Du musst den Verkäufer nicht informieren, früher oder später wird er den Fehler aber ohnehin bemerken. Behalten darfst du die Batterien nicht, wenn er danach fragt, musst du sie auch herausgeben.

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Es wäre treuwidrig, eine schriftliche Stornierung bei einer Online-Bestellung zu verlangen. Der Widerruf per Email ist wirksam. Somit hätte der Anbieter nicht das Recht, Geld einzuziehen.

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Keine Chance! Ersatz für "verpasste Freizeitfreude" sehen Gerichte nur bei Pauschalreisen vor. Nach einer angemessenen Fristsetzung könnt ihr aber vom Kaufvertrag zurücktreten und eventuelle Mehrkosten für Möbel eines anderen Herstellers verlangen.

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