei 280€.(die er auch haben will) Ebenfalls herausgestellt hat sich schreibt der Anwalt das ein Kabelbrand fahrerseitig unter dem Teppich gegeben haben muss und das das Auto ein Unfallauto ist.

Ich habe das Auto als "kein Unfallauto" bei der Autogalerie gekauft und selbst hatte ich auch kein Unfall (so meine Versicherung bei Generali). Das Auto war 3 Monate in meinem Besitz.

Die Mängel liegen jetzt über 2500€

Der Anwalt begehrt diesen Betrag jetzt von Mir!

Kommen die damit durch?

Danke für Alle Antworten die nach der Frage von mir noch kommen (hoffentlich)

MFG almedio (newbie)

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Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Schuhe.

Was ist ein Ankauftest? Sowas nennt man in Deutschland Probefahrt.

Wenn du in dem Kaufvertrag stehen hast "Gekauft wie besehen" und du kein gewerbetreibender Händler bist, dann schließt das bei uns die Gewährleistung aus.

Bei "unfallfrei" ist das anders. Dies ist eine zugesicherte Eigenschaft, die die Kaufsache haben muss. Ein defekter Auspuff und verschlissene Bremsscheiben sind Gebrauchsschäden und lassen nicht auf einen Unfall schließen.

Den Kabelbrand unter dem Teppich kannst du bestreiten, dass der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Dann muss der Gegner beweisen, dass er das Auto mit Kabelbrandschaden gekauft hat. Das wird schwer, denn offensichtlich hat er ja den Wagen geprüft. Dabei wäre ihm bestimmt aufgefallen, dass irgendwas nicht funktioniert. Auch ein Kabelbrand entsteht nicht unbedingt durch einen Unfall.

Unfälle müssen nur dann angegeben werden, wenn dadurch relevante Schäden entstanden sind, die den Fahrzeugwert ungünstig beeinflussen könnten und deshalb arglistig verschwiegen werden. Wenn du z.B. mal ein Dreirad eines Kindes angefahren hast und damit ein Schaden am Lack unter der Stoßstande entstanden ist, dann ist das nicht zu werten. Ein Crash mit der Mauer an der Einfahrt, der zum Austausch eines angeschweißten Kotflügels führt dagegen schon.

Außerdem kannst du dich darauf zurück ziehen, dass eventuell bemerkte Mängel bereits beim Fahren festgestellt und hin genommen worden sind (z.B.: langer Bremspedalweg weist auf verschlissene Scheiben hin!). Darüber kann man sich also nicht beschweren, denn der Kauf ist damit durch kongluentes Handeln getätigt worden. Außerdem kann man erwarten, dass der Käufer Mängel unverzüglich meldet und nicht nach über einem Jahr. Die späte Meldung läßt darauf schließen, dass der Käufer ein schlechter Fahrer sei, der ständig auf der Bremse steht anstatt z.B. die Motorbremse durch Gas wegnehmen einzusetzen.

Damit ist die Argumentation des Anwaltes als technischer Unsinn einzustufen. Er dürfte mit seinen Argumenten vor Gericht baden gehen.

Aber wie gesagt: Vor Gericht und vor Gott sind immer Wunder möglich.

Viel Erfolg. Gruß nach Ösiland Hutt

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Das heißt, dass du lernen mußt, dich in die menschliche Gesellschaft einzufügen, andererseits landest du da, wo du offensichtlich hin gehörst. Sieh das einfach als allerletzte Warnung an und sei froh, dass es nicht schlimmer gekommen ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Resozialisierung

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Eres un cielo! Isa:-* te quiero mucho!

Die Übersetzung ist:

Du bist ein Schatz! Isa: - * Ich liebe dich!

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Ich vergleiche elektrischen Strom und Spannungen gern mit Wasser. Das kann man sich bildlich vorstellen.

Spannung ist der Potential unterschied (z.B = 45V entspricht sagen wir mal 45cm) Strom ist die Wassermenge, die gleichzeitig fließt (z.B. = 1A entspricht 1 Tonne Wasser pro Minute)

Wenn du dir nun vorstellst, dass du einen Fluss durchwaten sollst.

45 cm Gefälle auf 3 Meter bei einer Fließmenge von einer Tonne pro Minute.... da kannst du dich unter Umständen gerade noch so auf den Beinen halten. Steigt die Menge des Wassers an wird es dich weg spülen.

100 Meter Gefälle, aber nur 1 Liter pro Minute wird dir nasse Haare verursachen, aber sonst passiert nix.

Daraus kannst du schließen, dass nicht die Höhe der Spannung tötet, sondern der dabei auftretende Strom.

