Laut Urheberrecht hast du ein generelles Recht am eigenen Bild - ohne deine Zustimmung geht also nix!
Die Verwendung zur Eigenwerbung bedarf ebenfalls deiner Zustimmung, da sie letztlich doch kommerziell ist, also der Gewinnerzielung dient. Somit hast du Anspruch auf Honorar bzw. Entschädigung, nachdem das ja bereits online ist.
Es gibt zwar einen gewissen Spielraum, den ich als Fotograf nutzen kann, um Referenzen darzustellen. Das bezieht sich aber auf Personen des öffentlichen Rechts Unternehmen etc.
Privatperson = BGB/Urheberrecht, und das bricht auch grundsätzlich AGB - also wurscht, was da drinsteht, es darf eh nicht vom BGB abweichen.
Screenshots machen, festhalten, seit wann das on ist, dann SCHRIFTLICH per EINSCHREIBEN eine Abmahnung schicken. Ein Rechtsanwalt kann dir sicher weiterhelfen, da sollte die Erstberatung auch kostenlos sein, und sooo teuer wird das auch nicht, wenn er das übernimmt.