Muss ein Kleinstunternehmer seine Rechnung Netto gleich Brutto stellen (ohne Mwst)?
Hallo,
wenn ich als Ust-pflichtiger Unternehmer mit einem Kleinstunternehmer der nicht Ust-pflichtig ist, einen preis von 100,--€ netto vereinbare, kann der mir dann eine Rechnung über 119,--€ (bei 19% Mwst) stellen? Seine Argumentation ist, er kann ja aus seinen Eingangsrechungen auch nicht die Vorsteuer abziehen...
Er rechnet also so, das die Ware, die er eingekauft hat die Mwst enthält (z.B. Brutto 119,--€) und da er die 19% ja nicht vom FA zurück bekommt, für 119,--€ verkaufen muss, wenn er nichts verdienen will. Aber habe ich als Unternehmer nicht den Nachteil, dann die Mwst. aus diesen 119,--€ nicht abziehen kann. Er verrechnet also die Einnahmen mit den Ausgaben. Muss er nicht vielmehr gegenüber dem FA die UST verrechnen? Wer hat hier das Problem?
Danke Gruß Howie