Der menschliche Körper hat ca. 550 Ohm Widerstand. Das steht also fest. Für die Berechnung der Werte steht die Formel, die nach einem schweizer Kanton benannt ist (Achtung: Scherz!) URI (U=R*I) U = Spannung in Volt R = Widerstand in Ohm I = Strom in Ampere

Ich hab mal gelernt, dass lt. VDE Spannungen ab 63V als lebensgefährlich angesehen werden. Das ergibt (63 V / 550 Ohm) das bei 63 Volt schon ein Strom von knapp über 100 mA tödlich sein können.

ich habe selber mal bei der Post als Fernmelder gearbeitet. Dort wurden Spannungen um die 60 Volt genutzt. Im Sommer mit schwitzigen Händen war das höchst unangenehm, die Drähte auf dem Mast an den Isolatoren zu verdrillen. im Frühjahr und Herbst mit trockenen Händen hab ich das weniger gemerkt.

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Ich schließe mich den Vorrednern an. Die Anzeige solltest du nicht zurück ziehen.

Gründe:

1) wer einen Bestiehlt kann keine Freundin sein!

2) Ich bin im Zweifel, ob man eine Diebstahlsanzeige überhaupt zurück nehmen kann. Die könnte eine Pflicht des Staates sein, die auch ohne persönliche Anzeige weiter verfolgt wird.

3) Wenn du die Anzeige zurücknehmen kannst und das auch tust, dann könnte es sein, dass gegen dich selber ermittelt wird wegen falscher Anschuldigung und unnötiger Inanspruchnahme der Ermittlungsbehörden. Schließlich sind ja 100€ bei ihr gefunden worden.

4) Wenn du die Anzeige erfolgreich zurückziehen oder unwirksam werden läßt, dann entlastest du sie ja auch. Das heißt, sie kann die sicher gestellten 100€ heraus verlangen und wird die auch erhalten. Damit ist es ihr Geld. Ob du es dann von ihr zurück erhältst ist fraglich

5) Sie hat dir ja immer noch nicht gesagt, wo die Uhr deines Freundes ist und wie sie die los geworden ist, wenn die nicht gefunden wurde.

Du solltest keine Angst vor ihr haben. Wenn etwas passiert, etwa mit deinem Auto oder dir selber, dann ist sie die erste Verdächtige. Wenn du dich nicht einschüchtern lässt wird sie dir immer wieder weh tun, denn sie hat gelernt, dass sie dan mit dir machen kann. Wenn du aber hart bleibst hat sie gelernt, dass du kein gutes Opfer abgibst.

Ich wünsche dir genug Rückrat und Charakterstärke, dich durchzusetzen

Gruß Hutt

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Hallo,

Ich würde über darauf in der Bewerbung überhaupt nicht eingehen. Man sollte die andere Seite nicht auf etwas hinweisen, was sie vielleicht übersehen hat.

Wenn du im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen wirst, dann sage es einfach wie es ist: "Ich hatte eine OP an den Zähnen, die mich ein paar Tage krank gemacht hatten, ohne dass der Zahnarzt dir dafür eine Krankschreibung geben konnte. Das ist alles.

Ich würde nicht sagen, dass du verschlafen hast, dich zu entschuldigen! denk dir was plasuibles aus, für den Fall, dass du darauf angesprochen wirst. Aber komme nicht selber drauf, das anzusprechen. Schließlich will man dich wegen deiner Leistungen, die sich in den Noten nieder schlagen und nicht wegen deiner Unzuverlässigkeit.

Viel Erfolg. Gruß Hutt .

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Hi Justin,

ich kenne deinen Bruder nicht. Aber ich denke, es ist nicht deine Aufgabe, deinen Bruder zu erziehen. Dafür fehlt es dir sicherlich an Verständnis und know how (ohne dass ich dich damit herabsetzen möchte!).

Zur Sache.

Ich denke, deinem Bruder fehlt es an dem Wichtigtsen: Zuneigung und Selbstwertgefühl!

Wenn er alles hat, was man zum Leben braucht, ohne dafür etwas zu tun, dann setzt du du und deine Eltern falsche Signale. Niemand erhält in dieser Welt alles ohne Gegenleistung. Darum sollte er lernen, für diese Dinge etwas zu leisten.... das heißt, lass ihn mitarebeiten im Haushalt und bei den Dingen das täglichen Lebens. Machst du das nicht, wird es für ihn selbstverständlich, dass er alles umsonst bekommt. Die Folge ist, dass er agressiv werden wird, wenn er das nicht bekommt, was er will.... gegen andere, gegen deine Eltern und dich. Endstation Bootcamp.

