Roller mit Anhänger?
Ein frteunliches Hallo an alle Verkehrsexperten hier,
ich habe einen Chinaroller mit Versicherungskennzeichen (<45 km/h).
Außerdem habe ich ein Fahrrad und dafür einen kleinen Anhänger, um ab und zu mal größere Einkäufe tätigen zu können.
Jetzt stellt sich folgende Frage:
Darf ich den kleinen Fahrradanhänger auch an den Rolleranhängen?
... und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Muss ich den Anhänger zusätzlich mit einem eigenen Kennzeichen versichern?
Muss der Anhänger eine eigene Beleuchtung, Stopplicht und Blinker aufweisen, die mit dem Roller verbunden sein muss oder reicht die Beleuchtung am Roller, die auch dann sichtbar ist, wenn der Hänger gezogen wird.
Welche Dinge muss ich sonst noch beachten?
Ich wäre sehr dankbar, wenn keine Meinungen ohne fundierte Belege gepostet werden, denn ich kann bestimmt nicht auf "Funnyboy" von Gute Frage verweisen, wenn ich von der Polizei angehalten werde. Ein Hinweis auf die Fundstelle wäre darum sehr hilfreich.
Vielen Dank an alle im Voraus. Gruß Hutt