Rede mit ihm. Mach ihm klar, dass es cooler ist, heimlich schlau zu sein als unheimlich blöd. Und mach ihm klar, dass Blöde es immer schwer haben werden im Leben. Eine gute Allgemeinbildung ist dabein sehr hilfreich.

Mach ihm auch klar, dass er möglicherweise Angst mit Respekt verwechselt, wenn er anderen gegenüber aggressiv wird. Angst haben Leute vor Gefahren. Respekt aber muss man sich verdienen. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Man kann nähmlich Angst vor etwas habe, es aber dennoch verachten.

Viel Erfolg. Gruß Hutt

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Ich kenne Kapersky nicht, kann dir aber sagen, dass die Fritzbox nichts dafür kann. Kapersky ist lernfähig. Sollte das Problem wieder auftreten, dann solltest du in dem Fenster nachsehen, wo du ein Häckchen setzen musst, damit die Firewall sich das merken kann. Aufmerksames Lesen des Anzeigetextes kann hier hilfreich sein, anstatt das einfach weg zu klicken.

Ansonsten hilft die bestimmt ein Forum bei Kapersky besser als die Frage hier.

Ich hoffe, ich konnte dir einen zielführenden Tipp geben. Viel Erfolg.

Gruß Hutt.

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Die Fundstellen zur Frage sind hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42.html

und

der Kommentar in beck-online sagt folgendes:Zitat:

Sachleistungen sind Leistungen, die von den Leistungsträgern in Natur, also unbar, ohne den Umweg über Geld erbracht werden. Zu den Sachleistungen zählen Wertgutscheine, Berechtigungsscheine, Essensausgabe, Möbellager, Kleiderkammer usw. Im SGB II sind Leistungen der Grundsicherung in Form von Sachleistungen nur dort zulässig, wo es gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist, z.B. bei der abweichenden Erbringung von Leistungen nach § 24 (§ 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 5) und bei den Sanktionen nach § 31 a (§ 31 a Abs. 3 Satz 1, 2).

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Letztendlich möchte ich an die, di es interessiert noch den Ausgang der Geschichte mitteilen:

Wir waren gestern früh im Jobcenter. Die Sachbearbeiterin konnte uns nicht helfen, da in der Leistungsabteilung niemand ans Telefon ging.

Ich hatte ein Schreiben vorbereitet, das den Rechtsweg androht für den Fall, dass wir keine Barauszahlung erreichen können. Der Rechtsweg ist mit Kosten für das Jobcenter verbunden. Ich wollte daher nur einen Eingangsstempel auf die Kopie haben. Sie las das nebenbei als sie jemanden aus der Leistungssstelle zu erreichen versuchte. Ich brauchte sie darum gar nicht auf den Rechtsweg hinweisen.

Die Fallmanagerin war insgesamt sehr freundlich und sehr hilfsbereit. Sie bat uns, noch mal in der Wartezone zu warten. Kurz darauf kam sie wieder und schickte uns mit einem weiteren Vordruck direkt in die Leistungsabteilung, wo man sonst nicht hinkommt. Es war also doch jemand da.

Da angekommen war die Sache sehr schnell geklärt. Das Geld war nicht überwiesen worden. Aus welchen Gründen, war nicht ersichtlich. Wahrscheinlich waren die Gründe zwei Computersystemfehler, mit denen das Jobcenter zu kämpfen gehabt hatte. dabei war das unter gegangen. Die drei Schreiben hatten daran auch nichts geändert. Man sah dort ein, dass das Geld hätte gezahlt werden müssen und bot sofort eine Barauszahlung für den Juni an. Von Gutscheinen war gar nicht die Rede. Außerdem bat man um Verständnis, dass der ausstehende Betrag für September innerhalb der nächsten 3 Tage überwiesen wird, da man größere Beträge nicht auszahlen oder überweisen darf. Es gibt dann wohl interne Schwierigkeiten. Mit dem Ergebnis können wir leben.

Der Automat hat das Geld für Juni ausgespukt und das für September erwarten wir bis spätestens Mittwoch auf dem Konnte und die nächste Zahlung erfolgt dann am Monatswechsel wieder wie gehabt auch auf das richtige Konto.

Damit sind nun alle Seiten wieder zufrieden.

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Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Es geht nicht um Bewilligung oder Beistände. Es ist alles bewilligt und das Jobcenter hat auch nichts gegen Beistände einzuwenden. Und es liegen keinerlei Sanktionen oder Eigenschaften vor, die den Einsatz von §24 SGB II rechtfertigen würden.. Es ist also alles normal. Nur die Auszahlung ist nicht erfolgt.

Es geht allein um die Frage:

Muss sie sich mit Gutscheinen abspeisen lassen, wenn sie morgen wegen Mittellosigkeit beim Jobcenter vorspricht, oder kann sie Barauszahlungen oder einen Scheck verlangen?

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Der Drucker ist entsorgt worden weil ich ihn nicht reparieren konnte. Damit ist das Thema erledigt.

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Der Wagen ist einem ninterhältigen Anschlag eines Sprinters zum Opfer gefallen und wurde verkauft. Eine wirklich hilfreiche Antwort war nicht dabei. Schade. Trotzdem danke an alle, die mir einen Tipp gesendet haben.

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Die Frage ist ganz einfach beantwortet. Einen Fachmann brauchst du hier nicht wirklich, wenn du bis 3 Zählen kannst und nicht farbenblind bist. Keine Angst vor Spätschäden. Es kann nichts anbrennen.

Zuerst solltest du wissen wie der VDE die Farben verteilt:

Grüngelb ist der Schutzleiter (Erde). Dieser Draht darf niemals eine Spannung führen! Aber Achtung! Bevor du das nicht geprüft hast, weißt du nicht, ob er angeschlossen ist oder ein anderer Laie ihn nicht als Phase nutzt.

Zwischen dem Schutzleiter und dem Schutzkontakt einer anderen Stechdose müssen 0 Volt sein.

Blau ist eigentlich für den Nulleiter (Erde) vorgesehen. Er sollte in der Verteilung direkt mit dem Nulleiter verbunden sein. Er darf aber auch für Schaltleitungen genutzt werden.

Braun ist in einer 1 Phasenanlage für Schaltleitungen vorgesehen

Schwarz sollte die stromführende Phase sein.

Fazit:

Am Schalter sollte also zwischen dem schwarzen Draht und dem blauen sowie dem grüngelben 220 Volt messbar sein.

Wenn das so ist, dann würde ich vermuten, das bei einem 4 adrigen Kabel der braune zur Lampe und der blaue zum Spiegelschrank geht oder umgekehrt.

Schalte die Sicherung aus und mache den Schalter von Kabel ab, dann schalte die Sicherung wieder ein.

Probiere einfach aus, indem du die blanken Enden des schwarzen auf den braunen hältst und dann sollte etwas leuchten und dann auf den blauen und dann sollte das andere leuchten.

Jetzt schalte die Sicherung aus, damit du stromlos arbeiten kannst.

Am Schalter sind 2 oder 3 Klemmen.

Der Stromführende wird an die Klemme angeklemmt, die mit einem P gekennzeichnet ist oder mit einer besonderen Farbe der Klemme, etc.

Die beiden anderen (braun und blau) klemmst du auf die andere Seite in die selbe Klemme. Damit schaltest du beide ein oder aus, egal welche Schalterart su verwendet hast (Wechsel oder Serienschalter).

Jetzt Sicherung wieder rein und testen. Es sollte funktionieren.

Gruß Wolfgang

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Du kannst dich ohne Risiko selbständig machen.

1) Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt

2) Gewerbe beim Finanzamt anmelden

3) vorsorgliche einfache Mitteilung an das Jobcenter, dass du dich mit der Selbständigkeit versuchen wllst, aber noch keine Umsätze machst.

4) Wenn du loslegen darfst (erst nachdem die Genehmigung vom Gewerbeamt kommt) leg los.ABER!! Korrekte Buchhaltung machen!!

5) beim nächsten Antrag Anlagen EKS ausfüllen und wahrheitsgemäß ausfüllen (Finanzamt oder Jobcenter bescheißen lohnt nicht, da du keine Bank hast!)

Das Jobcenter wird dir einen Teil des Vedienstes anrechnen bis du so viel verdienst, dass du ohne Sponsorship des Jobcenters auskommst.

Es ist ein Märchen, wenn man dir erzählt, dass du als Hartzer nicht selbständig sein darfst. Aber es reicht nicht, dass du davon deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Du musst auch Rücklagen bilden für Forderungs-Ausfälle (z.B. dass Kunden die Rechnungen nicht bezahlen... ist ja modern geworden), für für Krankheiten oder für Urlaub oder Unfälle.... Kalkuliere darum mit einem Stundenlohn von mindestens 50-100€, denn das wirst du zum Überleben brauchen.

Viel Erfolg Gruß Hutt

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Beim Altpapierhändler gibt es ca 4-6 Cent pro Kilo.

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